Naja, so ganz eindeutig ist die Sache nicht.
Man könnte eine solche Einwilligung auch so holen, wenn die SuS im einwilligungsfähigen Alter sind.
Einwilligungen sieht die LDI im schulischen Kontext äußerst ungerne. Es müsste hier ein klarer Vorteil für die Schüler:innen definiert werden, damit das möglich ist, weil aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses die Freiwilligkeit stets in Frage steht. Die ist aber grundlegend für eine rechtskräftige Einwilligung.
Per Hausordnung die DSGVO aushebeln ist gelinde gesagt lächerlich und würde eine deutliche Ansage gegenüber der Schulleitung produzieren, wenn die Schulaufsicht davon erfährt.
Und schließlich ist die Nutzung von Social Media durch Schulen sowieso nicht ganz unproblematisch. Es gibt mWn Bezirksregierungen, deren stehende Empfehlung ist, Social Media zu vermeiden, weil die rechtssichere Verarbeitung der Daten der "Follower" (also nicht! der abgebildeten Menschen) kaum zu gewährleisten ist.
Summa Summarum: Valerianus hat recht. Das wäre eine schöne Fachaufsichtsbeschwerde.