Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.
Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.
Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.
Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.
Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.
Da stimme ich dir absolut zu.