Beförderungsstellen NRW 2026

  • Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.

    Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.

    Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.

    Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.

    Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.

    Da stimme ich dir absolut zu.

  • Wenn man schon offensichtlich nicht Willens ist, die Besoldung des ersten Beförderungsamts anzuheben, warum räumt man diesen Kollegen dann nicht wenigstens ein, ihre Aufgabe, die mit der Beförderung verbunden war, nach einer gewissen Anzahl von Jahren oder Jahrzehnten abzugeben? So wie in BW gesetzlich geregelt...

    Das kostet nichts und eröffnet die Möglichkeit, wichtige Aufgaben auch auf die Neu-A13er zu übertragen - auch an Schulen, an denen die Schulleitung gerne an eingefahrenen Verteilungen festhalten würde.

    Auch könnte die Regelung gestrichen werden, nach der Aufgaben, die für eine Beförderung übernommen wurden, nicht entlastet werden dürfen. Denn diese Aufgaben sind oft umfangreicher als freiwillig/angewiesen übernommene Aufgaben. Auch das kostet nichts und man könnte neu entsprechend der Belastungen verteilen.

  • Keine zusätzlichen! Die bestehenden neu verteilen.

    Dann verteilen wir auf der Party künftig zehn Stücke Kuchen statt auf 20 Gäste eben auf 30 Gäste - und wundern uns, dass es Stress und Unzufriedenheit gibt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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