Die Präsenzpflicht wird aber nicht kommen. 1. aus den oben genannten Gründen und 2. weil sich zwei Seiten gegenüber stehen: Die Länder, die als Dienstherren der Lehrkräfte da stehen und die Kommunen, die die Arbeitsräume zur Verfügung stellen müssten (die aber einen Teufel tun werden, wenn sie das von den Länden nicht kompensiert bekämen.)
3. weil viele Lehrer das nicht wollen.
Eine Grundschullehrerin in TZ mit einem Deputat von von 20 von 28 kann theoretisch jeden Tag ihre Kinder um 14 Uhr aus der Kita oder Schule abholen und hat noch einen unterrichtsfreien Tag dabei, wenn das bei dieser Stundenzahl im Teilzeitkonzept gedeckt ist.
Die Unterrichtsvorbereitung kann sie z.B. auf den Sonntag verlagern (oder Abends, oder was auch immer).
Bei einer Präsenzpflicht und einer Unterrichtsverpflichtung von 29 Stunden von 41 Stunden als Beamter müsste sie jeden Tag sechs Zeitstunden in der Schule sein, falls sie auf ihren unterrichtsfreien Tag verzichtet. Wenn sie ihn weiterhin haben möchte, wäre sie 7,25 Stunden netto vor Ort, Brutto sogar noch eine halbe Stunde länger wegen verpflichtender Pause.