Beiträge von Milk&Sugar

    Hallo ihr Lieben,

    Mobbing im Schuldienst ist ein sehr sensibles Thema für mich. Ich habe den Eindruck man hat rechtlich und allgemein kaum Chancen dagegen vorzugehen, gerade wenn man verbeamtet ist. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber in meinem Fall wurde leider alles abgeriegelt. Es freut mich für einige, die nie in solche Dynamiken geraten sind bzw. nach einem Wechsel Glück hatten und in ein respektvolleres wertschätzendes Arbeitsumfeld gekommen sind. Ich hatte das Glück leider nicht. Im Moment überlege ich den Schuldienst - erstmal oder für immer - zu verlassen. Das ist natürlich eine weitreichende Entscheidung mit enormen finanziellen Einbußen, aber ich denke das der Schritt für mich notwendig ist. Ich habe lange versucht in dem System zu bleiben, aber ich will auch in meinem privaten Umfeld nicht ständig erklären, warum ich mich so belastet fühle, dass ich gegen die Dynamiken da nicht ankomme usw.

    Das tut mir sehr leid für dich. Ich hoffe du findest eine Lösung, die für dich passt.:troest:

    also alle 3 jahre?

    ich habe meine letztes jahr nicht gemacht, weil ich hörte, man könne alle 4 jahre 4 auf einmal machen.

    Wenn du nicht aus irgendwelchen Gründen zur Abgabe verpflichtet bist, dann hast du immer vier Jahre Zeit sie zu machen.

    D.h. du kannst jedes Jahr die Erklärung von vor vier Jahren abgeben. Früher gab es dann auch relativ gute Verzinsung auf die Summe (man sollte sich dann sicher sein, dass man was zurück bekommt).

    Warum hat das BEM an der Schule der Abordnung stattgefunden? Gibt es BL, in denen das üblich ist?

    Wie lange dauert die Abordnung? Ist sie nicht mit dem Schuljahr beendet?

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann war es nicht das BEM Gespräch, sondern ein Gespräch mit der Schulleitung der Abordnungsschule über verschiedene Beschwerden.

    Ich Frage mich aber auch, was die Stammschule der TE dazu sagt. War die auch da?

    Hallo,

    ich werde am 01.08. 60 Jahre alt. Ab 60 gibt es für angestellte Lehrer 3 Ermäßigungsstunden. Meine Schulleitung und ich haben unterschiedliches im Netz gefunden.

    Meiner Meinung nach : Mein 60. Lebensjahr endet am 31.7. um 23:59 , 59 Sekunden. Am 01. 08. beginnt das neue Schuljahr und ich starte ins 61 Lebensjahr. Deswegen sind die 3 Stunden zu gewähren.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Bitte nur schreiben, wenn jemand den Sachverhalt zu 100 % kennt.

    LG

    Du schreibst deine Sicht der Dinge. Wie sieht denn deine Schulleitung die Sache?

    Zum Thema Kündigung: du bist ja Angestellte, da sollte es in den meisten Bundesländern möglich sein zu kündigen und dennoch wieder eine Stelle zu bekommen.

    Wäre das eine Möglichkeit nach dem Krankenstand?

    Bei welchem Bundesland hast du dich denn beworben? Dann könnten die die passenden Personen antworten.

    1. Abhängig von der Anzahl der Bewerber und der Dringlichkeit. Kann sehr wahrscheinlich oder sehr unwahrscheinlich sein.

    2. Es kann ein dauerhafter Mangel aber auch eine kurzfristige Entwicklung z.B. wegen Elternzeit sein.

    3. Siehe 1

    4. Hängt von der Person ab

    5. Hängt von der Schule und der Person ab

    6. Hängt von der Stelle und der Schule ab

    Na klar, immer weiter dieses Märchen erzählen. Zum Leid aller, die sich gewissenhaft! an solche und ähnliche Informationen hielten und halten und diesen folgen. Es wird wohl stets auch in den entsprenden Infoveranstaltungen an der Uni so als unumstößliche Wahrheit gepredigt. "Ausgelacht" wird man dann von denjenigen, die wissen, "wie der Hase läuft". Nämlich denjenigen, die ganz genau wussten und wissen dass das so nicht stimmt. Der Schulleiter "forderte sie an" (inoffiziell, per Telefon- und wie das eben so läuft...) und dann landeten sie anschließend auch im entsprechenden Studienseminar. Den Profiteuren keine Vorwürfe, aber "Wut" ggü. den Verantwortlichen dieser o.g. Praxis sollte in einem Rechtsstaat verständlich sein.

    Für welches Bundesland sprichst du?

    In Bayern funktioniert das z.B. für das erste Jahr im Ref gar nicht.

    Du bist, denke ich, auf dem besten Weg. Wird schon irgendwann vor deiner Pension noch was. Außerdem bist du ja, wie hier selbst kundgetan, eh schon sehr vermögend, also ja eigentlich auf sowas gar nicht angewiesen. Gönn also vielleicht auch (den) anderen mal was. Zu gegebener Zeit hätte ich da ggf. jedoch auch noch ein paar Screenshots und Argumente, die, aus meiner Sicht, sicher sehr starke Zweifel an deiner charakterlichen bzw. verfassungstreuen Eignung- bzgl. deines Handelns hier- dokumentieren würden. Grüße- weitermachen! :)

    Als nicht NRWlerin kann ich zum eigentlichen Thema nichts beitragen, finde aber deine Unterstellungen gegenüber dem Frosch schon nicht ohne.

    Wenn du ihm die Verfassungstreue und die charakterliche Eignung absprichst, dann solltest du das auch jetzt belegen und nicht damit drohen, dass das irgendwann geschieht.

    Was willst du damit erreichen?

    chilipaprika : Klar, ein Restaurant kann das ausprobieren. Und durch Verwendung für Erwachsene und Kinder ist das Risiko gesenkt, dass die Ware nicht verbraucht wird und schlecht wird. Ich bin mir jedoch unsicher, ob sich genug Eltern, wenn sie für ihre Kinder die Auswahl zwischen Seelachs mit Reis und Hähnchen mit Pommes hätten, für die Fischvariante entscheiden würde

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