Beiträge von BlackandGold

    Überraschung. Ich komme selbst aus eher bescheidenen Verhältnissen. Ich habe mein Studium finanziert. 50% Bafög habe ich bekommen. Theoretisch hätte meine Eltern die anderen 50% zahlen sollen. Das konnten sie aber aus bestimmten Gründen nicht.

    "Bescheidene Verhältnisse", nicht wirklich. Deine Eltern hätten nach heutiger Rechnung dann irgendwas um die 2750 € minimal gehabt, sofern du Einzelkind bist. Das ist sogenannte Kern-Mittelschicht (https://www.finanz.de/news/gehalt-mi…inkommen-10711/). (Ich habe übrigens 100% Bafög gehabt.)

    Und genau hier ist das Probem: Selbst wenn du danach mal von Sozialleistungen gelebt hast, bist du eben nicht in Armut aufgewachsen. Und das macht was mit der Psyche, das darf man nicht unterschätzen:

    https://www.welt.de/gesundheit/psy…cheidungen.html
    Die Welt bezieht sich dabei auf folgenden Science-Artikel: https://www.science.org/doi/10.1126/science.1222426

    Also: Nicht vom hohen Roß aus argumentieren. Wirkliche Armut hast du in deiner Kindheit nicht erlebt.

    Ist es nicht ziemlich arrogant von dir zu glauben, dass nur Du dir das vorstellen kannst und andere das nicht können?
    Wer am 28.06. nur noch 5 € hat, hat ein Problem im Umgang mit Geld. Egal ob Bürgergeldempfänger oder nicht. Auch mit Bürgergeld kann man wirtschaften. Natürlich gibt es solche Menschen. Aber das Problem ist nicht der 1€ im Monat für die Klassenkasse. Der macht nun wirklich keinen Unterschied.

    Als ich noch als Vater mit einer Schule mit Sozialindex 9 zu tun hatte, sah das anders aus. 1€ pro Monat war dort oft zuviel.

    Kann man jetzt lange diskutieren, ist aber so gewesen.

    Ein Verweis kann schon Konsequenzen haben, also, wenn man mehrere kassiert: Man wird, ich glaube nach drei Verweisen, von der Schule verwiesen. Wir bekommen jetzt tatsächlich einen Erstklässler, der von seiner Grundschule fliegt. Darf ich kurz erwähnen, dass ihn niemand haben will?

    Zumindest in NRW gibt es keinen solchen Automatismus. Im Gegenteil: Mehrere Verweise wegen unterschiedlichen Sachen addieren sich erstmal gar nicht.

    So, jetzt habe ich tatsächlich mal Chat GTP gefragt (danke für den Tipp). Die KI meint leider, dass 14 Tage zu unverhältnismäßig wären und das Werfen von Eicheln dafür nicht ausreichend sei. Ordnungsmaßnahmen? Jugendamt? Das geht wohl zu weit….

    Die KI hat halt keine Ahnung. Deswegen sollte man die nicht nehmen.


    Ansonsten:

    "Während erzieherische Einwirkungen ihrem Wesen nach dazu dienen, den*die Schüler*in zu einer Änderung des Verhaltens durch verbindliche Anordnungen zu bewegen, ohne sie*ihn in ihrer*seiner Individualsphäre wesentlich zu beeinträchtigen, greifen Ordnungsmaßnahmen in die Rechte der Schüler*in ein.

    Dieser Eingriffscharakter mit rechtlicher Außenwirkung ist bei einer erzieherischen Einwirkung nicht gegeben. Gegen eine erzieherische Maßnahme kann man sich daher nur mit einer Beschwerde zur Wehr setzen.

    Die Ordnungsmaßnahme ist dagegen ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG), gegen den ein Widerspruch möglich ist. Bei dem Erlass einer Ordnungsmaßnahme sind daher die für Verwaltungsakte geltenden Form- und Verfahrensvorschriften zu beachten. Die Eltern bzw. der*die volljährige Schüler*in haben zudem ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungsrecht."

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule…schulgesetz-nrw

    Eine Beschwerde hat übrigens keine Auswirkung auf die Maßnahme und wird dann von der SL bearbeitet.


    Daher wäre meine Antwort relativ knapp. Sowas wie "...vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Wir halten die erzieherische Maßnahme weiterhin aufrecht. Wenn X diese verweigert, werden wir nach §53 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW über weitere Maßnahmen entscheiden..."

    Wer im Satz 3 nachlesen will: "Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen."

    ich bin ein logisch denkender Mensch und auf der Schwelle zum Beamtentum gibt man diese Denfähigkeit fast vollständig ab, hört auf Fragen zu stellen und verrät Kollegen, scharwenzelt um die Leitung herum, sticht Nachrichten an die Leitung durch um sich zu profilieren... wie auf dem Bazar...

    Weil das bei Angestellten nie vorkommt. Genau.

    Ich finde es super, dass hier auch Lehrkräfte stark für das Doppelverdienermodell werben. Mehr Kinder, wo beide Eltern abends zu sehr von der eigenen Arbeit geschafft sind, als sich um das Kind zu kümmern und dieses dann lieber vor irgendwelchen Beschäftigungskisten zu parken, sind das, was dieses Land dringend braucht. Auch ist es wirklich toll, wenn beide Eltern arbeiten, weil dann das Kind endlich auch krank zur Schule geht, damit es dort seine Erreger verteilt. Es ist auch absolut richtig, dass beide Eltern arbeiten, denn dann können wir endlich nur noch Ganztagsschulen bauen und schaffen die ganzen Halbtagsschulen ab. Die Lehrkräfte von diesen Schulen können dann hervorragend und ohne Änderung der Arbeitsbedingungen an Ganztagsschulen arbeiten.

    Der zynische Ausbruch ist akut frustbedingt und hat seine Ursache darin, dass niemand ausser der CSU gegen die 2,5% Mehrbeitrag in der GKV ist, die uns z.B. direkt betrifft, weil wir uns dem Kind zuliebe für ein Einzelverdienermodell und der Solidarität wegen für die GKV entschieden haben.


    Ansonsten ist die Diskussion über den überbezahlten Lehrer wieder fuchtbar anekdotisch. Der Seiteneinsteiger mit Mathe/Physik erzählt von Gehaltseinbussen, der andere spricht von einer hervorragenden Bezahlung. Ich sags mal so: In Anbetracht des sozialen Friedens im Lehrerzimmer bin ich gegen angestellte Lehrkräfte, denn schnell werden Menschen mit meiner Fächerkombination das neue Neidobjekt, wenn die Schulleitung den Deutsch-/Geschichte-Kolleg:innen das Gehalt kürzt, um den einen Mathe- oder Physiklehrer auf dem Markt zu ködern.

    10.7 Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    https://bass.schule.nrw/11042.htm


    Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

    Genau so kenne ich es auch. Die Aufsicht in der Mittagspause wird hälftig gerechnet, die Lernzeit ist eine Deputatsstunde, die ich habe. Dafür soll ich dann auch rumgehen und auf die Einhaltung der Lernzeittreppe und ähnliche Dinge achten (https://www.qua-lis.nrw.de/system/files/m…_lernzeiten.pdf).

    Gerne machen wir Lehrkräfte übrigens in Spontanvertretungen Lernzeiten. Oder wenn es sonst Fachunterricht ist... Darf halt nicht jeder in den NW-Raum und Versuche machen ist auch kompliziert, wenn man keine Fachkenntnis hat.

    Vertretungsbereitschaften und Vertretungsreserve sind bei uns unterschiedlich geregelt: VB ist eine Kann-Stunde, die morgens eingeteilt wird und dann ansonsten frei zur Verfügung der Lehrkraft steht. Die wird dann auch nur vergütet, wenn sie gezogen wurde. Finde ich besser, als vorher, wo man einfach irgendwelche Lückenstunden bei Lehrkräften gesucht hat. VRes ist eine regulär im Stundenplan eingetragene Stunde, die zum Deputat zählt. Die ist aber sehr selten bei uns.

    Magst Du mir die mal zeigen?
    Laut Stella NRW sind die A14-Stellen an Sekundarschulen Funktionsstellen.
    Etwas anderes ergibt auf der Basis des Besoldungssystems an Sekundarschulen auch keinen Sinn.

    Ein guter Bekannter von mir (mit dem ich auch P&P-Rollenspiel spiele) ist A14 an einer Sekundarschule ohne irgendeine Kooperation mit einer Oberstufe. Aufgrund der Zügigkeit ist er damit nur wenige Euro (nämlich genau das Zulagen-Z) von der stellvertretenden Schulleitung entfernt.

    Ich gönns ihm. Der hat eine Schülerklientel, die ich wirklich anstrengend finden würde.


    Mal ne andere Frage zum Thema Beförderungsstellen: Wieviele Stellen an einer Gesamtschule sind normalerweise Beförderungsstellen abseits der Funktionsstellen? Also insbesondere meine ich 1. Beförderungsamt für Sek2-Planstellen.

    Das müsste eigentlich immer über Dezernat 48 laufen - da sitzen ja die SchulrechtsexpertInnen. Als Schulleitung ist man gut beraten, bei entsprechenden Maßnahmen im Vorfeld nachzuhören, ob die BR die Maßnahme im Widerspruchsfall mittragen würde. Dann macht man sich nicht unnötig das Leben schwer.

    Jup, kenne ich nur von 48. Nur in besonderen Fällen (Widerspruch gegen Noten, wo inhaltlich geprüft wird) werden die schulfachlichen Dezernate eingebunden.

    Wenn Fritzchen einen Mitschüler körperlich angreift und ihm die Nase bricht, dann kann dieses Fehlverhalten - eigentlich muss es das sogar - mit mehr als einem bloßen Verweis sanktioniert werden.

    Habe den Fall mal genau so mitbekommen. Es gab ohne vorherige OM eine Androhung (§53 Abs. 3 Nr. 4) sowie noch flankierende Maßnahmen. Die BR hats mitgetragen.

    Den Eindruck, dass diese Vorgabe der Schulleitung auf einer Vermeidung des Konfliktpotential beruht, kann ich absolut bestätigen. Es fiel vor Jahren mal der Satz "Könnte ja sein, dass ein Schüler Widerspruch einlegt und dann geht alles zur Bezirksregierung." Auf mein "Ja na und?" wurde mir wortreich erklärt, dass dies nicht gut für die Schule wäre.

    Also, die mir bekannte BR interessiert sich da nicht die Bohne für. Das wird dann geprüft und fertig. Das geht normalerweise noch nicht mal auf Dezernentenebene, geschweige denn auf Hauptdezernentenebene oder gar dezernatsübergreifend. Das bleibt (in NRW) auf Ebene der zuständigen Sachbearbeitung und wird von dort entschieden. Und solange man keinen Mist gemacht hat als Schule (hier beraten die Sachbearbeiter sogar, hatte das mal mit der Sachbearbeitung für BKs) bestätigen die einfach nur die Maßnahme und weisen den Widerspruch ab.

    Verstehe ich es richtig: Seid ihr beim Klassenrat und der Lernzeit sogar doppelt gesteckt?

    Also so ein Konzept wäre für mich definitiv ein Wechselgrund (dahin!), OBWOHL ich am liebsten 100% meiner Stunden in der Oberstufe hätte. Aber bei 7/8 abwärts (lieber 9. :-D) mit 2-3 Fächer (plus die anderen des Fächerverbundes), da würde ich sogar Geografie gerne unterrichten. (fachfremd und echt kein Zugang zu Geologie, was für mich "Biologie-Stoff" ist).

    Beim Klassenrat auf jeden Fall, bei der Lernzeit bleibt das im Moment leider ein frommer Wunsch. Vom Deputat her kaum machbar... Leider.

    Aber als Team ist es so, dass wir uns die LZ aufteilen und sofern irgend möglich nur Klassenlehrer die LZ geben.

    BlackandGold Soll es beim vollständigen / weiteren Ausbau so bleiben (pädagogisches Konzept), dass die Klassenleitungen zusammen soviel abdecken? Oder ist es eher dem aktuellen Ausbau geschuldet?
    DAS ist für mich die Basis für pädagogische Beziehung.
    (Bei uns gibt es Klassenleitungen mit nur einem NF in der Klasse. Ich finde es okay, WEIL die meisten KuK sowieso nur ein Fach in ihrer Klasse haben und ehrlicherweise sollte es nicht an HF-Lehrkräften hängen, aber ich frage mich echt, wie es klappen soll) (okay, oft haben sie mindestens eine LZ dazu..)

    Das ist eher dem aktuellen Ausbau geschuldet, also in der Menge. Wir haben viele Kollegen, die Fächer unterrichten, für die sie *eigentlich* keine Fakultas haben. Ich habe ja auch bspw. keine für Mathe, mache es aber trotzdem, weil es in den unteren Jahrgängen für mich stofflich absolut machbar ist. Didaktisch ist was Anderes, inzwischen haben wir Mathematiker und die machen tolleren Unterricht als ich. Da lerne ich auch immer wieder was.

    Aber trotzdem sollen wir durch Klassenrat, Lernzeit und möglichst beide Fächer in der Klasse viele Stunden da verbringen. Ich bin da die Ausnahme (mit zwei NW-Fächern), aber wenn man als Klassenlehrer zwei Nebenfächer plus Lernzeit plus Klassenrat hat, würde man bei uns 8 67,5-Minuten-Stunden in der eigenen Klasse verbringen und das ist tatsächlich pädagogisches Konzept bei uns. Das ist immerhin fast das halbe Deputat einer Lehrkraft...

    Funktioniert übrigens hervorragend, zumindest für die Klassenlehrkräfte. Ich brauche auf dem Gang auch bei den Schwierigsten bei uns nichts mehr zu sagen, sondern nur noch gucken und die unterlassen eventuellen Unfug sofort. Andere Lehrkräfte haben es dann schon etwas schwerer, aber unsere Klasse ist auch ... schwierig.

    In meiner eigenen Schulzeit war es im ländlicheren Raum nicht unüblich und hatte damit zu tun, dass Hauptschulen viel kleinere Systeme waren. Bei uns gab es für ein Gebiet mit 35 000 Einwohnern ein Gymnasium (4-zügig) 2 Realschulen (ca. 3 zügig) und 3 Hauptschulen (meist 2 zügig). In kleinen Schulen hast du oft einen größeren Abstand zum bereits kleineren Klassenteiler. Und diese Zustände halte ich rückblickend für absolut positiv, weil gerade SuS mit Schwierigkeiten an kleineren Systemen viel besser aufgehoben sind, wo jede Lehrkraft jeden Schüler kennt und auch jeden potentiellen Ausbildungsbetrieb im Ort. Dass man Schüler, die an solchen Schulen gut aufgehoben waren, jetzt in 7-zügige Gesamtschulen steckt und den Eltern erzählt, dass sie dort gut aufgehoben wären, weil da alle gemeinsam lernen würden, halte ich für den größten Beschiss gegenüber den Betroffenen der Schulpolitik der letzten 30 Jahre (wobei man für Förderschulen und Inklusion in weiten Teilen den gleichen Text schreiben könnte).

    Den hier beschriebenen Vorteil von kleineren Systemen unterschreibe ich sofort. Wir sind vierzügig und wir zwei Klassenlehrer unterrichten zusammen alle drei Hauptfächer, 2-3 Nebenfächer, in der Klassenratsstunde und die sogenannte Lernzeit (in 45-Minuten umgerechnet nochmal 4,5 Schulstunden). Wir kennen jedes einzelne Kind gut bis sehr gut und können ne Menge abfangen. Wenn die uns nur in zwei Hauptfächern sehen würden und dann auch noch in einem siebenzügigen Gewusel untergehen würden... Das wäre deutlich schwieriger zu handhaben.

    Ist aber natürlich bei uns auch noch zusätzlich ein Gründungsding. Bei zwei Jahrgängen und gerade mal 16 Kollegen ist sowieso das Gesamtsystem sehr klein.

    Oh, da habe ich aber auch schon aus erster Hand Erfahrungsberichte drüber bekommen, die beileibe nicht besser sind...

    Dito, der (jetzt aus Altersgründen) pensionierte Schulleiter meines Kindes hat das gemacht und zeitweise mWn drei Grundschulen betreut. Das fand er jetzt nicht so toll.

    Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

    In einem anderen Thread wird ja schon behauptet, dass bei Verweisen auf Unpünktlichkeit sofort die Krankmeldung kommt. Ich frage mich, was solche Anweisungen dann für einen Effekt haben werden.

    Naja, so ganz eindeutig ist die Sache nicht.
    Man könnte eine solche Einwilligung auch so holen, wenn die SuS im einwilligungsfähigen Alter sind.

    Einwilligungen sieht die LDI im schulischen Kontext äußerst ungerne. Es müsste hier ein klarer Vorteil für die Schüler:innen definiert werden, damit das möglich ist, weil aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses die Freiwilligkeit stets in Frage steht. Die ist aber grundlegend für eine rechtskräftige Einwilligung.

    Per Hausordnung die DSGVO aushebeln ist gelinde gesagt lächerlich und würde eine deutliche Ansage gegenüber der Schulleitung produzieren, wenn die Schulaufsicht davon erfährt.

    Und schließlich ist die Nutzung von Social Media durch Schulen sowieso nicht ganz unproblematisch. Es gibt mWn Bezirksregierungen, deren stehende Empfehlung ist, Social Media zu vermeiden, weil die rechtssichere Verarbeitung der Daten der "Follower" (also nicht! der abgebildeten Menschen) kaum zu gewährleisten ist.


    Summa Summarum: Valerianus hat recht. Das wäre eine schöne Fachaufsichtsbeschwerde.

    Das sieht der/die KollegIn, der/die so handelt ja nicht so. Aus seiner/ihrer Sicht gibt es eine Rechtfertigung für die Verspätung (äußere Umstände, berechtigte Renitenz aufgrund von Frustration etc.). Wenn dann die böse Schulleitung ankommt und einem auf die Füße tritt, wird eben trotzig reagiert. Das sind KollegInnen, die schon vor einiger Zeit "verlorengegangen" sind.

    Nur wenige Menschen handeln prinzipiell böse, da stimme ich dir absolut zu. Mein Beitrag war auch mehr meine Außensicht als Kollege. Ich bin da auch nicht neutral: Ich durfte schon sehr viele Karren aus dem Dreck ziehen, weil ich fachlich von einem Kollegen abhängig war, der aus "Verteidigung" gegen die gefühlte Arbeitsbelastung prinzipiell 20 Minuten zu spät kam und 20 Minuten zu früh ging und bei Ansprache durch die SL nen Krankenschein zückte. Ich musste dann in meinem Fach die von ihm aus zeitlichen Gründen nicht thematisierten Inhalte nachholen und hatte sogar einen Termin beim SL, weil die in seinem Fach zu erlernenden Grundlagen derart lückenhaft waren, dass ich Gefahren für den Abschluss in meinem Fach sah. (Mathe -> Physik)

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