Ich bin mir nicht sicher, welche Frage du stellst. Möchtest du wissen, ob du die KA wiederholen musst oder welche Möglichkeiten es gibt, dass sie doch zu werten ist?
Bei uns darf der Schulleiter eine Arbeit nach Rücksprache für ungültig erklären und ein Neuschreiben anordnen - vermute mal, dass es in BW eine ähnliche Regelung gibt.
Von daher bleibt dir in dem Fall kaum was anderes übrig als die Arbeit noch einmal zu schreiben.
Ein Bestehen auf einer Wertung würde wahrscheinlich zu Konflikten mit der Schulleitung führen.