Beiträge von Lilo85

    Das möchte ich übrigens unterschreiben. Mein Beispiel war auch eine 6zügige Schule.

    Übrigens heißt schnelles Rechnen gar nichts. Untis rechnet bei uns sehr schnell (nur 4 Züge und weniger Jahrgänge/Räume/Klassen, weil Aufbau), aber der entstehende Stundenplan ist gar nicht schön. Völlig zerfetzt bei manchen Kollegen, weil wir ein relativ kleines Kollegium haben.

    Ja, das Thema hatten wir auch lange. Maximal 5 Springstunden war dann auch Langezeit ein Ziel der Schulleitung, was wir dann aber irgendwann verwerfen mussten, da es nicht wirklich möglich war.


    Es wird besser, wenn die Schule komplett ist.

    Ja gut, ihr könnt ja auch viel an den Rahmenbedingungen ändern. Vieles, was du geschildert hast, liegt ja in eurer Verantwortung und nicht in der des Schulträgers, beispielsweise:

    • Abschaffung Doppelstundenmodell und Wechsel zu einem anderen Stundenmodell
    • Abschaffung bzw. Reduktion der äußeren Differenzierung

    Ja, das wäre ein Ansatz.

    Hi, danke dir. Das haben wir so eingestellt mit den Raumgruppenringen bzw. - Ketten. Unterrichtskürzungen haben wir, seit ich dabei bin, vielleicht zweimal gemacht. Da hält mein Direktor als Ganztagsschule nicht viel von.

    Ich denke das 60 Minuten System ist dann schon ein Unterschied zum 45 Minuten System mit Doppelstunde, da bei uns der Plan aussortiert wird, wenn eine Doppelstunde in Sport, Kunst, nw usw. Auseinandergenommen wurde.

    Bei pedav war ich ebenfalls mehrfach, die sagen einfach dass das System an der Stelle an seine Grenzen kommt. Die wundern sich das wir bei so einem System überhaupt einen Studnenplan bekommen. Die meinen eigentlich müsste der Schulträger etwas an den Rahmenbedingungen ändern, z. B. Mehr Hallenzeiten für Grundschule, benachbartes Gymnasium und uns schaffen. Oder es müsste auch mal Unterricht in der Oberstufe nach der 8. Stunde statt finden, damit das Programm irgendwo mal Leerstunden kreieren und tauschen kann.


    Edit: 22.08. 6.42 Uhr

    Und ein 6-zügiges System ist mit einem 4-zügigen in meinen Augen auch nicht so ganz vergleichbar. Untis schreibt selbst in der Anleitung, dass die Dauer des Optimierungslaufs stark von der Schulgröße, der Anzahl der zu rechnenden Pläne, den Optimierungsschritten und der Leistungsfähigkeit des Computers abhängt und durchaus auch „Übernacht“ dauern kann.
    Ich glaube auch nicht, dass der Aufwand mit jedem zusätzlichen Zug einfach nur entsprechend ein bisschen größer wird. Je mehr Klassen, Kurse, Räume und andere Bedingungen zusammenkommen, desto mehr Möglichkeiten muss Untis berücksichtigen und desto mehr Dinge beeinflussen sich gegenseitig. Das kann dann schnell deutlich komplizierter werden.
    Ganz grob kann man sich das vielleicht ähnlich wie beim Traveling-Salesman-Problem vorstellen: Wenn ein paar Orte dazukommen, gibt es plötzlich sehr viel mehr mögliche Kombinationen. Natürlich ist ein Stundenplan kein TSP, aber das Prinzip, dass der Suchaufwand nicht einfach linear mit der Größe wächst, ist vergleichbar.
    Bei uns kommen zu den sechs Zügen dann noch Doppelstunden, zahlreiche Kurskopplungen, die nahezu vollständige Auslastung der Stundentafel, knappe Raumressourcen und die Oberstufe hinzu. Deshalb finde ich den Vergleich mit einer vierzügigen Gesamtschule nur bedingt aussagekräftig.

    Ich danke für die Tipps, darf ich fragen an welchem System du arbeitest? Also wie viele Schüler? Ganztag mit wie viel Prozent Auslastung des Stundentableaus? Oberstufe? Kurskopplungen in welchen Fächern? Wie viele Turnhallenteile?

    Habt ihr Doppelstundensystem? Wenn untis eine Doppelstunde in einem Plan zerreißt, wird dieser direkt in die Tonne geworfen?


    MPT und Sonderpäd. Werden nicht mitgerechnet bei uns, die kommen erst im Nachgang als Kopplung dazu, dass hat aber nichts mit dem eigentlichen Rechnen mehr zu tun.


    Lehrerwünsche gibt es bei uns nahezu keine.

    Jetzt sind wir weit weg vom eigentlichen Thema, aber ein kurzer Einblick in meine Arbeit an der Stelle (ehe es hier dann hoffentlich zurück zum Thema A13 für alle und Beförderungsstellenbesoldung geht) :


    Stimmt, man kann die Schulen und ihre Systeme wirklich schwer miteinander vergleichen.

    Ich habe mir mal den Aufwand allein für den Stundenplan diesen Sommer angeschaut: Das waren gut 60 reine Arbeitsstunden. Die Unterrichtsverteilung (UVD) erstelle ich zusammen mit dem Direktor, der das (un) glücklicherweise gerne mit mir zusammen macht. Danach müssen die Zeitwünsche der Kollegen abgesprochen und eingepflegt werden. Die Oberstufe ziehen wir aus zwei anderen Programmen rüber, kontrollieren sie auf Fehler, arbeiten Umwahlen aus und leiten sie an die Abteilungsleiter weiter. Die fertige UVD geht dann gedruckt ans Kollegium. Wenn die Kollegen ihre Änderungswünsche beim Direktor platziert haben, arbeiten wir diese Rücksprachen ein. Da bei uns jeder Lehrer einen eigenen Raum plus Fachräume hat, dauert die anschließende Raumkontrolle und -eingabe besonders lang. Schließlich müssen noch die Schülergruppen für die Verknüpfung mit WebUntis erstellt werden.

    Erst dann beginnt das eigentliche Berechnen des Stundenplans. Untis läuft zwar fast von alleine, aber ein einziger Rechendurchgang dauert zwischen 6 und 18 Stunden. Wir lassen meistens 6 bis 12 Pläne parallel laufen und werten sie einzeln aus. Unser Kriterienkatalog enthält viele Vorgaben, sodass wir Fehler manuell suchen und durch Tauschen beheben müssen. Dieses Jahr kamen so über 500 berechnete Pläne zusammen. Bei einer Fortbildung von PEDAV (dem Untis-Support) hieß es sogar, dass wir hier das nahezu Unmögliche versuchen: Wir sind eine Ganztagsschule, bei der in einem 6-zügigen System jeden Tag alle Klassen eine 100-prozentige Auslastung der Stundentafel haben. Hinzu kommen gekoppelte Kurse in Mathe, Deutsch, Englisch, WP 1 und 2, Profilkurse sowie Lernzeiten ab Jahrgang 7. Auch die Oberstufe bindet wegen geringer Schülerzahlen extrem viele Ressourcen, muss aber stattfinden.

    Ich habe in der Kürze wahrscheinlich noch ein paar Aufgabenteile vergessen hier zu erwähnen.

    Das Ganze grenzt wirklich an die Quadratur des Kreises. Ich habe mich dazu mal mit Kollegen von Gymnasien ausgetauscht. Dort gibt es oft nur ein einziges gekoppeltes WP-Fach, und die Klassen haben nur einmal pro Woche einen langen Tag. Der Kollege drückt dort fünfmal auf „Berechnen“ und hat sofort einen hervorragenden Stundenplan. Davon sind wir leider weit entfernt.

    Ich bin selbst Grund, Haupt und Realschullehrer und arbeite an einer Gesamtschule mit um die 1100 Kindern.


    Bis zum 01.08. Hatte ich das 1. Beförderungsamt mit A13 und entsprechender Besoldung inne. Die A13 habe ich nun weiterhin, aber keinerlei mehr Gehalt als ein gewöhnlicher Lehrer mit Lehramt GS, H, RS.


    Unser Korrektor arbeitet mit mir zusammen am Studnenplan, dessen Job besteht aber hauptsächlich darin die uvd zu erarbeiten bzw. Vorschläge beim Schulleiter einzureichen. Beim eigentlichen Rechenprozess ist er dann nur noch am Rande involviert.

    Wenn neue Perioden erstellt werden müssen arbeitet er im Prinzip alles vor, ich gebe dann nur noch alles ein.


    Vertretungsplan macht er mit einer Kollegin zusammen. Die haben sich das tageweise aufgeteilt, meine ich. Die Kollegin hat dafür eine A14 Stelle.


    Die Mehrarbeitsabrechnung macht der Korrektor alleine.

    Und mit welcher Begründung wurden diese Stunden aus dem Kollegentopf genommen?

    Wobei ich sagen muss, dass ich vier Anrechnungsstunden rein für die Stundenplanung als (zu) üppig empfinde, sofern da nicht die Vertretungsplanung bei ist.

    Es ist für diesen Sommer angedacht, da man hofft die Landesregierung wird irgendwann eine Zulage zahlen.

    Das Kollegium hat es erstmal mitgetragen, es wollte auch niemand übernehmen.


    Ich habe glaube ich schon mal in einem vorherigen Beitrag geschrieben, dass es im Schuljahr über 300 Stunden Arbeit ist. Ich habe das für ein Schuljahr einmal mit der Stechuhr notiert. Neben Studnenplanerstellen kommt noch dazu, Neue Periode erstellen, webuntis mit Eltern, pedav anrufen, KuK bei allem möglichen in dem Bereich helfen usw.


    Daher werde ich auch bei nicht Zahlung einer Zulage und Abzug der Entlastungsstunden das komplette Thema abgeben. Weiß nur nicht wie die Schulleitung dann jemanden dafür gewinnen möchte, ohne praktischen Gegenwert oder Perspektive. Aber das ist dann nicht mehr mein Bier.

    So ist es. Die Aufgabe kann natürlich an Kollegen delegiert werden. Die (mögliche) Ermäßigung für den Kollegen kommt dann natürlich aus dem Topf der SL, also aus der Leitungszeit. Niemals aus dem Topf der Anrechnungsstunden des Kollegiums!

    Nur ganz kurz dazu, ich hatte mich da nicht ganz korrekt ausgedrückt.

    Es sind unter dem Strich 1,5 Stunden aus dem Schulleiter Topf und 2,5 Stunden aus dem Kollegen Topf.

    Ich kenne persönlich schon zwei Kollegen, die aus diesem Grunde mit gewerkschaftlicher Unterstützung vor das Verwaltungsgericht ziehen. Wenn zeitlich möglich, werde ich mir die Prozesse u.U. "reinziehen"

    In unserer Lehrerkonferenz wurde nun vereinbart, dass ich diesen Sommer die Stundenplanung für 4 Ermäßigungsstunden übernehme. Die Aufgaben rund um WebUntis habe ich dafür komplett abgegeben.

    Das Ganze war allerdings nicht als langfristige Lösung gedacht. Die Realität sieht nämlich so aus, dass nun einige Kolleginnen und Kollegen für dieses Halbjahr – verständlicherweise und völlig zu Recht – auf ihre eigentlich angedachten Ermäßigungen verzichten müssen, damit das überhaupt aufgeht.

    Wenn seitens des Landes hier keine zusätzliche Unterstützung oder Aufstockung kommt, wird sich das Ganze als Dauerlösung nicht halten können. Sollte sich an den Rahmenbedingungen nichts ändern, werde ich die Stundenplanung wohl oder übel schweren Herzens wieder abgeben (müssen).

    Ergänzend dazu noch...

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…wd=frage_837405

    Zitat

    Sehr geehrter Herr S.,

    die von Ihnen aufgeworfene Frage wird in den nächsten Monaten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Landtag beraten werden. Dieser Beratung kann und möchte ich nicht vorgreifen. Das Land hat sich 2022 entschieden, die Attraktivität der Lehrertätigkeit an Grundschulen durch eine schrittweise Umstellung der Eingangsbesoldung auf A 13 zu erhöhen. Daraus leiten sich in einem gewissen Umfang Anpassungsbedarfe an, allerdings kann ich von meiner Seite keine abschließenden Hinweise darauf geben, ob und in welchem Umfang über die zwingenden rechtlichen Anpassungen hinaus der Gesetzgeber weitere Änderungen vornehmen wird. Dies bleibt insoweit abzuwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Marcus Optendrenk

    Danke dir,

    wenn man das schwarz auf weiß liest, wird einem erst klar, wie wenig das im Verhältnis eigentlich ist.

    Ich hatte irgendwo vorher schon einmal geschrieben, dass ich das seit über zehn Jahren mache und mir schon vor einiger Zeit Gedanken zu dem Thema gemacht habe.

    Bei knapp 300 Stunden Arbeitszeit im Jahr werde ich wohl zum 01.08. mit Stundenplan, WebUntis etc. aufhören.

    Weiß jemand, ob ich vom Amt zurücktreten muss oder ob sich das nach dem 01.08. automatisch erledigt?

    Guten Morgen,

    ich lese hier schon seit einiger Zeit mit.

    Weiß jemand, wie hoch diese Zulage in Niedersachsen netto ungefähr ausfällt? Bei mir fallen für die Erstellung des Stundenplans (inklusive Arbeitszeit in den Weihnachts- und Sommerferien), die Administration von WebUntis etc. etwa 280 Stunden pro Schuljahr an – daher würde ich diese Aufgaben eigentlich gern abgeben.

    Der Personalrat hatte mir bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass man von diesen Beförderungsstellen auch wieder zurücktreten kann.

    Die richtige Reakion auf eine solche Anweisung kann nur ein Versetzungsantrag sein. Entweder die Aufgabe wird - wie alles andere, für das es keinen konkreten Gegenwert gibt - auf alle/mehrere Schultern verteilt oder mein Engagement für diese spezielle Schule würde ein sofortiges Ende finden.

    Danke euch, aus dem was ich so mitbekomme bei anderen Kolleg:innen, der Versetzungsantrag kann mehrfach seitens der Schulleitung abgelehnt werden, oder?

    Und was macht der Kollege dann?

    Wenn man es auf die Spitze treiben möchte. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder Kollegen erlebt, die aus Belastungsgründen ihr Beförderungsamt zurück abgewickelt haben. Das war wohl immer möglich. War natürlich damit verbunden wieder auf A12 zu kommen. Was hindert mich daran, auch jetzt mein Beförderungsamt zurück zu geben. Dann werde ich auf A13 nicht Beförderungsamt zurückgestuft, dass ist dann ohne Zusatzaufgabe.

    Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

    Das sagte Herr Baals diese Woche im ASB. Es bleibt abzuwarten, was im Gesetzestext, der ja im Herbst kommen soll, stehen wird. Bis dahin ist das hier alles nur Kaffeesatzlesen.

    Okay, demnach geht man also davon aus, dass alle Betroffenen ihre Aufgaben, die sie bislang im Rahmen des Beförderungsamtes übernommen haben, ab dem 1.8. zunächst weiterhin „umsonst“ ausführen, bis im Herbst ein offizieller Gesetzestext vorliegt?

    Mir fehlt in der gesamten Situation ehrlich gesagt die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Der Personalrat konnte mir dazu bisher auch keine wirkliche Auskunft oder konkrete Hilfe geben. Der Hinweis lautete lediglich: Dann gebt die Beförderungsstelle doch jetzt auf.

    Wenn die Schulleitung anschließend jedoch per Anordnung verlangt, genau diese Aufgaben weiterhin zu übernehmen, dreht man sich letztlich im Kreis. Man hat dann den Eindruck, dass man seine Rechte praktisch gar nicht durchsetzen kann.

    Genau das bedeutet es. Ich versuche es hier schon länger zu erklären.
    Das Zitat ist aus der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG).
    Darin ist geregelt, wie mit Anrechnungsstunden umzugehen ist.
    https://bass.schule.nrw/6218.htm

    Danke dir,


    Zwei Fragen bleiben für mich weiterhin offen.

    Ist ab dem 1.8 dieses Beförderungsamt nicht nichtig? Dann wäre die Ermöglichung von Ermäßigungsstunden wieder offen, oder?


    Was passiert wenn jemand diese Beförderungsstelle heute kündigt? Ist er dann komplett raus aus diesem, in meinen Augen, Dilemma? Die Schulleitung kann da aktuell ja auch nichts dazu, dass seitens der Landesregierung so etwas beschlossen wurde.

    Auch wenn der Topf voll, ist kann der Kollege keine Entlastung erhalten, denn:
    "Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt."

    Auch hieran sieht man nochmal, dass sich zugewiesenen Aufgaben direkt aus einem Beförderungsamt herleiten und mit ihm verbunden sind.

    Danke dir, woher hast du das Zitat?

    Das würde ja praktisch wirklich bedeuten das alle Beförderungsstelleninhaber ihre Aufgabe weiter machen müssten, ohne jegliche "Ausgleich", sei es nun finanzieller oder zeitlicher Natur?

    Das wäre ja noch viel schlimmer als ich es bislang verstanden habe.

    Guten Abend,

    Ich verstehe die Situation leider ähnlich wie Bromme.

    Kollege A hat nun seit etwa zehn Jahren bei der Erstellung des Stundenplans mitgearbeitet und erstellt zudem zweimal pro Woche morgens den Vertretungsplan. Bisher wurde diese Arbeit zumindest teilweise durch das A13-Beförderungsamt abgegolten – auch wenn das angesichts der unzähligen Stunden, die er dafür aufgewendet hat, ohnehin schon eher symbolisch war.

    Ab dem 1.8. werden nun jedoch alle Lehrkräfte A13 erhalten.

    Die Schulleitung sagt ihm nun sinngemäß: Danke für die jahrelange gute Arbeit – du führst diese Aufgaben einfach weiterhin aus. Entlastungsstunden kann es dafür nicht geben, der entsprechende Topf sei leer.

    Der Kollege hat daraufhin mitgeteilt, dass er die Aufgaben unter diesen Bedingungen nicht weiter übernehmen möchte. Daraufhin wurde ihm gesagt, dass die Schulleitung die Tätigkeit dann eben anordnen werde.

    Was soll der Kollege in einer solchen Situation tun? Eine Überlastungsanzeige bringt faktisch oft wenig. Diese landen bei der Bezirksregierung in einem Ordner, und der Alltag läuft weiter. Die Schulleitung wird vielleicht angewiesen, auf Entlastung zu achten – effektiv ändert sich aber häufig nichts. Ich habe von genügend Fällen gehört, in denen es genau so abgelaufen ist.

    Die entscheidende Frage wäre daher: Was passiert, wenn der Kollege diese Beförderungsstelle „kündigt“, also noch vor dem 1.8. von der Funktion zurücktritt? Wäre er damit aus der Verantwortung heraus, oder könnte die Schulleitung ihm die Aufgabe trotzdem weiterhin anordnen?

    Guten Abend,

    ja, genau so verstehe ich es inzwischen auch, mit etwas Abstand betrachtet.

    Die Schulleitung hat letztlich lediglich mitgeteilt, dass es eine A13Z-Stelle geben wird. Sie sagte, dass sich darauf grundsätzlich jede Person bewerben kann, also auch diejenigen, die bereits eine Beförderungsstelle innehaben. Mehr wird es erstmal nicht geben.

    Genauere Gespräche sollen im März folgen.

    War das überraschend?

    Wenn ich etwas daran überraschend finde, dann dass es immerhin eine A13Z-Stelle geben wird.

    Ich persönlich hätte – so jedenfalls mein derzeitiges Empfinden – lieber ganz auf diese Stellen verzichtet.
    Sollen wir uns nun untereinander zerfleischen, um zu entscheiden, wer sie erhält?
    Oder soll die Schulleitung festlegen, welcher von uns Sieben die beste, wichtigste oder sonst wie zu bewertende Arbeit leisten?

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