Beiträge von Karl-Dieter

    Wir reden aber nicht über das Arbeitsrecht in Berlin für angestellte Lehrer sondern über das Beamtenrecht in Baden-Württemberg. Und auch dort kann man einer bis 2027 eingestellten Lehrkraft nicht so mir nichts dir nichts die Stelle wieder wegnehmen, weil die ursprüngliche Stelleninhaberin plötzlich doch wieder vorzeitig zurückkehren will. Auch die Vertretungskraft hat Rechte!

    In NRW ist das so, das ist explizit in den Arbeitsverträgrn so geregelt.

    Kurze Fallbeschreibung: Ich war morgens krank (starke Kopfschmerzen etc.) habe das dem Vertretungsplaner auch mitgeteilt. Weil Nachmittags wichtige Konferenz war, habe ich Tabletten eingeworfen und mich zur Schule gequält. Kollegen und Schulleiter reagierten mit Unverständnis. (Ich sollte doch zu Hause bleiben). Ich meinte es nur gut....

    Das kann man so machen, ich sage Kolleginnen und Kollegen aber auch genau das gleiche. Das Problem ist, dass du das ggf. packst, oder denkst du müsstest es packen, und das erzeugt aber einen (ggf. auch nur gefühlten) Erwartungsdruck an andere Kolleginnen und Kollegen.

    Karl-Dieter die alten Begriffe vermeiden viel größere Missverständnisse.

    Ich kann nur für meine Schulform sprechen, ich finde die alten Begriffe sind bei uns problematisch, da, wie gesagt, ein schriftliches Fach auch "Nebenfach" (FG2) sein kann oder ein nicht-schriflichrs Fach auch "Hauptfach" (FG1) - je nach Abschluss.

    Viele gehen aber davon aus, dass schriftlich = Hauptfach (also FG1) und keine Klassenarbeiten = Nebenfach (FG2). Das stimmt aber ebne nicht.


    chilipaprika Die von dir erbetene Quelle suche ich noch, bin in der Apo-Gost nicht ganz so fit.

    Bei euch in NRW kommt dann aber dazu, dass in den Nebenfächern (zumindest in der Sek. 1?) keine Klassenarbeiten geschrieben werden

    Zumindest für meine Schulform finde ich die Aussage "Nebenfächer" immer etwas unglücklich (nicht als Vorwurf gemeint). Sinnvoller wäre hier die Bezeichnung Fächergruppe 1 und 2, die sich aber, je nach Schulabschluss, unterscheidet.

    So kann es sein, dass Englisch, das Wahlpflichtfach, oder auch Arbeitslehre je nach Schulabschluss zur Fächergruppe 1 oder 2 zählt - oder überhaupt nicht (falls 2. Fremdsprache als WP-Fach und EESA)

    Seitdem wir keine Überbelegung in Latein haben, wird es sicher keine Geschenke mit Minikursen geben (gab es vor sehr vielen Jahren).

    Meines Wissens nach ist das ja das Recht der Schüler, also würde ich das eher nicht Geschenk nennen. (für die Kollegen ist das natürlich ein Geschenk, klar)

    In meinem Geburtsort wird die Sekundarschule als einzige weiterführende Schule des Ortes jetzt sogar plattgemacht, nachdem Millionen an Geldern auch noch mal in einen neues Naturwissenschaftsgebäude geflossen sind

    Sekundarschule Wickede/Ruhr?

    Die wird nicht "plattgemacht", das klingt irgendwie so negativ konnotiert, sondern da haben sich über Jahre hinweg zu wenig Schüler angemeldet - und im Gegenteil sind ein großer Teil der Schüler bewusst ausgependelt. Folglich wird sie geschlossen.


    https://www.soester-anzeiger.de/lokales/wicked…g-92876987.html


    Zitat

    Obwohl die Sekundarschule eine integrierte Schulform wie die Gesamtschule sei, „treffen in einer regelmäßig beachtlich hohen Zahl Familien beim Übergang von der Grundschule die Entscheidung für die Gesamtschule Fröndenberg und ist in Wickede (Ruhr) ein teilweise über Generationen typisches Wahlverhalten für Werler Gymnasien bzw. die Ursulinen-Realschule auffallend“, so der Bürgermeister.

    Das System Gesamtschule lügt sich selbst in die Tasche: Es wird behauptet, dass die Kinder mit Förderschwerpunkt im Rahmen des "Gemeinsamen Lernens" eben nicht aus dem Klassenverband herausselektiert werden. Naja, werden sie schon, vor allem in den Fächern Mathe Deutsch Englisch. Da werden sie dann nämlich in Kleingruppen vom Sonderpädagogen unterrichtet, Eltern fallen in der Jgs. 9 aus allen Wolken, wenn ersichtlich wird, dass ihr Kind maximal einen Hauptschulabschluss schaffen wird. Da wird sich dann auf einmal gewünscht, dass die Kinder vorher schon sitzen bleiben können. Tja.


    Also zumindest für NRW ist das nicht an jeder Schule, das ist dann an deiner Gesamtschule so gewesen. Bei uns wird in D M E nicht in Kleingruppen unterrichtet.

    Wenn die Eltern in Jg. 9 aus allen Wolken fallen, dann liegt das an fehlender vorheriger Beratung.

    Ich habe Übergewicht und Bluthochdruck. Das hat sich nicht geändert, aber ich war im kompletten Jahr nicht einen Tag krankgeschrieben. Wenn sie die Probezeit verlängern würden


    Also ohne dich beunruhigen zu wollen, es geht beim Amtsarzt nicht darum, ob die Probezeit o.ä. verlängert wird, sondern es geht darum, ob du überhaupt im Beamtenstatus bleiben kannst.

    Übergewicht führt in der Regel zu einer Menge Folgeerkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck), die eben dazu führen können, dass man das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vor dem regulären Pensionsalter dienstunfähig wird. Und das möchte der Dienstherr halt vermeiden.

    Die Schutzvorschriften sind glücklicher Weise in den letzten Jahren auch strenger geworden, denn jedes Kind, was nicht gesund zur Welt kommt ist ein Kind zuviel und jedes, was der AG verursacht hat, kostet die Gesellschaft gleich mal doppelt so viel (und ja, das ist in Ordnung, wenn der AG eben nicht alles getan hat, um Mutter und Kind zu schützen).

    Ist die Frage, ob diese Schutzvorschriften tatsächlich in mehr gesünderen Kindern resultieren. In der Schweiz beispielsweise ist es ja auch sehr ungewöhnlich nicht zu arbeiten vor der Schwangerschaft und die fallen jetzt auch nicht durch eine hohe Rate an beeinträchtigten Kindern auf

    Da gibt es andere Dinge, die ich alberner finde.
    Keine Aufsichten für SV Lehrer und Stufenleiter in der SEK. 2 regen mich da viel mehr auf.

    Das erste ist im Sv-Erlass so festgeschrieben, der Gedanke dahinter ist vermutlich, dass die Verbindungslehrer sich in der Zeit beispielsweise mit dem Schülerrat treffen etc.

    Das zweite ist eine schulinterne Regelung bei euch

    An meiner aktuellen Schule ( wohl gemerkt, eine Grundschule) unterrichtet die Schulleitung gar nicht. Ich bin seit 8 Jahren da, die Kollegin hat eine volle Stelle. Nicht eine einzige Vertretungsstunde hat die Schulleitung seitdem unterrichtet. Aufsichten werden selbstverständlich auch nicht gemacht. Der Konrektor unterrichtet ebenfalls mit voller Stelle offiziell 5 Stunden, inoffiziell werden die aber ständig vertreten. Auch keine Aufsicht.

    Das ist aber doch recht erstaunlich, da die Leitungsstunden an Grundschulen i.d.R. bei ca. 25 sind für beide zusammen . Mal etwas mehr mal etwas weniger, aber nicht wesentlich.

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