Beförderungsstellen NRW 2026

  • Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.

    Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.

    Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.

    Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.

    Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.

    Da stimme ich dir absolut zu.

  • Wenn man schon offensichtlich nicht Willens ist, die Besoldung des ersten Beförderungsamts anzuheben, warum räumt man diesen Kollegen dann nicht wenigstens ein, ihre Aufgabe, die mit der Beförderung verbunden war, nach einer gewissen Anzahl von Jahren oder Jahrzehnten abzugeben? So wie in BW gesetzlich geregelt...

    Das kostet nichts und eröffnet die Möglichkeit, wichtige Aufgaben auch auf die Neu-A13er zu übertragen - auch an Schulen, an denen die Schulleitung gerne an eingefahrenen Verteilungen festhalten würde.

    Auch könnte die Regelung gestrichen werden, nach der Aufgaben, die für eine Beförderung übernommen wurden, nicht entlastet werden dürfen. Denn diese Aufgaben sind oft umfangreicher als freiwillig/angewiesen übernommene Aufgaben. Auch das kostet nichts und man könnte neu entsprechend der Belastungen verteilen.

  • Keine zusätzlichen! Die bestehenden neu verteilen.

    Dann verteilen wir auf der Party künftig zehn Stücke Kuchen statt auf 20 Gäste eben auf 30 Gäste - und wundern uns, dass es Stress und Unzufriedenheit gibt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dann verteilen wir auf der Party künftig zehn Stücke Kuchen statt auf 20 Gäste eben auf 30 Gäste - und wundern uns, dass es Stress und Unzufriedenheit gibt.

    Sowohl die Anzahl der Partygäste (Kollegium) als auch der Kuchenstücke bleibt konstant. Ab August zahlen auch alle den gleichen Eintritt. Wenn nun die Kuchenstücke an diejenigen gehen, die am längsten in der Backstube stehen, ist das durchaus gerecht. Sollten jedoch just die fleißigsten Hände vom Kuchenbuffet ferngehalten werden, scheint mir das eher Anlass für Stress und Unzufriedenheit zu sein.

    Dass es keine schöne Party wird, bei der der Gastgeber nicht für alle Gäste ein Stück Kuchen bereitstellt, bleibt unbestritten.

  • Keine zusätzlichen! Die bestehenden neu verteilen.

    Doch natürlich kosten die zusätzlich Geld.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Doch natürlich kosten die zusätzlich Geld.

    Schon klar. Aber im Gegensatz zu einer Anpassung von A13 auf A13Z für alle im ersten Beförderungsamt, bedeutet die Fortführung der gleichen Anzahl von Entlastungsstunden keine Mehrausgaben im Vergleich zu jetzt.

  • Schon klar. Aber im Gegensatz zu einer Anpassung von A13 auf A13Z für alle im ersten Beförderungsamt, bedeutet die Fortführung der gleichen Anzahl von Entlastungsstunden keine Mehrausgaben im Vergleich zu jetzt.

    A13Z (ich habe für NRW 2 Amtszulagen A13 gefunden, ich nehme die Fußnote 5; 356,7€) ohne Entlastung und A13 mit Entlastung macht auch einen Unterschied. Kommt natürlich auf den der Entlastung an. Wahrscheinlich ist die Entlastung in den meisten Fällen teurer als die kleine Amtszulage.

    Pflichtstunden für Gesamtschule ist 25,5. A13 Endstufe Grundgehalt ist 6174€, eine Entlastungsstunde kostet also 242,12€ im Monat. Wenn man also 2 Entlastungsstunden bekommt, ist das mehr als die Amtszulagen. In der Summe nicht, aber zumindest rechnerisch.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Zulage Z für A13 liegt Netto bei ca. 115€, die ist definitiv zu hoch. Abgesehen davon bin ich immer großer Fan von Entlastungsstunden, die nehme ich viel lieber als ein bisschen mehr Cash.

  • Wenn man also 2 Entlastungsstunden bekommt, ist das mehr als die Amtszulagen. In der Summe nicht, aber zumindest rechnerisch.

    Das ist vielleicht alles richtig, aber was bringen diese Infos?

    Es sieht sehr danach aus, dass das Land nicht vorhat die Besoldung für Alt-A13er auf A13Z anzuheben und von einer Aufstockung der Entlastungsstunden gehe ich auch nicht aus, weil das auch zusätzliche Kosten bedeuten würde.

    Deshalb habe ich einen Vorschlag gemacht, wie man mit den bestehenden Ressourcen umgehen könnte, um zumindest etwas in Richtung Gerechtigkeit zu gehen.

  • Lustig wird es wenn man den Gesetzentwurf genauer liest.

    Da wird davon gesprochen, dass [...]

    Für das Amt „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator –“ ist aber bereits derzeit eine Besoldung nach A 13 vorgesehen.

    Scheinbar weiß man im Ministerium nicht, dass auch nicht als Koordinator ernannte Lehrer*innen in der Sek. I gibt, die bereits nach A13 besoldet werden.

    weiter:

    Zudem wird - ungeachtet weiterer Prüfungen - eine Amtszulage für das Amt „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator –“ ausgebracht, damit sich dieses funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin von dem Einstiegsamt abhebt.

    Mal gucken wie die Gerichte mit diesen Fällen umgehen, wenn die "normal" Beförderten klagen. Das man das Abheben vom Einstiegsamt nur bei Koordinatoren sieht, finde ich schon skurril.

    Die Zulage wird übrigens 261,35€ betragen. Macht bei den im Gesetz genannten 1,6 Mio € 510 Nasen, die als Koordinator unterwegs sind an Gesamtschulen in NRW. Laut Google gibt es 369 Gesamtschulen in NRW - macht pro Schule 1,4 Glückliche.

    Ich werde mich morgen mal auf die Suche nach den Glücklichen an meiner Schule begeben.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Danke dir,

    wenn man das schwarz auf weiß liest, wird einem erst klar, wie wenig das im Verhältnis eigentlich ist.

    Ich hatte irgendwo vorher schon einmal geschrieben, dass ich das seit über zehn Jahren mache und mir schon vor einiger Zeit Gedanken zu dem Thema gemacht habe.

    Bei knapp 300 Stunden Arbeitszeit im Jahr werde ich wohl zum 01.08. mit Stundenplan, WebUntis etc. aufhören.

    Weiß jemand, ob ich vom Amt zurücktreten muss oder ob sich das nach dem 01.08. automatisch erledigt?

  • Ich habe erstmal einen Widerspruch gegen die Nicht-Anhebung der Besoldung im 1. Beförderungsamt an das LBV geschickt.

    Klagen kann ich mir auch mittels meiner Rechtschutzversicherung gut vorstellen!!

  • Sie gehen halt leider den Weg des absoluten Mindestmaß. An einer Besserstellung dieses Funktionsamtes kommen sie, wegen der Funktion nicht herum...

    Und gleichzeitig werden Fachleitungen auch wieder gar nicht erwähnt/ bedacht ... . Verrückt - mit so einem Entwurf hätte ich nicht gerechnet.

  • Absolute Frechheit!!


    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte

    Themenfeld

    Personalverwaltung

    Vorschlag

    Durch "A13 für alle" gibt es für die meisten Lehrkräfte keinen Anreiz mehr, Aufgaben in der Schulentwicklung zu übernehmen. Auch stellvertretende Schulleitungen wurden demotiviert, weil sie immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, ohne dass es wenigstens noch einen finanziellen Abstand zur Lehrkraft gibt.

    Antwort

    Aufgrund der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf A 13 fallen funktionslose Beförderungsämter an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen - die bislang oftmals mit Wahrnehmung einer Sonderaufgabe verknüpft wurden - künftig weg. Die entsprechenden Aufgaben müssen nunmehr ohne Beförderungen von Lehrkräften wahrgenommen bzw. erledigt werden.

    Lehrkräfte sind bereits nach § 57 Abs. 2 Schulgesetz verpflichtet, an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität der schulischen Arbeit aktiv mitzuwirken. Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte die dienstlichen Anordnungen von Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen haben. Die Delegation der entsprechenden Aufgaben durch die Schulleitung ist daher bereits möglich.

    Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.


    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW https://share.google/D1ttwkIDHwwNVvz3U

  • Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte

    Themenfeld

    Personalverwaltung

    Hi, das Ding ist schon älter und hier bekannt.
    Es ist vom Gerundsatz her zwar richtig, macht aber einen entscheidenden Fehler:
    Es setzt delegierte Aufgaben gleich mit Aufgaben, die für eine Befördung übernommen wurden.
    Es gibt aber einen wichtigen unterschied: Für delegierte Aufgaben können (nicht müssen!) Entlastungsstunden gewährt werden. Für Aufgaben, die mit einer Beförderung übernommen wurden, aber nicht.

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