Beiträge von BlackandGold

    Keine Ahnung jedenfalls, an wie vielen Gesamtschulen in NRW die im GEW-Artikel über das Nicolaus Cusanus Gymnasium in Bad Godesberg geschilderte Situation (https://www.gew.de/aktuelles/deta…ist-nicht-halal) nicht bereits absoluter Alltag ist.

    Also, an denen, die ich jetzt in der Region kenne, ist das nicht üblich. Allerdings wird im Artikel erstens bereits gesagt, dass Godesberg eine besondere Salafisten-Hochburg ist und zweitens zitiere ich aus dem Artikel: „Es liegt nicht an den Regeln. Sie werden nur nicht durchgesetzt.“

    Und auch ein bisschen an der Bereitschaft zum Standpunkt-Beziehen. Wenn ich kommendes Jahr Sexualkunde unterrichte, dann werde ich das tun und eine moderne naturwissenschaftliche Haltung einnehmen. Dabei ist mir egal, ob Salafisten, AfDler oder orthodoxe Russen da sitzen.


    Solange es notwenig ist, sich in dieser Toleranz zu "üben", sind wir aber ehrlicherweise keine funktionierende multikulturelle Gesellschaft.

    Ich glaube, wir wissen gar nicht, was echte Multikulturaltität bedeutet. Das hat man sogar streckenweise in diesem Forum gemerkt, dass jemand bspw. streng katholisch ist, wurde hier meiner Erinnerung nach oft genug angegriffen. Das bedeutet nämlich ganz oft, dass man ertragen muss, wenn jemand anders eigene Moralvorstellungen hat, die man vielleicht sogar ablehnt, solange er sie einem nicht aufzwingt sondern nach außen im gesellschaftlichen Konsens bleibt.

    Schwierig wird es in der Schule, weil unsere Gesellschaft eine zumindestens grundlegende gemeinsame Kultur vorgibt und sich herausnimmt, bei Kindern auch über den Elternwillen hinweg zu agieren. Für mich ok, weil ich große Teile dieser gemeinsamen Kultur mittrage (gewaltfreie Erziehung, Sexualerziehung, etc.). Allerdings lehne ich zum Beispiel die Versuche, einen allgemeinen Religionsunterricht zu etablieren, rundheraus ab und würde mein Kind notfalls an eine Privatschule schicken, wenn das käme (unwahrscheinlich in NRW).

    Man kann natürlich durchaus diskutieren, ob wir hier an ein Problem der Begriffsdefinition von Multikulturalität kommen. Für mich bedeutet das nämlich nur, dass verschiedene Menschen in Frieden zusammenleben, nicht dass wir alle alles mitmachen.

    Welches Tätigkeitsfeld wäre denn da möglich? Denn dies ist der Kern der Frage, was könnte er machen, um nicht ständig die Sultane und verschleierten Gespenster sehen zu müssen? Und zwar bald.


    Der Ref Kollege kommt ursprünglich aus Polen und meint auch, es fiele ihm immer wieder bei Urlauben daheim auf, wie unterschiedlich die Gesellschaften sind. In Polen sehr homogen und insgesamt diszipliniert, insbesondere da wohin er hingekommen ist in NRW total multikulti mit zig Problemen und am Ende, glaub ich, ist das wohl auch der stressende Punkt, diese Situation nicht ertragen zu können vor den eigenen Erfahrungen und vielleicht Idealvorstellungen von Gesellschaft.

    Dann soll er in eine Privatschule der PiS gehen. Auf jeden Fall ist er unnötig in einer öffentlichen Schule. Du übrigens direkt auch, wenn du "Sultane" und "verschleierte Gespenster" derart unreflektiert von dir gibst.

    Ich sehe kulturelle Unterschiede als Übung und Gelegenheit in gegenseitiger Toleranz. Das gehört zu einer funktionierenden multikulturellen Gesellschaft dazu. Und eine Gesellschaft erachte ich als durchaus erstrebenswert, denn homogene Kulturblöcke erlauben keinerlei Individualität mehr.

    Ich empfinde den Import dieser religiösen Konflikte (Schiiten gegen Suniten etc.) auch als äußerst belastend. Wenn es mir dann Zuviel wird, bitte ich die Schüler das Handy rauszuholen und „Magdeburgisieren“ zu googeln bzw. ChatGPT danach zu befragen. Dann schwenke ich auf den 30jährigen Krieg, bei dem Protestanten gegen Katholiken ins Feld gezogen sind und bitte die Schüler diese Situation mit der im Islam zu vergleichen , um zu erkennen wie sinnlos das alles ist.

    Was tust du, wenn du jemanden in der Klasse sitzen hast, der Verwandte in der St. Elias Kirche in Damaskus hatte? Ich kenne Leute, deren Schwester unter den Toten war. (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/…schlag-112.html)

    Religiöse Konflikte auf "interkonfessionelle" Probleme zu beschränken ist sehr kurzsichtig und den Konflikt zwischen Protestanten und Katholiken mit Sunniten und Schiiten gleichzusetzen (und so klingt das) ist typisch eurozentrisch.

    Zur Ausgangsfrage sage ich dasselbe wie damals bei meiner Kernseminarleiterin:

    Ich wollte es besser machen als meine eigenen Lehrer.


    Die konkrete Entscheidung traf ich im zweiten Semester meines Diplomstudiums, als mir auffiel, dass ich eigentlich mal Physik unterrichten möchte. Da habe ich dann auf Lehramt umgesattelt. Der nachfolgende Weg hatte einen kleinen Schlenker (Promotion + PostDoc), aber brachte mich letztendlich trotzdem an die Stelle, die ich mir 2003 überlegt habe.

    Ja, punktuell mag das so sein, aber wenn die Abiturprüfungen und Zeugnisnoten anstehen, wird das schwierig. Ich kann mich schlecht den ganzen Julimonat krankmelden. Es müssen andere Lösungen gefunden werden.

    Naja... Kannst du schon. Stellst dann deine Aufzeichnungen zur Verfügung und ab dafür.

    Nota bene: Der Schulträger muss dann halt für die Einhaltung der Temperaturgrenzen sorgen. Das kann ja eigentlich nicht unser Problem sein.

    Unsere Schule macht auch gar nichts, was mich enorm stört. Ich musste in dieser Woche zwei Mal Schmerzmittel einnehmen, weil die enorme Hitze bei mir Kopfschmerzen auslöst. Den SuS ging es noch schlechter, weil sie den ganzen Tag in den Klassenräumen ausharren mussten.

    Wobei man dann auch über eine Krankmeldung nachdenken sollte.

    Dir ist bewusst, dass mein Beitrag nicht ernst gemeint war?


    Abgesehen davon freut es mich, dass du ebenfalls eine eAU erhältst. Die sind deutlich unkomplizierter für uns als AN.

    Ich dachte ehrlicherweise, dass du die Sachinformation in dem Beitrag ernst meintest, dass du ansonsten eine humoristische Übertreibung gewählt hattest, war mir bewusst. Das war vielleicht in der Kürze meines Kommentars etwas scharf rübergekommen, das war so nicht gemeint.

    Nein, das gilt natürlich nur für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, da sie ihre AU eh nicht mehr in Papierform einreichen müssen, sondern diese digital hinterlegt ist. Bei Beamtinnen und Beamten gilt selbstredend nur die gute, alte Papierform mit händisch geleisteter, notariell beglaubigter Unterschrift ✍️.

    Das ist so nicht korrekt. Ich als Beamter bekomme auch eine eAU.

    Es hängt daran, ob man (freiwillig) gesetzlich oder privat versichert ist.

    In NRW gibt es auch ganz gerne Freie Mittel der untersten politischen Gremien. In der Bezirksvertretung (Kreisfreie Großstadt, vergleichbar mit dem Stadtrat in nicht-kreisfreien Städten) haben wir bereits mehrfach finanzielle Mittel für Spielplätze, etc. bereitgestellt, wenn Schulen anfragen. Aufgrund der Lokalheit sind das fast immer Grundschulen, aber das ist kein Muss.

    Und wenn Mitglieder der Schulleitung mit entsprechend höheren Besoldungsstufen vergütet werden, die an allen Schularten letztlich von der Schulgröße abhängt, nicht von der Schulart. So könnte die Schulleitung einer großen Grundschule ebenso viel verdienen wie die Schulleitung eines kleinen Gymnasiums.

    Wobei selbst ein zweizügiges Gymnasium soviele Klassen hat wie eine vierzügige Grundschule. Und beide Fälle sind sehr selten. In der Praxis läuft das also wahrscheinlich darauf hinaus, dass Grundschul-Schulleitungen eine Besoldungsstufe niedriger landen als Gy/Ge-Schulleitungen.

    Was ich nicht schlimm finde, aber es sollte erwähnt werden.

    Wenn man ein 1. Beförderungsamt in der Gesamtschule, Sekundarstufe 1 inne hat, mit der Übernahme von weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden , was passiert dann , wenn ALLE A13 erhalten? Soll man die Ernennungsurkunde wegwerfen wofür man jahrelang, Jahrzehnte lang gearbeitet hat und sich beworben, eine Revision mit dienstlicher Beurteilung hinter sich hat und sich gegen weitere Bewerber durchgesetzt hat?

    Was man sollte:

    Sich freuen über die Erfahrungsstufen, die man den anderen Menschen voraus hat und noch besser: Sich erfreuen an der hoffentlich sinnstiftenden Tätigkeit (denn wer das für Geld macht, ist nicht ganz bei Trost).

    Was man nicht sollte:

    Neiddebatten starten und die eigene Arbeit entwerten, indem man Anderen vorwirft, dass die endlich amtsangemessen besoldet werden.

    Wieder aus erster Hand:
    Kollege ruft bei anderer Schule wegen einer Funktionsstelle an. Schulleiterin meldet sehr ruppig zurück, dass man einen Hauskandidaten habe.

    So darf das eigentlich nicht sein. Da erwarte ich von jeder Schulleitung, dass sie sich an die Regeln hält.

    Krass, ich hatte eigentlich nur sehr nette Menschen am Telefon. Die haben alle betont, dass ich mich natürlich bewerben könnte, aber auch ehrlich gesagt, dass man jemanden im Blick hätte.

    Dass man nach dem dritten Mal den Kanal voll hat, wenn jemand immer wieder zu spät kommt und sich die Klasse benimmt wie eine Axt im Wald ist doch normal. Oder teilst du die Ansicht, dass jeder kommen kann wann er möchte, wenn er sagt es ist Stau und das Verkehrsaufkommen ist hoch?

    Wenn wir das anfangen, sitze ich bald mit 5 Schülern allein in der ersten Stunde. Auch in Hinblick auf die Kollegen, die die Klasse nächstes Jahr haben ist es nur fair klare Konsequenzen aufzuzeigen.

    Wenn die Kinder das jetzt nicht lernen, dann haben sie in Lehre oder Studium ein großes Problem.

    Übrigens ist es auch ein Zeichen für den Rest der Klasse.

    Und ich rede nicht von einem Verweis, sondern einer Androhung.

    "Den Kanal offen zu haben" bringt oft gar nichts. Denn wenn man sich selbst emotionalisierst, dann gehen einem viel zu schnell die Gäule durch und man bietet einzelnen Schüler:innen eine Bühne vor der Klasse.

    Ruhiger Hinweis auf die Regeln, Eintragung im Klassenbuch, ruhige Nachricht an die Klassenleitung. Je nach Bundesland ist es dir als Fachlehrer übrigens offengestellt, auch einen schriftlichen Hinweis an die Eltern zu schreiben, hier hilft ein Blick ins Schulgesetz. Auch andere erzieherische Maßnahmen sind möglich, je nach Klassenstufe:

    "Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen." (§53 Abs. 2 SchulG NRW, Hervorhebung von mir)

    Bei entsprechendem pädagogischen Bedarf wäre zum Beispiel eine Nacharbeit angemessen. Sie hat insgesamt eine Fehlzeit von über einer Schulstunde? Dann hat sie bestimmt Inhalt verpasst, da wäre es nur richtig, dass du sie nacharbeiten lässt. Vielleicht Freitags nach der letzten Stunde? Wir lassen gerne zwischen letzter Stunde und Konferenzen nacharbeiten, das ist ein guter Zeitslot für sowas und man muss eh dableiben.

    Also, zusammengefasst: Informieren im jeweiligen Schulgesetz über die Möglichkeiten, überlegen, welche pädagogisch passend sind und dann durchziehen. Und wenn die Klassenleitung unangemessene Mails schreibt, ignorieren. Ist ja ihr Problem, nicht deines.

    Nur als ein Caveat aber:

    Du bist Referendar. Solange du keinen UB in der Klasse zeigst, würde ich mir keinen solchen Nebenkriegsschauplatz aufmachen. Es ist deine erste Pflicht für dich selber, deine Ausbildung ordentlich durchzubekommen, nicht, Kolleg:innen nachzubilden oder Probleme zu lösen, die Andere verursacht haben. Ich würde jedem Referendar raten, so ein Thema an einen der bereits fertigen Kolleg:innen abzugeben. Die haben im Zweifelsfall den Rücken freier als du.

    Aber ich frage mich auch, wie man erkennt, ob die Stelle schon intern versprochen ist? Manchmal steht explizit etwas davon, dass der Bewerber Kenntnisse im Bereich XY haben muss.. da denke ich mir dann oft: na, da haben sie schon eine Person im Auge. Aber manchmal steht es auch einfach allgemeiner formuliert.

    Anrufen und fragen. Ich habe mir A14 mal angeschaut (bevor ich was Anderes sehr spannendes für dieselbe Besoldung gefunden habe) und sehr ehrliche Antworten von den Schulleitungen bekommen, als ich angerufen habe.

    So ist es, ja. Ich hatte während der fachdidaktischen Ausbildung mal versucht eine kleine Studienleistung zu diesem Thema zu verfassen und war einigermassen erstaunt darüber, wie viel geschwätzt wird und wie wenig belegt ist. Das ist insgesamt ein ganz grosses Problem im Bereich Bildung.

    Solch wahre Worte. Absolute Zustimmung. Es gibt Studien zum Lernerfolg bei verschiedenen Experimentiersituationen, die zeigen, dass freies Experimentieren oft genug denselben Lernerfolg erreichen wie Lehrerexperimente. Aber trotzdem ist das Lehrerexperiment "das Böse". (Und ich rede nicht von gefährlichen Experimenten, sondern von geometrischer Optik!)

    Ich habe meine Fächer 5 Jahre lang Vollzeit Studiert, natürlich kann ich mich zu meiner Berufstätigkeit jetzt nicht mal eben so nebenbei in ein weiteres Fach einarbeiten und dabei auch nur im Ansatz die fachliche Tiefe erreichen, wie in meinen studierten Fächern. Grunsschullehrkräfte können das selbstverständlich auch nicht, da brauchen wir nicht ernsthaft drüber zu diskutieren.

    Es ist in keiner Weise nötig, dieselbe fachliche Tiefe wie in deinen studierten Fächern zu erreichen. Es geht um NW-Unterricht in der 5-8. Da brauchst du keine Molekülorbitale und keine Neurologie. Die Grundlagen der Naturwissenschaftlichen Didaktik hast du hoffentlich im Physikstudium gelernt.

    (Das sage ich als jemand, der sich mit dem biologischen Teil im NW-Unterricht noch am Schwersten tut. Aber hauptsächlich wegen Fragen wie "Welcher Baum ist das", weil, Pflanzenkunde kann ich nun wirklich nicht.)

    hmm... da steht doch:

    §122 (2):

    "(2) §§ 120 und 121 gelten für Ersatzschulen, soweit für diese gleichwertige
    datenschutzrechtliche Regelungen nicht bestehen."

    Zumindestens die kirchlichen Datenschutzgesetze sind durchaus streng, können also als gleichwertig gelten.

    Aber da muss ich jetzt endgültig die Segel strecken, das ist mir zu sehr Graubereich.

    Das strenge von beiden ist ja eh die VO-DV. hmm... Habe ich jetzt nicht geguckt, ok, wenn ich eine private Musikschule habe, dann gilt die da logischerweise nicht. Aber wenn es eine kirchliche (oder private) Schule ist, die als Ersatz für eine öffentliche Schule dient? Gilt die da (auch) nicht?

    Die VO-DV I bezieht sich auf das SchulG, explizit auf §122 SchulG NRW. Im SchulG NRW wird der Geltungsbereich in §6 Abs. 2 bei Schulen in freier Trägerschaft auf die §§100-119 beschränkt. Damit wäre meines Erachtens die VO-DV I nicht auf Schulen in freier Trägerschaft anzuwenden.

    Aber ich bin Lehrkraft. Jura habe ich nicht studiert.


    Nota bene: Ich habe mal über die zuständige Person der Bezirksregierung (siehe Link oben) nachgefragt. Natürlich nicht schriftlich. ;)

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