Wenn man schon offensichtlich nicht Willens ist, die Besoldung des ersten Beförderungsamts anzuheben, warum räumt man diesen Kollegen dann nicht wenigstens ein, ihre Aufgabe, die mit der Beförderung verbunden war, nach einer gewissen Anzahl von Jahren oder Jahrzehnten abzugeben? So wie in BW gesetzlich geregelt...
Das kostet nichts und eröffnet die Möglichkeit, wichtige Aufgaben auch auf die Neu-A13er zu übertragen - auch an Schulen, an denen die Schulleitung gerne an eingefahrenen Verteilungen festhalten würde.
Auch könnte die Regelung gestrichen werden, nach der Aufgaben, die für eine Beförderung übernommen wurden, nicht entlastet werden dürfen. Denn diese Aufgaben sind oft umfangreicher als freiwillig/angewiesen übernommene Aufgaben. Auch das kostet nichts und man könnte neu entsprechend der Belastungen verteilen.