Beförderungsstellen NRW 2026

  • Wenn ich das richtig verstanden habe… Laut Geschäftsverteilungsplan der Gesamtschulen erhalten demnächst die „Koordinatoren A13“ eine Amtszulage.


    Was mit den „Lehrkräften im ersten Beförderungsamt“ passiert ist weiterhin unklar, da hiervon keine Rede ist.


    Verbessert mich, wenn ich falsch liege.

    Sehe ich auch so. Die wenigsten Beförderten in der Sek. 1 dürften Koordinatoren sein.

    Steht doch da? Es soll eine Amtszulage geben. Weitere Ausführungen dazu im Entwurf.

    s.o. - Der/Die normale Beförderte in der Sek. 1 geht leer aus.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Das ist ja ganz klasse.

    Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).

    Ganz Klasse!!

    Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.

    Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!

    Unfassbar!!

    Unbeantwortet:

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…ce=native-share

    Einmal editiert, zuletzt von Super112 (7. Mai 2026 18:35)

  • Was heißt das? Die Schulleitung bekommt doch mehr als A13, oder?

    Nein. Missverständnis!

    Du meinst die Leitenden Gesamtschulldirektoren A16.

    Gesamtschulrektoren sind die von A12 auf A13 beförderten Koordinatoren Sek 1 einer Gesamtschule. Die haben einen Titel inne, bekommen aber genau das gleiche Geld wie die beförderten Kolleginnen und Kollegen von A12 auf A13, die eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, vorab eine Revision gemacht haben und nach Bestenauslese befördert wurden. Von den Koordinatoren gibt's aber nur ne handvoll Leute von. Von den Kolleginnen und Kollegen im 1. Beförderungsamt A13 ohne Titel gibt es mehrere Kolleginnen und Kollegen.

    Die würden in die Röhre gucken.


    BASS NRW:


    Koordinatorinnen und Koordinatoren

    1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.

    1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

    - Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,

    - Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,

    - Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,

    - Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,

    - Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.

  • Gesamtschulrektoren sind die von A12 auf A13 beförderten Koordinatoren Sek 1 einer Gesamtschule. Die haben einen Titel inne, bekommen aber genau das gleiche Geld wie die beförderten Kolleginnen und Kollegen von A12 auf A13, die eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, vorab eine Revision gemacht haben und nach Bestenauslese befördert wurden.

    Ah, ok, den Begriff kannte ich bisher nicht.

    Welchen "Titel" haben die denn? Meinst Du "Amtsbezeichnung"? Titel ist doch nur sowas wie Dr. oder so.

    Ja, da macht sich die Landesregierung einen schlanken Fuß. Ich verstehe den Frust und würde die Aufgabe direkt niederlegen. Wenn das Probleme gibt: Stunden aufschreiben, Überlastungsanzeige stellen.

  • Ah, ok, den Begriff kannte ich bisher nicht.

    Welchen "Titel" haben die denn? Meinst Du "Amtsbezeichnung"? Titel ist doch nur sowas wie Dr. oder so.

    Ja, da macht sich die Landesregierung einen schlanken Fuß. Ich verstehe den Frust und würde die Aufgabe direkt niederlegen. Wenn das Probleme gibt: Stunden aufschreiben, Überlastungsanzeige stellen.

    Die Amtsbezeichnung meinte ich:

    Gesamtschulrektor A13 !

  • Die Landesregierung schafft somit indirekt das 1 Beförderungsamt im SekI Bereich und an Grundschulen ab.

    So sieht es wohl demnächst aus:

    SEK I:


    1.Einstiegsgehalt: A13 SEK I


    2. Seltene Beförderungsstellen im SEK I Bereich Koordinatorenstellen: A13 SEK I + Zulage ( Zulage beträgt 261,26 Brutto)

    • Revision mit Dezernent+ Konferenz+ Kollegiale Fallberatung.


    3. Noch seltener im SEK I Bereich Koodinatorenstellen A14 SEK I

    • Revision mit Dezernent+ Konferenz+ Kollegiale Fallberatung.



    SEK II:

    1. Einstiegsgehalt: A13 SEK II + Z ( Strukturzulage Laufbahngruppe 2 117,25 brutto)


    2. 1. Beförderungsamt A14 SEK II

    Revision mit Schulleitung



    Die Koordinatorenstellen waren schon immer mit einer aufwendigeren Revision verbunden. Somit wurden sie auch, indirekt höher bewertet, als das 1. Beförderungsamt obwohl man das gleiche Geld bekommen hat. Die Amtsbezeichnung war eine andere. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass wenn diese Tätigkeiten mit einer Zulage gewertet werden bekommen die Inhaber von A13 SEK I Beförderungsstellen nichts.


    Hier ein fiktives Beispiel bezüglich der neuen Gehaltsabstände ohne Kinder und Mietstuffzuschläge. Angaben in Nettolohn.


    A13 SEK I = 4500€

    A13 SEK II + Z = 4570€

    A13 SEK I + Z ( Koordinatorstelle) = 4655€

    A14 SEK I (Koordinatorstelle) = 4780€

    A14 SEK II ( 1. Beförderungsamt) = 4780€


    Man hat also die A13 SEK I Koordinatorstelle so ungefähr in der Mitte zwischen A13 und A14 positioniert. Wo sollte man also noch die ehemaligen A13 SEK I (1 Beförderungsamt) noch eingliedern können.

  • Ja, das A13 für alle ist eigentlich eine Mogelpackung, da andere Laufbahn. Man hätte alle Lehrämter eigentlich gleich in die andere Laufbahn packen müssen, um ansatzweise Gerechtigkeit zu erreichen.

  • Nach meinem Verständnis des nun vorliegenden Gesetzentwurfs wird das bisherige erste Beförderungsamt „Lehrer/in der Besoldungsgruppe A13“ faktisch abgeschafft und damit bedeutungslos, während die damit verbundenen Aufgaben weiterhin erwartet oder angewiesen werden können. So entsteht der Eindruck, dass Leistung, Verantwortung und Wertschätzung nachträglich entwertet werden.

    So sollte ein moderner öffentlicher Dienst nicht mit engagierten Beschäftigten umgehen. Einfach abartig.

  • Frage:


    Gibt es einen Musterwiderspruch zur Nicht-Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt A13?

    Wäre super, wenn jemand diesen hier teilen könnte . ..

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