Beiträge von BlackandGold

    Danke

    Da werde ich in einer ruhigen Minute mal reinschauen.

    Bitte nicht missverstehen: Das "spontan" war eher darauf bezogen, dass mir die zweite davon einfiel, ich daher wusste, dass es solche gibt und mit den richtigen Suchbegriffen "spontan" eine zweite über den Weg lief. Kein "ey, google doch selber", was vielleicht man da reininterpretieren könnte. :)

    Gehört die Tagesschau nicht zu den "Mainstreammedien"? Die hast du jedenfalls selbst verlinkt. Berichten die vielleicht doch nicht mit so absoluter Position, wie du behauptest?


    Insbesondere bei der Tagesschau habe ich durchaus das Gefühl, dass recht ausgewogen verschiedene Perspektiven gezeigt werden. Wäre mal eine Studie wert, zu prüfen, ob das objektiv der Fall ist. Gibts sowas schon?

    Spontan zwei gefunden:

    https://idw-online.de/de/attachmentdata92716.pdf

    https://www.otto-brenner-stift…raine_Zwischenbericht.pdf

    Wenn er sich draußen mit einem Freund treffen wollte, scheint es da doch einen realen Kontakt zu geben, mit dem er Zeit verbringen möchte. Bei Jugendlichen gehört es eben dazu, dass man dabei auch mit anderen textet und gemeinsam Sachen auf dem Handy schaut.

    Dass er einfach geht, ist natürlich nicht in Ordnung. Handysucht oder durch Handys induziertes mangelndes Sozialverhalten, sehe ich hier nicht.

    1. Mich belügen ist also kein mangelndes Sozialverhalten?

    2. Den Unterricht zum Rauchen zu verlassen, ist also kein mangelndes Sozialverhalten?

    3. Die leere Zeile zur Trennung in meinem Beitrag hattest du gesehen?

    Bei uns müssen die Handys vor dem Toilettengang abgegeben werden (klappt natürlich nur während der Unterrichtszeit). Ansonsten dürfen SuS ihr Handy in der Mittagspause in ausgewiesenen Handyzonen auf dem Pausenhof nutzen, ansonsten ohne Zustimmung der Lehrkräfte/Sekretärin gar nicht im Schulgebäude (sondern in der Tasche bleiben).

    Ich hatte vergangene Woche einen Schüler, der sich weigerte, das Handy und die Jacke im Raum zu lassen beim Toilettengang. Ungesagt blieb: Er wollte halt eine rauchen gehen mit dem Kumpel, den er gerade aus dem Fenster gesehen hatte.

    Ich habe ihm dann untersagt, den Raum zu verlassen, er ist trotzdem einfach gegangen.


    Die Handysucht ist schon sehr ausgeprägt bei meinen SuS.

    Wenn ich das mit dem laptop machen würde und dafür immer aus der Präsentation etc. rausgehen müßte, ich bräuchte gar nicht mehr zu unterrichten. Vor Weihnachten hatte ich Fälle, da habe ich den Unterricht mit 3 Personen begonnen und am Ende der Doppelstunde saßen dann 24 Schüler im Raum, 21 sind also zu spät gekommen. Aber diese 21 sind auch nicht als eine Gruppe zu spät gekommen sondern alle 2 Minuten kam einer...


    Wenn man es hundertprozentig datenschutzkonform machen will, müßte man dann ja auch immer noch den Beamer abstellen, weil sonst die anderen Schüler im elektronischen Klassenbuch mitlesen können, wenn ich dieses bei laufendem Beamer bearbeite.

    Wie gesagt: Ich kann dich verstehen. Ich arbeite zugebenermaßen nicht mehr mit Präsentationen, aber da würde ich auch grantelig. Aber es ist halt verboten, ich zumindestens habe kein Interesse, mich in einen legalen Grau-/Schwarzbereich zu bewegen, nur damit mein Dienstherr an Geräten sparen kann.

    Würde bei uns schon nicht funktionieren, weil wir für das elektronische Klassenbuch Smartphones im Unterricht benötigen. :victory:

    Im Bereich der BR Düsseldorf sind das dann hoffentlich dienstliche Smartphones? Die Nutzung privater Smartphones ist auch für das elektronische Klassenbuch nicht gestattet.

    (Es sei denn, ihr habt noch gar keine dienstlichen Endgeräte erhalten, dann gilt diese Interpretation der Neufassung der VO-DV1 noch nicht)

    Nein, wird er nicht. Weil Gott sich nicht dafür interessiert, ob jemand homosexuelle Praktiken und Lebensweisen bevorzugt oder nicht.


    kl. gr. Frosch

    Insbesondere, wenn man Gott schon als Schöpfer annimmt, dann müsste man doch annehmen, dass er doch die Menschen genau so geschaffen hat, wie sie sind? Einen Antagonisten als gleichrangig anzunehmen, ist mWn sowohl im Christentum als auch im Islam und Judentum verboten.

    Korrekt. In meinen ersten sechs Monaten meiner Abordnung war ich auch an beiden Dienststellen und musste in den Ferien wahlweise in der Behörde Dienst tun oder aber Urlaub beantragen. Mit der vollständigen Abordnung konnte ich natürlich auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Mit einer Lehrerin als Ehefrau und drei schulpflichtigen Kindern hat sich das aber auf wenige, in der Regel einzelne Tage beschränkt.

    Solange man immer noch an der Schule tätig ist - ganz gleich in welchem Umfang, ergibt sich zwangsläufig, dass man seinen Urlaub nur in den Ferien nehmen kann. Ausnahmen wären natürlich die Tage, an denen man nicht in der Schule ist und auch dort nicht gebraucht wird.

    Wie hast du das dann eigentlich mit den Urlaubstagen gemacht? Denn eigentlich habe ich ja nur die halbe Zeit an Urlaub für die Behördenzeit, dort aber ja wiederum auch nur die halbe Arbeitszeit.

    Auch Lehrkräften stehen nur die 26-30 Urlaubstage gemäß §5 EUV zu, mit der Besonderheit, dass diese gemäß §14 Abs. 2 ADO ausschließlich in den (Schul-)Ferienzeiten genommen werden dürfen. Das sollte bei Teilabordnung an eine Behörde nicht anders sein, da diese nichts an der Eigenschaft, Lehrkraft zu sein, ändert. Das bedeutet andersherum betrachtet, dass eben nicht die gesamten Ferienzeiten auch Urlaubszeiten sind.

    Sprich, ich werde tatsächlich nicht umhin kommen, in den kommenden Ferien auf solche Formalia zu achten. Na gut, ist dann so.


    Im Endeffekt hängt es aber auch stark von der Stelle ab: eine Behördenstelle mit "Büroarbeit" ist durchaus eine andere Sache als eine Qualistelle an der Uni (da solltest du nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen ;) )

    Es ist ersteres, Zweiteres wäre zwar interessant aber aktuell nicht drin. Und ich habe sogar im Semester Urlaub machen können als Doktorand! (Ich war aber auch zuständig für die Terminverteilung in den Praktika, ich habe da eventuell "gut gewirtschaftet". ;)

    Liebe Forenteilnehmer,


    ich habe mich durch die von Bolzbold freundlich zur Verfügung gestellten Links geklickt und bin leider nicht schlauer:

    Wie ist die Urlaubs- bzw. Ferienregelung bei einer Abordnung an eine Behörde (Schulamt/Ministerium/etc.)? Flurfunk sagte, dass bis 51% die Schulferien gelten, aber das kann ich mir kaum vorstellen... Fände es aber schön, da ich demnächst eine 50%-Abordnung habe.


    Und, falls das jemand verlinken kann, wo finde ich grundsätzlich die Regelungen bei einer solchen Abordnung?


    Jaaa, man könnte sagen, ich hätte das im Bewerbergespräch klären sollen, aber da waren andere Themen im Vordergrund.


    (Alles für NRW)

    Von mir auch gerne noch einmal die Erläuterung, dass ich dieses Verfahren für besser halte. So weiß der Schüler nämlich immer, "wie er gerade steht".

    Das war mir durchaus nicht ersichtlich. Ich halte aber auch grundsätzlich eine arithmetische Verrechnung von ordinalskalierten Daten (denn Noten sind NICHT nominalskaliert) für bedenklich, denn das ist mathematisch eigentlich nicht zulässig. Aber ich mag ja auch den Notenschnitt nicht. :D

    Ja, wenn man die Noten stumpf ausrechnet und keinen pädagogischen Nasenfaktor berücksichtigt, passiert das automatisch.

    Ja, wenn man die Noten nicht stumpf ausrechnet und keinen einen pädagogischen Nasenfaktor berücksichtigt, passiert das automatisch.


    Die beiden Aussagen sind in ihrem Wahrheitsgehalt identisch, weil beide Vorgehensweisen zum selben Ziel führen können: Einer deutlich geänderten Note.

    Ich halte daher den subtilen Vorwurf ("du bist stumpf und achtest nicht auf Pädagogik") für unangemessen.

    Leitender Kriminalhauptkommissar. Das ist jetzt nicht so wahnsinnig selten. Aber natürlich seltener als am Gymnasium.

    Eigentlich aber auch Polizeirat. Nen goldenen Stern an der Schulter habe ich nur in der Zeit erlebt, als ich mit der Führungsriege der Polizei zusammengearbeitet habe (dann aber auch gerne mal 1-4 und auch mal goldener Stern mit Eichenlaub).

    Die sind schon deutlich seltener als Studienräte.

    Und bevor mich hier die hundertste Person falsch zitiert:

    Das von mir fett markierte "die" bezieht sich eindeutig auf "die Interessen" und nicht auf "alle Russen". Ich bin mir absolut sicher, dass überhaupt nur Bolzbold meinen Beitrag wirlich gelesen hat und alle anderen sich über ein falsches Zitat respektive ein Missverständnis empören.

    So eindeutig fand ich das nicht. Ich dachte auch, du meinst "die Russen".


    Ansonsten halte ich absolute Kriterien wie "gut" und "böse" für wenig hilfreich. Vor allem, wenn sie sich auf etwas wie "eine Gesellschaft" beziehen. Das verwischt jede Möglichkeit der differenzierten Kommunikation über die Sache.

    Schön wäre es, wenn nur das!

    Dummerweise müssen wir nun in meinem Regierungsbezirk wöchentlich die kranken gesetzlich versicherten Kollegen an die Bezirksregierung melden. Besonders prima ist, dass wir sie auch wieder Gesundmelden müssen. Man hat ja sonst nix zu tun. Aufwand locker verfünffacht im Vergleich zum Abheften des AU-Zettels. :autsch:

    Spannend! Ich merke schon, da kommt wieder was Neues, Tolles auf uns zu. :D

    Auch interessant wird natürlich der allfällige Datenschutz... Krankschreibungen sind ja schon potentiell sensible Daten.

    Es gab auch vor den Ferien eine Mail an die Schulen, dass es keine generelle Attestpflicht gibt.


    Nur bei (Nach-)Prüfungen (nicht Klausuren/Klassenarbeiten) sowie bei häufigem Fehlen über einen längeren Zeitraum bei Klassenarbeiten/Klausuren sowie wenn es begründete Zweifel an der Krankheit gibt.


    Alles andere ist nicht zulässig.

    Ach. Bei uns gibt es eine Attestpflicht bei jeder Klausur und wir sind von der SL angehalten, bei häufigem Fehlen oder einer besonderen Menge unentschuldigter Fehlstunden eine Attestpflicht zu verhängen. Das widerspricht ja etwas dem, was da wohl als Mail kam.

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