Beiträge von Bromme

    Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird deutlich, dass man das Abstandsgebot im Auge hat. Die einzigen Funktionsämter, die mit A13 besoldet werden, sollen auf A13Z angehoben werden. Das ist eine überschaubare Gruppe und dann stimmt die Abstandslogik wieder.

    Mit fehlt irgendwie die Phantasie, wie das werden soll, wenn das erste Beförderungsamt auf A13 Z angehoben wird. Nicht nur, dass das alleine eine ganze Stange Geld kostet. Es macht ja auch eine Reihe von weiteren Anpassungen erforderlich um das Abstandsprinzip einzuhalten.

    Das scheint mit doch sehr unrealistisch zu sein. Leider.

    Ich denke, das Land muss sich Maßnahmen überlegen, die das erste Beförderungsamt belohnen aber keine neue Kosten verursachen.

    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte

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    Personalverwaltung

    Hi, das Ding ist schon älter und hier bekannt.
    Es ist vom Gerundsatz her zwar richtig, macht aber einen entscheidenden Fehler:
    Es setzt delegierte Aufgaben gleich mit Aufgaben, die für eine Befördung übernommen wurden.
    Es gibt aber einen wichtigen unterschied: Für delegierte Aufgaben können (nicht müssen!) Entlastungsstunden gewährt werden. Für Aufgaben, die mit einer Beförderung übernommen wurden, aber nicht.

    Wenn man also 2 Entlastungsstunden bekommt, ist das mehr als die Amtszulagen. In der Summe nicht, aber zumindest rechnerisch.

    Das ist vielleicht alles richtig, aber was bringen diese Infos?

    Es sieht sehr danach aus, dass das Land nicht vorhat die Besoldung für Alt-A13er auf A13Z anzuheben und von einer Aufstockung der Entlastungsstunden gehe ich auch nicht aus, weil das auch zusätzliche Kosten bedeuten würde.

    Deshalb habe ich einen Vorschlag gemacht, wie man mit den bestehenden Ressourcen umgehen könnte, um zumindest etwas in Richtung Gerechtigkeit zu gehen.

    Doch natürlich kosten die zusätzlich Geld.

    Schon klar. Aber im Gegensatz zu einer Anpassung von A13 auf A13Z für alle im ersten Beförderungsamt, bedeutet die Fortführung der gleichen Anzahl von Entlastungsstunden keine Mehrausgaben im Vergleich zu jetzt.

    Dann verteilen wir auf der Party künftig zehn Stücke Kuchen statt auf 20 Gäste eben auf 30 Gäste - und wundern uns, dass es Stress und Unzufriedenheit gibt.

    Sowohl die Anzahl der Partygäste (Kollegium) als auch der Kuchenstücke bleibt konstant. Ab August zahlen auch alle den gleichen Eintritt. Wenn nun die Kuchenstücke an diejenigen gehen, die am längsten in der Backstube stehen, ist das durchaus gerecht. Sollten jedoch just die fleißigsten Hände vom Kuchenbuffet ferngehalten werden, scheint mir das eher Anlass für Stress und Unzufriedenheit zu sein.

    Dass es keine schöne Party wird, bei der der Gastgeber nicht für alle Gäste ein Stück Kuchen bereitstellt, bleibt unbestritten.

    Wenn man schon offensichtlich nicht Willens ist, die Besoldung des ersten Beförderungsamts anzuheben, warum räumt man diesen Kollegen dann nicht wenigstens ein, ihre Aufgabe, die mit der Beförderung verbunden war, nach einer gewissen Anzahl von Jahren oder Jahrzehnten abzugeben? So wie in BW gesetzlich geregelt...

    Das kostet nichts und eröffnet die Möglichkeit, wichtige Aufgaben auch auf die Neu-A13er zu übertragen - auch an Schulen, an denen die Schulleitung gerne an eingefahrenen Verteilungen festhalten würde.

    Auch könnte die Regelung gestrichen werden, nach der Aufgaben, die für eine Beförderung übernommen wurden, nicht entlastet werden dürfen. Denn diese Aufgaben sind oft umfangreicher als freiwillig/angewiesen übernommene Aufgaben. Auch das kostet nichts und man könnte neu entsprechend der Belastungen verteilen.

    Ein guter Bekannter von mir (mit dem ich auch P&P-Rollenspiel spiele) ist A14 an einer Sekundarschule ohne irgendeine Kooperation mit einer Oberstufe. Aufgrund der Zügigkeit ist er damit nur wenige Euro (nämlich genau das Zulagen-Z) von der stellvertretenden Schulleitung entfernt.

    ... und als einfacher Kollege eine Besoldungsstufe über (!) dem Schulleitungsmitglied (!) Abteilungsleitung.
    Eine Besoldungsstufe über einem Vorgesetzen zu sein, muss man auch erst mal mit dem Abstandsgebot vereinen können...

    Wenn man sich über diese Stellen aufregt, kann man sich genauso fragen, was Oberstudienräte in den S1-Jahrgängen der Gesamtschule und des Gymnasiums zu suchen haben. Ich glaube nicht, dass das eine zielführende Diskussion wird.

    Aber dort besteht zumindest die Möglichkeit, sie in der Sek II einzusetzen. Und das passiert in aller Regel ja auch im Laufe einer Dienstzeit.
    Außerdem werden die Schüler an Gymnasien (und auch an Gesamtschulen) tatsächlich in der Sek I an die Oberstufe herangeführt. Da machen dann auch Sek II Lehrer in der Sek I durchaus Sinn.
    In der Sekundarschule scheint mir das eher gewünschte Theorie zu sein. In der Praxis sind es doch eher meist zusammengelegte Haupt- und Realschulen, deren Schülerschaft nur selten das Abitur anstrebt.

    Magst Du mir die mal zeigen?
    Laut Stella NRW sind die A14-Stellen an Sekundarschulen Funktionsstellen.
    Etwas anderes ergibt auf der Basis des Besoldungssystems an Sekundarschulen auch keinen Sinn.

    Es steht in der von dir verlinkten Geschäftsverteilung im Abschnitt Funktionsstellen:
    "Beförderungsstellen für Angehörige des höheren Dienstes werden zusätzlich und getrennt ausgewiesen."

    Bei diesen Beförderungsstellen handelt es sich um ganz normale Beförderungsstellen, sog. Kegelstellen.
    16,5% der Stellen an einer Sekundarschule sind für den höheren Dienst vorgesehen.

    Das trägt nun eher zur Verwirrung denn zur Klärung bei, denn in der Geschäftsverteilung sind ja nur Positionen mit Funktionen aufgeführt (SL, Koordinatoren). Der Witz ist ja aber, dass es an dieser Schulform OStR-Stellen gibt. Also A14-Stellen ohne Funktion (nur mit mehr oder weniger umfangreicher Aufgabe).
    Diese Stellen gehen aus der Geschäftsverteilung aber nicht hervor, sondern werden zusätzlich und getrennt ausgewiesen

    Auch an Gesamtschulen in NRW gibt es für die Kolleginnen und Kollegen mit Sek. II-Befähigung "Oberstudienratsstellen" (A14) und sogar "Studiendirektorenstellen" (A15) mit besonderen Aufgaben.

    Dass es an Gesamtschulen Sek II-Stellen gibt, ist ja nun nicht so überraschend, da es an Gesamtschulen ja auch eine Sek II gibt.
    Sekundarschulen sind reine Sek I-Schulen und haben trotzdem Sek II-Stellen.

    Da du nach Schulformen und nicht nach Studienabschlüssen sortiert hast, könnte man noch eine besonderheit an der Sekundarschule ergänzen. An diesen reinen Sek1-Schulen gibt es A14 Stellen für Sek2-Kollegen, die es dorthin verschlagen hat. Also Oberstudienrat-Stellen.
    Ich vermute bundesweit gibt es diese Konstellation sonst niergends.

    Ich verstehe nur nicht, warum das Zynismus ist.

    Es sind jetzt alle besoldungstechnisch gleich gestellt - und dann macht es

    a) Sinn, dem Kollegen die Aufgabe zu geben, der sie schon längere Zeit macht und eingearbeitet ist

    b) gibt es keinen Grund, warum man die Aufgaben dem Kollegen nicht geben solle (weil er ja keine Besoldungserhöhung dafür bekommt) aber einem anderen Kollegen (der auch keine Besoldungserhöhung dafür bekommt).

    zu a) auch komplexe Aufagen im Bereich Schule können durch eine gute Übergabe gut weitergegeben werden.

    zu b) Kollege x hat jahrelang zusätzliche Arbeit geleistet (ich rede hier über 5 Jahre plus) und ein Kollege y vielleicht noch gar nicht. Er ist eher dran. Jeder Fall ist anders, aber die Tendenz muss schon sein, dass verdienet Kollegen dann auch abgeben dürfen.

    Wenn die Schulleitung anschließend jedoch per Anordnung verlangt, genau diese Aufgaben weiterhin zu übernehmen, dreht man sich letztlich im Kreis. Man hat dann den Eindruck, dass man seine Rechte praktisch gar nicht durchsetzen kann.

    Ich hatte es an anerer Stelle schon mal gesagt:
    Die Schulleitung müsste schon ein erhebiches Maß an Zynismus mitbringen, eine dann vakante Aufgabe just dem Kollegen zu geben, der sich bereits über Jahre in diesem Bereich eingebracht hat. Mit etwas Verstand wird sie die Aufgabe einem Kollegen übertragen, der bis jetzt wenige oder gar keine Aufgaben hatte. Manchmal sind das junge Kollegen (keine Berufseinsteiger natürlich).
    Aber leider geht es auch so, wie du geschrieben hast.

    Beides nicht so einfach.

    Das Beförderungsamt ist ab 1.8. de facto nichtig, da es keinen Vorteil mehr bietet gegenüber nichtbeförderten Kollegen. De jure besteht es aber weiter.

    Das Verfahren wie man eine Beförderungsstelle "kündigen" soll ist mit nicht bekannt. Hier wird abwechselnd von "vom Amt zurücktreten", die "Beförderung zurückgeben" oder ähnlichem gesprochen. Wie das in der Realität ablaufen soll, weiß ich nicht und habe ich auch nich nie mitbekommen.

    Das kann aber auch nicht der Weg sein, der jetzt massenhaft begangen werden soll.
    Es scheint mir der einfachere Weg zu sein, dass das Ministerium zum 1.8. Beförderten das Recht einräumt die Beförderungsaufgabe nach 3/5/7/10? Jahren abgeben zu dürfen oder eben Entlastung dafür erhalten zu dürfen.
    Das kostet das Land noch nicht mal was.

    Danke dir, woher hast du das Zitat?

    Das würde ja praktisch wirklich bedeuten das alle Beförderungsstelleninhaber ihre Aufgabe weiter machen müssten, ohne jegliche "Ausgleich", sei es nun finanzieller oder zeitlicher Natur?

    Das wäre ja noch viel schlimmer als ich es bislang verstanden habe.

    Genau das bedeutet es. Ich versuche es hier schon länger zu erklären.
    Das Zitat ist aus der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG).
    Darin ist geregelt, wie mit Anrechnungsstunden umzugehen ist.
    https://bass.schule.nrw/6218.htm

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