Beförderungsstellen NRW 2026

  • Hallo zusammen,

    war lange Zeit stiller Mitleser ...

    Nun möchte ich meine "Lösung" diesbezüglich kundtun:
    Entpflichtung als stellvertretender Schulleiter zum 1. August 2026 (zweistellige Anzahl Dienstjahre auf dieser Position) und Wechsel der Dienststelle - Ende des Hinhaltens durch den Dienstherren.

    Schwierig ist noch ein wenig als Antwort nicht immer "Ja!" zu sagen, aber das sollte sich mit der Zeit noch legen...

    Das ist vielleicht nicht für jeden machbar, aber es tut auch nicht so weh, wie mach einer denkt.

  • E13/6 mit Amtszulage A13/FN 4 LBesO

    Richtig gelesen, ich bin angestellte Lehrkraft.

    Einmal editiert, zuletzt von BB71 (11. Mai 2026 18:45)

  • An welcher Sek I Schulform bekommt man E13 mit Zulage für stellvertretende Schulleitung? Oder gibt es da eine andere Nummerieung als bei A?

  • Große Hauptschule - Funktionsstelle als Konrektor: E13/A13 gelten als so genannte Paralleltabelle, die Zulage wird seit 2019 gezahlt.
    Diese wurde eingeführt, um Konrektorenstellen attraktiver zu machen...
    2026 scheint das dem Dienstherren wohl nicht mehr so wichtig zu sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von BB71 (11. Mai 2026 18:47)

  • Das wird noch ein bisschen dauern.

    Es gibt noch Stellungnahmen von den Verbänden. Bestimmt Änderungsanträge von der Opposition. Vielleicht einen neuen Entwurf von der Regierung. Ich meine, der Entwurf sollte im Juni in die Plenarsitzung, um mit der Julibesoldung Abschläge zu bekommen. Endgültig beschlossen wird das Gesetzt irgendwann im Herbst.

  • Ich habe eine Rückmeldung vom VBE und der GEW erhalten.

    Sie laufen wohl Sturm gegen die jetzige Gesetzesvorlage, bei welcher das 1. Beförderungsamt unberücksichtigt ist.

    Ob es was bringt?

    Ich habe Widerspruch gegen dieses Vorgehen beim LBV eingereicht.

  • Offensichtlich war die Beschäftigung mit dem Fahrradleasingmodell, welches laut heutiger Schulmail in 2026 wohl nicht zustandekommen wird, wichtiger. Man muss halt Prioritäten setzen…

  • Ich habe mittlerweile irgendwie die Vermutung, dass das schon länger so geplant war. Frau Feller hat sich eigentlich nie aktiv dazu geäußert. Stattdessen gab es immer irgendwelche Begründungen oder Ausreden:

    Es müsse noch geprüft werden (genau vier Jahre lang 🤣), das Gesamtgefüge müsse berücksichtigt werden (wurde aber offenbar nie wirklich), es müsse in ein Gesetz einfließen (davon gab es seitdem mindestens drei), dann könne man doch nur nach und nach einzelne Schulformen berücksichtigen („wir fangen mal bei den Gesamtschulen an“) und dann hieß es plötzlich, es gäbe finanzielle Anreize für erfolglose Ausschreibungen (das war wirklich eine interessante Antwort 🙈).

    Und ich meine, schon 2022 oder 2023 in einer Stellungnahme einer Gewerkschaft gelesen zu haben, dass sie gegen die Abschaffung der Beförderungsstellen sei.

    Wenn das Thema wirklich dauerhaft auf der Agenda stehen würde, dann würde man sich doch eigentlich nicht so verhalten, oder?

    Was meint ihr dazu?

  • Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird deutlich, dass man das Abstandsgebot im Auge hat. Die einzigen Funktionsämter, die mit A13 besoldet werden, sollen auf A13Z angehoben werden. Das ist eine überschaubare Gruppe und dann stimmt die Abstandslogik wieder.

    Mit fehlt irgendwie die Phantasie, wie das werden soll, wenn das erste Beförderungsamt auf A13 Z angehoben wird. Nicht nur, dass das alleine eine ganze Stange Geld kostet. Es macht ja auch eine Reihe von weiteren Anpassungen erforderlich um das Abstandsprinzip einzuhalten.

    Das scheint mit doch sehr unrealistisch zu sein. Leider.

    Ich denke, das Land muss sich Maßnahmen überlegen, die das erste Beförderungsamt belohnen aber keine neue Kosten verursachen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bromme (16. Mai 2026 07:45)

  • Kam heute:

    Spannender Satz:

    " Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an."

    Beginn der Nachricht des MSB NRW >>>>>>>>>

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

    zum 1. August 2026 wird die stufenweise Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe oder die Sekundarstufe I mit der Überleitung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 abgeschlossen sein. Darüber hatte ich Sie am 5. Februar bereits informiert. Schwerpunkt der damaligen Information waren die Auswirkungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Nunmehr erhalten Sie eine Information für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis:


    1. Lehrkräfte im bisherigen Einstiegsamt A 12

    Beamtinnen und Beamten, die zum 1. August 2026 als Lehrkräfte ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit den Amtsbezeichnungen

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen,

    -Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

    - Lehrerin, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung innehaben, werden kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Ein Antrag auf Überleitung oder eine Ernennungsurkunde sind nicht erforderlich.

    Die neue Amtsbezeichnung lautet ab 1. August 2026 „Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für ein schulform- oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht".

    Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wird die Anpassung der Besoldung mit den Bezügen für den Monat August 2026 vornehmen. Die bislang gezahlte Zulage nach § 91a des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) entfällt mit Wirkung vom 1. August 2026.

    Die betroffenen Lehrkräfte werden durch das LBV schriftlich über die gesetzliche Überleitung und die Anpassung der Besoldung informiert. Es wird gebeten, dass diese Lehrkräfte sorgfältig prüfen, ob sie über eine der oben genannten Amtsbezeichnungen verfügen und damit die Voraussetzungen für die Überleitung nach A 13 erfüllen. Falls Lehrkräfte feststellen, dass ihre Besoldung fehlerhaft angepasst wurde oder die Anpassung trotz Vorliegens der Voraussetzungen ausgeblieben ist, sollten sie sich unverzüglich an das LBV wenden.


    2. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter


    Mit der Hebung des Einstiegsamtes für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 erfolgt zugleich eine entsprechende Anpassung des Anwärtergrundbetrags für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (§ 74 Absatz 2 LBesG NRW i.V.m. Anlage 12 zum LBesG NRW). Die Anpassung des Anwärtergrundbetrags erfolgt ebenfalls mit den Bezügen für den Monat August 2026.


    3. Weitere Regelungen


    Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen sieht als rechtlich notwendige Folgewirkung zunächst die Anhebung des Amtes „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator" von A 13 auf A 13 mit Amtszulage vor. Die Überleitung der betroffenen Lehrkräfte in ein Amt A 13 mit Amtszulage soll ebenfalls kraft Gesetzes erfolgen. Die Zahlung der Amtszulage erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung mit den Bezügen für August 2026. Die betroffenen Lehrkräfte werden vom LBV durch ein gesondertes Schreiben informiert.


    Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an.


    Bitte stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Lehrkräfte diese Information erhalten. Dies gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die derzeit abgeordnet, beurlaubt oder längerfristig erkrankt sind. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Urban Mauer

  • Der "spannende Satz" ist IMHO eine reine Unverschämtheit: Das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung wurde im Mai 2023 im NRW-Landtag verabschiedet. Was ist hier bitteschön über drei Jahre - mithin über 600 Arbeitstage - zu prüfen? Wenn der Arbeitgeber die Leitungsämter wirklich wertschätzen würde, wäre das Thema längst erledigt. Aber bei rund 12.000 Leitungsamt-Stelleninhabern in NRW scheint es schlicht und ergreifend taktisches Kalkül zu sein, um Kosten zu sparen. Die KI wird's schon richten...

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