Beiträge von Milk&Sugar

    Andreas231 wie hättestdu denn in der Situation reagiert?

    Ich finde gute Zusammenarbeit auch sehr wichtig aber dafür braucht es auch eine gute Basis und einen respektvollen Umgang miteinander und den kann ich hier nicht erkennen.


    RosaLaune gute Besserung dir. Hoffe dir geht es schon besser.

    Wenn ich mich richtig erinnere, bist du nur befristet angestellt, oder?

    Dann würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich nichts machen und nach Laufzeitende eine andere Schule suchen.

    Ich war im im Seminarjahr auch ca 250 km weit weg.

    Bei uns im Seminar kamen die Referendare aus ganz Bayern. Da wurde kein Unterschied zwischen "Einheimischen" und "Zugezogenen" gemacht.
    Bei dir an der Grundschule wieder aber wahrscheinlich deine Schule eine deutliche wichtigere Rolle spielen als bei mir in der Realschule. Da kommt es dann auf die Schule an, wie gut das Vernetzen und einander helfen funktioniert.

    Von daher, wenn du was neues ausprobieren willst, dann probiere es ruhig aus!

    Ich würde deiner Freundin empfehlen, dass sie sich erst einmal überlegt, welche Schulart und welches Bundesland ihr gefallen würde.

    Dazu wäre es sinnvoll in verschiedenen Schularten zu hospitieren.


    Erst wenn sie das weiß, macht es Sinn zu überlegen, wie sie am Besten das Ziel erreicht.


    Das gesamte berufliche Schulsystem zählt zur Sek II.
    Sek I ist durch eine Durchlässigkeit gekennzeichnet. So ist über die multilaterale Versetzungsordnung eine Durchlässigkeit von HS zu RS zu Gym gegeben, genauso die "Abschulung" in umgekehrter Richtung. Aus dem beruflichen Schulsystem kann kein Wechsel in die Sek I erfolgen.

    Wenn du das so plakativ behauptest, kannst du mir bestimmt auch erklären, wie die Bayerische Wirtschaftsschule da hinein passt.

    Ich hab die Daten für NRW nicht im Kopf. Wann beginnt bei euch das Schuljahr?

    Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.

    Könnte das bei dir auch der Fall sein?


    Edit gerade gesehen, dass es bei dir Mitte August losgeht. Keine Ahnung wie das da ist.

    Um welche Klassenstufe geht es denn?


    Auch wenn es rechtlich ginge, sehe ich es eher kritisch, da es nicht von Anfang an so kommuniziert wurde.

    Die Schüler und Eltern gehen also im Moment davon aus, dass alle Exen einfach gewertet werden. Da dies die Regel ist und nichts anderes gesagt wurde.


    Falls sich diese Wertung ändert, wirst du evtl einige Gespräche und Diskussionen führen müssen.

    Fiktiver Fall: Schüler X kennt seine Noten, geht anhand der Gewichtung davon aus, dass er in der letzten Schulaufgabe eine 6 schreiben kann und dennoch eine 4 bekommt.

    Jetzt änderst du die Gewichtung, seine Rechnung stimmt nicht mehr und er erhält am Ende eine 5 im Zeugnis.


    Mein Tipp wäre, dieses Jahr so lassen und sich für das nächste Schuljahr ein Konzept mit Kurztests überlegen und dieses am Jahresanfang kommunizieren.

    Das stimmt. In der RSO steht nichts explizit drin.

    Bevor du aber an irgendwelchen Gewichtungen rumspielst, würde ich an deiner Stelle das Gespräch mit der Fachschaftsleitung suchen.

    Die Arbeiten sind ja wahrscheinlich auch schon mit dieser Bewertung abgegeben und archiviert.

    Und kannst du die Bewertungen für das 1. HJ noch ändern? Bei uns geht es das im Programm nicht.


    Im Nachhinein Bewertungen zu ändern finde ich immer kritisch, da die Schüler sich evtl auf etwas anderes eingestellt haben.


    Ich habe von ihr gar nichts erwartet. Maximal, dass sie die Schüler wieder zu mir schickt.

    Ich stelle mir das mal vor, wenn ich Klassenlehrer bin und die Schüler kommen zu mir und hatten bei einer Fachlehrerin und ich setze mich dann in ihre Stunde und will hospitieren. Sehr schräg, oder nicht?

    Hast du bereits früher Gespräche mit der Klasse geführt? Haben die Schüler bereits das Gespräch mit dir gesucht? Was kam dabei heraus?

    Wenn auf mich Schüler aus meiner Klasse auf mich zukommen und mit mir über eine/n Kollegen/Kollegin reden wollen, frage ich immer zuerst, ob bereits mit der Person gesprochen wurde.

    Falls nein, schicke ich sie zurück. Falls ja, werde ich aktiv

    Unabhängig davon, was die Schüler sagen , suche ich aber auch das Gespräch mit der Kollegin/dem Kollegen. Er/Sie soll ja auch wissen, worum es geht und nicht davon überrascht werden.


    Bzgl Hospitation, ich hab in einem Fall auch schon als Klassleitung bei einer Kollegin hospitiert und den Schülern vorher auch mitgeteilt, dass ich mir einmal selbst ein Bild von ihrem Verhalten machen möchte. Sie können ruhig wissen, dass wir zusammen arbeiten.

    Vielleicht will sie dich unterstützen und hat es nur etwas ungeschickt formuliert?

    Wenn du gesagt, hast, dass ein Test / eine Exe halb so viel zählt wie eine Klassenarbeit /Schulaufgabe, dann hast du dir mit den vielen Exen wohl wirklich keinen Gefallen getan. Wenn du aber deinen Schülern vermittelt hast, dass Exen halb so viel zählen wie Schulaufgaben, dann kannst du problemlos die Durchschnittsnote der Exen und die Durchschnittsnote der Schulaufgaben mit deinen genannten Gewichtungen zusammenrechnen.


    Wie ist deine Gewichtung denn bei den Kindern angekommen?

    Ich würde hier gar nicht rumraten oder die Schüler fragen, sondern die Note so berechnen, wie die GSO vorgibt.

    onetoyou fürdas naächsteJahrsolltest du dir merken, dass du weniger Exen schreibst.

    Um welches Fach geht es denn?
    Vielleicht gäbe es die Möglichkeit Vokabeltest oder in Mathe z.B. kurze Tests im Umfang eines Vokabeltests zu schreiben, die weniger zählen.

    Siehe §28 GSO

    Jahrgangsstufen 5 bis 11
    (1) 1In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise gebildet. 2Bei der Bildung der Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise sind die schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Leistungen angemessen zu gewichten. 3In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1:1. 4In Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 2:1.


    Alle Exen/mündlichen Leistungen... eine Note und alle Schulaufgaben eine Note.

    Um welche Art des LNW es sich hier handelt, halte ich für nicht relevant. Auch die Schulart sollte keine Rolle spielen. Selbst die w. o. genannte Praxis, bei Abi-Prüfungen vorab den Gesundheitsstatus abzufragen, wird vor einem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben. VG

    Das sehe ich nicht so.

    Ist es eine Ex ist ja ein Nachschreiben bei Fehlen nicht vorgesehen, bei Schulaufgaben aber schon.

    Auch die Schulart ist wichtig, da ja jede noch eigene Vorschriften hat.

    Den § von Caro hab ich jetzt auf Anhieb nicht in der RSO gefunden.


    Bei so ungenauen Aussagen,wird dir leider keiner wirklich rechtlich Weiterhelfen können.

    Auch in NRW gab es die Hanse. Das erste Beispiel, dass mir einfällt, hat allerdings kein H im Nummernschild.


    Und den Hinweis zur Raterei sollte man beachten.

    Das wusste ich nicht.

    Schon hab ich was gelernt :pirat:

    Für mich ist Hanse immer Norddeutsch.

    Was sind denn die Ziele deiner Stunde? Die Problemorientierung sollte mit diesen in einem Kontext stehen.

    Genau.

    Mir würde jetzt spontan ein Einstieg über einen Kaufmann einfallen, der überlegt ob die Hanse etwas für ihn ist.

    Aber da wäre dann nur das Ziel - Vorteile der Hanse und evtl noch was ist Hanse abgedeckt.


    In NRW musst du auch damit rechnen , dass die Schüler noch nie mit dem Begriff in Berührung gekommen sind. Da könnten die Nummernschilder oder ähnliches zu nem ziemlichen Ratespiel werden.

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