Beiträge von BlackandGold

    Die Rechtslage ist meiner Meinung nach sogar ziemlich eindeutig:

    Im Elterngespräch werden personenbezogene Daten weitergegeben. Nach mir bekannter Lesart in Deutschland ist die mündliche Weitergabe eine Verarbeitung, damit ist der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet. Diese verbietet, sofern keine Erlaubnis vorliegt, jegliche Verarbeitung. Es ist also eher nach einer Positivregel zu fragen anstatt einem Paragraphen, der verbietet.

    Die Positivregel ist der von Bolzbold zitierte §123, Abs. 1, Ziffer 3, der als Einschränkung eine schriftliche Einwilligung verlangt. Diese ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.


    Sprich: Es ist meines Erachtens nach ein datenschutzrechtlicher Verstoss, ohne schriftliche Einwilligung aller Erziehungsberechtigten den/die Lebensgefährten im Elterngespräch dabei zu haben.


    In der Praxis wird das natürlich sehr selten relevant... Es sei denn, man befindet sich in einem Rosenkrieg. Dann empfehle ich den betroffenen Lehrkräften, jeden Punkt und jedes Komma der Regeln einzuhalten, sonst wird einem das Leben sehr anstrengend gemacht. Und das ist kein Geunke, sondern Erlebtes.

    Wie das läuft, kann ich dir nur begrenzt sagen. In der letzten Woche waren eigene Dateien zu sichern, da die Geräte wohl zentral verändert werden sollten. Ob da nun MDM ne Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

    Klingt nach MDM.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Niedersachsen die DSGVO genauso gilt wie in NRW.


    Die LDI NRW sieht das nicht sooo entspannt:

    https://blog.werth-it.de/2023/…z-und-rechtsvorschriften/


    Vgl. auch Seiten 13/14 hier: https://www.ldi.nrw.de/system/…in_schulen_2022-10-25.pdf


    Sprich, eine Meldung an die zuständige LDI könnte da durchaus Staub aufwirbeln. Und ist vielleicht nötig, ich halte dieses Vorgehen für gelinde gesagt skandalös. Und das obwohl ich sehr gerne Apple verwende.

    @Quittengelee Wenn es dich wirklich interessieren würde, hättest du dir für den Podcast mal etwas Zeit nehmen und zuhören müssen. Dann brauchst du dir nichts zusammenzureimen.

    Bei aller Liebe: Der Podcast ist nach wie vor nur eine Seite der Sache.

    Ah, dazu wollte ich noch was schreiben - ist wohl auch schulspezifisch. Wenn du am Nachschreibetermin, der angekündigt war, abwesend bist, brauchst du so oder so ein Attest. Ähnlich wie für eine Klassenarbeit. Was du auf jeden Fall tun solltest, ist, eine Entschuldigung hochladen, wenn du abwesend warst. Nichts davon hat die Schülerin getan...

    Das ist tatsächlich eine Frage des entsprechenden Schulgesetzes. Für NRW gab es da zuletzt relativ klare Ansagen, dass so eine Praxis nicht erlaubt ist. Völlig egal, was eine Schule so möchte.


    Sprich, bei einem Widerspruch gegen die Zeugnisnote wird die obere Schulaufsicht in NRW zu Ungunsten der notengebenden Lehrkraft entscheiden.


    Ob man das gut findet oder nicht, spielt dabei für Beamte mMn keine Rolle, das ist politisch so gewollt und wir sind Teil der Exekutive, nicht der Legislative.

    An dieser fiktiven Schule, von der ich hier immer schreibe, hat die Schulleitung in der Schuljahresanfangskonferenz von sich aus bei der Herausgabe der Stundenplände ans Kollegium verkündet, dass fortan auf dem Online-Portal, das die Schule zur Unterrichtsorganisation nutzt, keine Einsicht in die Stundenpläne von anderen Lehrkräften mehr möglich sein wird. Als einzige Begründung wurde das Wort "Datenschutz" erwähnt. Weitere Nachfragen oder Diskussionen gab es nicht.

    Kurz mal als Einwurf: Die Begründung ist in der Pauschalität falsch. Ich sehe keinen juristischen Grund, die Stundenpläne nicht dem Kollegium zugängig zu machen. Ich setze dabei voraus, dass technisch-organisatorische Maßnahmen einen Zugriff der SuS einschränken. Ein kurzes Aggregat der Ansichten verschiedener Landesdatenschutzbeauftragten lässt sich dazu hier finden: https://www.skolar.de/post/5cf791ba183bef44adf72fe2


    In meiner Praxis würde ich auch eine entsprechende Beschwerde einer Lehrkraft ablehnen.

    Ich finde es erschreckend, mit welcher Naivität manche WBK-Kollegen an das BK herangehen. An meiner Referendariatsschule geht jetzt wohl auch die Abordnerei los und die wollen alle ans BK, weil da ja "Erwachsene" sind. Währenddessen habe ich dank Abordnung und so aktuell nur noch Ausbildungsvorbereitungsklassen (am BK!) und denke mir: Das hätte ich im Referendariat zum Kotzen gefunden.


    BTW kann ich mir inzwischen auch das WBK von Aviator zusammenreimen. Die Schule ist schon länger am Sterben.

    Wenn dies Gesetz wird, kommt es zu einer versteckten Hausenteignungswelle, da derartige Investitionen von vielen nicht erbracht werden können (finanziell, geografisch, wetterbedingt). Die Immobilienpreise würden zusammenbrechen und die ganze Finanzwirtschaft mit sich ziehen. Gleichzeitig würde es eine Entvölkerung der ländlichen Gegenden bedeuten, die ohnehin schon auf Grund des raueren Klimas mehr in Heizung usw. stecken müssen und die ohnehin hohen Kosten nur noch schwer aufbringen können.

    Erklär mir das mal. Eine neue Heizung kostet Geld. Bis 2045 werden viele Hausbesitzer so oder so eine neue Heizung brauchen. 30 Jahre sind eine verdammt lange Zeit um mit einer alten Heizung zu arbeiten, die pfeifen nach der Zeit oft auf dem letzten Loch. Unsere hat dieses Alter und nur dank eines Cousins mit viel Fachwissen mussten wir die noch nicht komplett ersetzen.
    Was also sind die Investitionen, die nicht erbracht werden können? Um wieviel Geld geht es hier?

    Es sollte sattsam bekannt sein, dass man als Hausbesitzer ein Polster haben sollte. Und das sollten auch mehr als 100€ sein. Wenn man das nicht hat, sollte man sich das mit Hausbesitz überlegen...

    Zur Attestpflicht in NRW:

    MMV18-554.pdf (nrw.de)


    Die Attestpflicht in der oben dargelegten Form oder gar als indirekte Ordnungsmaßnahme ist unzulässig. Krankheit unmittelbar vor und nach den Ferien stellt eine der wenigen Ausnahmen dar. Die Attestpflicht wurde lange vom Schulministerium faktisch geduldet, jedoch musste man offenbar auf der Basis der Anfrage der SPD nun Farbe bekennen.


    Das ist den Schulen über die Bezirksregierungen klar kommuniziert worden.

    Danke. Das scheint doch einfach vielen nicht bewusst zu sein.

    Daraus folgt:
    Eine Bewertung jeder einzelnen unentschuldigt versäumten Stunde mit "ungenügend" ist nur dann zulässig, wenn alle SchülerInnen in allen Stunden Leistungsnachweise zu erbringen haben, sprich, wenn die Lehrkraft nach jeder Stunde mündliche Mitarbeitsnoten für alle SchülerInnen erteilt. Ansonsten würde bei den säumigen SchülerInnen ein anderer Maßstab angelegt als bei den anderen SchülerInnen. Das dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.

    Spannend: Das bedeutet, meine Praxis, am Ende möglichst jeder Stunde für möglichst jede:n Schüler:in einen Leistungsvermerk zu notieren und bei den fehlenden Schüler:innen mir einen "nicht anwesend"-Marker zu setzen, erlaubt mir für die so beurteilten Stunden tatsächlich 6en zu vergeben für unentschuldigt fehlende Menschen? Ich bin gerade ein bisschen froh über meinen Mehraufwand.

    Hier sieht man sehr schön, was die vielgefürchteten Anwälte de facto tun können: Briefe schreiben und Bitten aussprechen. Ich schließe mich insgesamt dem an, was hier jetzt schon einige Male geschrieben wurde: Aussitzen und gar nichts tun ist die Devise. Die Anwältin darauf hinweisen, dass sie bei euch an der falschen Adresse ist, wäre übrigens nicht ratsam.

    Noch einmal: Die Frage nach den expliziten Fehlzeiten ist keine Bitte, der man nach Gutsherrenart nachkommen muss oder nicht. Wenn das im Rahmen einer Anfrage nach Artikel 15 DSGVO formuliert wird, müssen diese Informationen herausgegeben werden.

    Im Gespräch, bei dem sie mit dem Anwalt drohte, haben wir ihr auch die Möglichkeit aufgezeigt, die Entschuldigungen einfach per Mail einzureichen. Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum. Die Mutter müsste wissen, wann das Kind krank war und diese Zeiten entschuldigen. Wenn wir ihr das einfach "verraten", dann kann sie einfach alle Zeiten im Nachhinein entschuldigen. Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?

    Kurze Anmerkung hierzu:

    In der Schule gespeicherte An- und Abwesenheiten zählen als personenbezogene Daten. Für deren Verarbeitung, aber auch für den Inhalt der verarbeiteten/gespeicherten Daten hat die Schülerin bzw. ihre Mutter ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (auch nicht abgeändert durch nachrangige Regelungen). Sofern dieses Auskunftsersuchen kommt, solltet ihr dem nachgehen.

    Du wirst freigestellt ohne Geldeinbußen, alles andere wäre das Land, was dem Land was zahlt.


    Persönlich gibt es aber da zusätzlich noch 6€/h, die du nachher als Zusatzaufwand erhältst. Meine ich. Nicht viel, aber genug fürs Mittagessen in der Landgerichts-Kantine.

    Ich war in der vergangenen Periode Schöffe und habe mich eben weiter beworben. Ich war an einem Landgericht eingesetzt und hatte damit sehr unterschiedliche Termine: Mal hatte ich ein Jahr lang gar keinen Termin (da war ich einer Kammer für Delikte mit Todesfolge eingesetzt), im vergangenen Jahr hatte ich drei Verhandlungen. Aber diese drei Verhandlungen nahmen insgesamt 18 Tage in Anspruch, davon lagen mEn 3/4 innerhalb der Unterrichtszeit. Da fällt dann schon ordentlich Unterricht aus, im letzten Halbjahr fehlte mir dadurch am Ende fast ein Quartal mit einer Klasse, weil die dann auch noch zwischendurch ausfiel durch Krankheit und Klassenausflug. Das ist unangenehm, aber selten in dieser Heftigkeit.


    Ob das Schöffenamt interessant oder nervig ist, hängt von der eigenen Disposition und dem/r Vorsitzenden ab. Gute Leute nehmen auch die Schöffen mit und erklären, beraten und befragen ihre Schöffen. Schlechte Leute nicht. In letzteren Fällen kann man sich zwar wehren, aber das ist die Frage der eigenen Konfliktbereitschaft.

    Ich hatte auch schon nen Fall, wo mein Fachwissen gefragt war: Der Verteidiger wollte eine biophysikalisches Gutachten und die beiden Schöffen waren ein Medizinprofessor und ich als promovierter Physikdidaktiker. Die Kammer hat dann auf das "eigene Fachwissen" verwiesen und abgelehnt.


    Ansonsten habe ich einen sehr spannenden Einblick in unser Rechtswesen gehabt und deutlich tieferes Verständnis in die Entstehung von "unverständlichen" Urteilen gewonnen.

    Und tatsächlich gab es einen (kurzen) Kontakt mit der Schule: Ein Zeuge war ein Schüler von mir, der aber in seinem einem Jahr in der Ausbildungsvorbereitung nur durch Absentismus und Langzeitpraktika auffiel (bei welchem er unter anderem beim Angeklagten arbeitete).

    Mir hat sich noch eine neue Frage ergeben und die Antwort darauf (bisher nur ergoogelt) könnte der einzige Grund sein, mich doch nicht zu bewerben: So wie ich das lese, entschuldigt Elternzeit nicht vom Schöffenamt und ich kann mir - sollte die Familie noch erweitert werden - einfach nicht vorstellen, bis zu 12x im Jahr eine Betreuung für ein Baby zu suchen, wenn ich eigentlich für eben dieses Baby "zu Hause" bin. Vielleicht soll es also doch erst die nächste Periode sein... Entschieden habe ich mich aber noch nicht.

    Nach §35, Nr. 5 GVG könntest du vielleicht eine Streichung erwirken (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__35.html). Aber das ist alles Andere als sicher, sofern du die Möglichkeit einer weiteren Betreuung des Kindes hast.


    - Fallen euch Nachteile ein, wenn es um die Verbindung von Schule und der Tätigkeit am Gericht geht?
    - Wisst ihr, wie streng/ flexibel die Gerichte mit der "vielen" unterrichtsfreien Zeit umgehen? Ungerne würde ich meine Urlaubsplanung (die tw. schon lange im voraus feststeht) wegen eines Gerichtstermins kippen...

    Zu 1: Ganz am Anfang sagte mein stellv. SL mal: "Dafür haben wir sie nicht eingestellt!" Das war aber auch der langwierigste Prozess, den ich in der gesamten Zeit hatte, insgesamt fast 20 Verhandlungstage, mit stundenlangen Telefonaten, die übersetzt werden mussten. Ansonsten keine besonderen Nachteile. Da ist die Tatsache, dass ich jetzt ne Abordnung bekommen habe, schlimmer für meine innerschulische Karriere.

    Zu 2: Unterschiedlich. Werden weitere Termine im Prozess festgelegt, wird darauf Rücksicht genommen. Ansonsten kann man sich wohl auch, je nach Gericht, im Vorfeld melden und Urlaub angeben. Spannend war, dass ich im ersten Jahr als Schöffe auf einer Veranstaltung in meinem Hobby war und zum Vorsitzenden sagte: "Naja, ich kann vorbeikommen, aber das sind 300 km Fahrstrecke hin und zurück, wie sieht es aus?" Ich bekam die in voller Höhe ausgezahlt.

    Es war an einer anderen Gesamtschule so, dass ein Kollege, der sagte, er hätte kein Auto, sich im Notfall ( wenn er nicht mit KuK fahren konnte) von der SL fahren ließ. Bis er seinen Willen hatte.

    Wir sollen pendeln, da wir EINE Schule mit 2 Standorten sind. Und nicht 2 Schulen mit festem Personalstamm. Jeder muss überall sein. Aber JEDER sind aktuell 35 KuK von 120.

    Die Meisten kommen, aufgrund des miserablen ÖPNV auf dem Land, mit dem Auto. Zack. Da schnappt die Falle zu.

    Man kann mit der SL ja mal Krieg anfangen.

    Ich habe gesehen, wie das den KuK ergangen ist...!

    Den Kollegen finde ich großartig. Und was heißt hier Krieg, was genau sollen die machen? Einen anschreien? Einem nen NOCH schlimmeren Stundenplan geben?

    Ich benutze mein Auto nahezu nie für die Schule. Was ein Quatsch...

    Die möglicherweise alle ganz eigene Interessen verfolgen oder überhaupt keine Kapazitäten haben, sich um Probleme und Menschenrechte anderer Staaten zu kümmern? Aber vielleicht liege ich falsch, wir freuen uns natürlich alle, wenn Lula und Xi Jinping sich mit Putin auf einen Wodka treffen und gemeinsam eine Regenbogenflagge hissen.

    Das sind alles lupenreine Demokraten. So würde sich bestimmt so manch ehemaliger Bundeskanzler äußern.

    Wo liegt eigentlich das Problem mit dne Atombomben? Soweit ich das verstehe, hat die Ukraine nur keine solchen, weil Russland versprochen hat, sie nicht anzugreifen und ihre Souveränität zu achten. Wäre es nicht folgerichtig, dass die Ukraine jetzt wieder welche haben sollten, wenn Russland den besagten Vertrag bricht?


    (Nota bene: Grundsätzlich halte ich Atombomben für ganz schwierig und fand die Supermanlösung eigentlich ganz charmant.)

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