Beiträge von Seph

    Ich wohne mitten in einem Wald, also fernab der großen Städte. Aber: Die Frage soll nicht den Verdienst in Detmold infrage stellen, sondern auf die entsprechenden Unterschiede deutlich machen. Als Oberstudienrat gehört man im RB Detmold zu den oberen 10 Prozent der Einkommensskala, im RB Münster oder RB Köln zum unteren Durchschnitt in der Einkommensskala. Wirtschaftlich ist das ein enormer Unterschied. Das ist einfach eine Feststellung.

    ..die auch bereits auf mehrere Arten beantwortet wurde. Es gibt schlicht keine Notwendigkeit, ohnehin gut nachgefragte Regionen noch attraktiver zu machen. Das ist im Ürigen auch mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 06.03.2007 (AZ 2 Bvr 556/04) feststellte.

    @Felilehrerin

    Freut mich, dass dir unsere Antworten so gut gefallen ;)

    Im Übrigen möchte ich auch hier noch einmal anmerken, dass man inzwischen nur noch in sehr schwerwiegenden Fällen die gesundheitliche Eignung nicht anerkannt bekommt. In diesen Fällen ist der Job mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin schwer vereinbar mit der eigenen Gesundheit. Insofern muss man sich wenig Sorgen vor dem Besuch beim Amtsarzt machen, sofern man denn als Lehrkraft arbeiten möchte.

    Das ist m.E. nur eine Frage der Zeit, Eltern haben schon wegen weniger geklagt.

    Womit klar ist, dass das auch nicht passieren wird. Zukunft ist Vergangenheit.

    … mal abgesehen davon, dass man sich nicht nur an Gesetze halten sollte, weil man Strafen fürchtet.

    Wenn du meine weiteren Ausführungen gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass dieser Punkt ohnehin nur eine Nebenbemerkung ist, die tatsächlich v.a. zur Beruhigung dienen sollte, da ich hier wieder den Mythos des "mit einem Bein im Knast stehen" durchschimmern sah.

    Im Folgenden habe ich jedoch dargestellt, wie man vollkommen konform mit den Vorgaben der DSGVO auch mit Leihgeräten arbeiten kann.

    Aber in der Diskussion ist es natürlich einfacher, das alles auszublenden und durch Verdrehung einer Aussage zu versuchen, die Deutungshoheit zurückzugewinnen.

    ...was natürlich überhaupt nicht hilft (im Sinne von Datenschutz).

    Da bitte ich dann doch einmal um eine Erläuterung. Insbesondere darum, wie denn ansonsten deiner Meinung nach personenbezogene Daten (digital/analog) zu speichern sind, wenn nicht in zugriffsgeschützten Datenträgern. Ich finde bislang nur genau die von mir angegebenen Vorgaben. Das gilt übrigens auch für Hessen.

    Jupp... aber die Zeugnisnoten falle dir nicht erst ein, wenn du vor diesem Rechner sitzt, die hast du vorher schon irgendwo/-wie gespeichert. Ist das datenschutzkonform?

    Diese liegen selbstverständlich nur auf dem schuleigenen Server in durch Passwort gesicherter Umgebung vor. Sollte eine solche Umgebung nicht vorhanden sein, werden natürlich verschlüsselte, externe Datenträger verwendet.

    .

    Natürlich hab ich recherchiert. Und bin davon ausgegangen, dass ich das Ref dann im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren kann. Ein Verantwortlicher vom Landesamt für Schule und Bildung sagte aber letztens, dass man, wenn man beim Arzt „durchfällt“, das Ref nicht machen kann.

    Bolzbold hat dir bereits in Beitrag #5 das entsprechende Dokument vorgestellt. Deine ursprüngliche Annahme war damit leider falsch. Sachsen lässt unmissverständlich nur zum Vorbereitungsdienst zu, wenn ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorliegt. Darauf musst du dich selbstverständlich nicht einlassen, nur dann wird der Vorbereitungsdienst in Sachsen nicht angetreten werden können.

    Das hat weder mit "von oben herab" noch mit "Verwehrung der weiteren Ausbildung" zu tun. Diese wird einem ja gar nicht aktiv verwehrt im Sinne eines Eingriffs in die freie Berufswahl. Sie kann nur dann nicht weitergeführt werden, wenn man sich selbst aktiv weigert, die Spielregeln einzuhalten. Diese Entscheidung muss man dann selbst treffen.

    In Nds. sind Tablets dafür generell verboten und Leih-Laptops gelten als private Geräte.

    Schau bitte einmal in den Parallelthread. Diese Aussage stimmt in dieser generellen Form nicht. Auch auf Leih-Tablets ist das Speichern von Daten zulässig, sofern keine geeignete Lösung auf schuleigenen Servern bereitsteht. Auf Notebooks, insbesondere auf Leihgeräten des Schulträgers ist das Speichern unter Windows oder Unix ohnehin zulässig.

    <Mod-Modus>

    In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.

    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Lieber Tom123 ,

    ich möchte dringend empfehlen, dich zu entspannen. Hier werden Probleme herbeigeredet, die in der Praxis gar nicht existieren.

    1) Ich will Datenschutz nicht kleinreden, aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, indem eine Schule - oder gar eine einzelne Lehrkraft - aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO zur Rechenschaft gezogen wurde.

    2) Auch wenn du dagegen argumentierst: an vielen der mir bekannten Schulen funktionieren die schuleigenen - und datenschutzrechtlich sauberen - Plattformen inzwischen reibungslos. Das gilt sowohl für das Speichern von Daten als auch das Durchführen von Videokonferenzen und Mail-Verkehr.

    3) Dementsprechend ist das Speichern von Daten - auch mit Ipads - überhaupt kein Problem. Diese werden schlicht auf der schuleigenen Plattform bearbeitet und gespeichert. Auf Systemen wie Windows, Unix u.ä. ist es ohnehin unproblematisch, da diese von der Einschränkung ausgenommen sind.

    4) Sind die zur Verfügung gestellten Leihgeräte ohnehin in eine geeignete schulische IT-Infrastruktur zu integrieren, was uns sofort zu 2. und 3. zurückführt.

    5) Die Handreichung zu "Leihgeräten für Lehrkräfte" spricht zudem von einer Soll-Bestimmung "soweit möglich" zur Speicherung von Daten auf schuleigenen Servern und erkennt damit an, dass dies bei nicht vorhandener Infrastruktur nicht zu fordern ist. Als Alternative wird explizit die Speicherung auf externen verschlüsselten Speichermedien empfohlen, die Speicherung auf dem Gerät ist lediglich "nicht vorgesehen". Darauf kann dann im Ausnahmefall der nicht vorhandenen Alternativen aber zurückgegriffen werden.

    Bei der PKV muss man alle bekannten Diagnosen angeben. Wer seine Akte anfordert, hat Kenntnis von allen Diagnosen. Wer sich lediglich auf seine Erinnerung beruft, hat keinen Interessenkonflikt.

    Das ist eine steile These und falsch. Zum Einen wird man sich nicht glaubhaft darauf zurückziehen können, von Diagnosen nichts gewusst zu haben, zum Anderen ist i.d.R. auch anzugeben, ob Beratungen oder Untersuchungen stattgefunden haben und ob Heilbehandlungen angeraten sind. Wer hier mit dem Feuer spielt, muss damit rechnen, dass die PKV später Leistungen ausschließt oder vom Versicherungsvertrag zurücktritt. Dafür bedarf es nicht einmal des Vorsatzes der Täuschung. Ähnliches gilt bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Eignung.

    PS: Ich präzisiere mal noch etwas, bevor sich das im Kreis dreht. §19 VVG spricht zwar nur von "bekannten Gefahrumständen", im Zweifelsfall wird man aber erhebliche Beweisschwierigkeiten haben, von bestehenden Diagnosen und Behandlungen keine Kenntnis zu haben, obwohl man genau bei diesem Arzt war. Das Risiko, hier im Nachgang den Versicherungsschutz zu verlieren oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss man nun wirklich nicht eingehen. Die Strategie "Ich schaue lieber nicht in meine Akten, dann kann ich so tun, als wüsste ich von nichts" wird in vielen Fällen nach hinten losgehen.

    PPS: Der Versicherer hätte übrigens auch bei unwissentlichen Falschangaben ein Sonderkündigungsrecht.

    Sich die Daten zukommen lassen, wenn man vor dem Wechsel ins Beamtenverhältnis und die PVK steht, ist leider ungünstig.

    Warum ist das ungünstig? Man wird sich ohnehin nicht darauf berufen können, davon nichts gewusst zu haben, insofern ist zur Vermeidung von Falschangaben - auch gegenüber der PKV bei Abschluss - durchaus angezeigt, sich diese Daten noch einmal anzuschauen.

    Wie ich in einigen Threads bereits schrieb, hat sich die Rechtslage bei der Prognose der gesundheitlichen Eignung vor einigen Jahren drastisch zugunsten der einzustellenden Beamten geändert, insofern muss man da bei weitem nicht die Panik haben wie zuvor. Es ist wahrscheinlich sinnvoll, bei der amtsärztlichen Untersuchung die vielen erwähnten Diagnosen in den Zusammenhang der noch nicht erkannten Pollenallergie zu stellen. Eine solche Allergie dürfte genauso wenig wie - inzwischen - die erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie zur Versagung der gesundheitlichen Eignung führen.

    Hallo an Alle

    Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?

    Konkret: Dr rer nat, Bio-Studium, darf ohne Fakultas keine Abiturienten unterrichten...

    Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...

    Wäre toll, wenn da jemand weiterhelfen kann...

    Ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt und sind irgendwie auch 2 Paar Schuhe. Mit der Promotion weist man nach, dass man zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist, mit der großen Fakultas hingegen, dass man ein bestimmtes Fach/Fächer auf entsprechendem Niveau lehren und prüfen darf.

    Davon unbenommen ist die Promotion (eigentlich bereits der Master) eine gute Grundlage, auf deren Basis man einen Quereinstieg in Schule vornehmen und sich für die Erlangung der Lehrbefähigung nachqualifizieren kann.

    Die relativ rar gesäten Lehrkräfte mit Mathe/Physik treffen i.d.R. auf ein Stellenüberangebot und können sich ihre Schule meist aussuchen. Habt ihr das bei der Gehaltsstruktur berücksichtigt? Ich musste damals jedenfalls etwas schmunzeln, als mir eine Schule in freier Trägerschaft stolz eine Bezahlung "in Anlehnung an TV-L" angeboten hatte. Das war schlicht nicht konkurrenzfähig.

    Zu den Kosten: Bestimmung des Masern-Titer sind nach Ziffer 4385 GOÄ im einfachen Satz lediglich 13,99€. Für Laborleistungen liegt der Regelhöchstsatz beim Faktor 1,15, sodass man für die Bestimmung auf 16,09€ käme. Wofür dann weitere knapp 135€ abgerechnet wurden, würde mich ehrlich gesagt schon interessieren.

    PS: Der absolute Höchstsatz beim Labor liegt bei 1,3. Damit liegt man für die reine Bestimmung des Maserntiter noch immer unter 20€.

    Danke für diesen Hinweis. Die Daten sind 20 Wochen alt und bilden nicht den aktuellen Stand ab.

    Diese Info zeigt, dass der Impfstatus nach zwei Jahren Pandemie doch nicht systematisch erfasst wird. Das ist für mich Geschwurbel.

    https://sozialministerium.bade%e2%80%a6-fuer-baden-wuerttemberg

    Das ist Wasser auf die Mühlen meiner Freunde, die eingefleischte Impfgegner sind.

    Die Daten sind sogar nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt und nicht kumuliert. Die jüngsten Daten sind gerade einmal 3 Wochen alt!! Dass es jeweils 1-3 Wochen dauert, Daten entsprechend einzusammeln und zur Veröffentlichung zusammenzufassen, liegt in der Natur der Sache.

    Das RKI hat zumindest für die Meldewochen 28-48 eine entsprechende Erhebung vorliegen. Deine Behauptung, diese würden auch nach 2 Jahren Pandemie gar nicht erst systematisch erfasst, ist nicht zutreffend. Der Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften ist sehr deutlich zu sehen.

    Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Inf…Impfstatus.html

    Inwiefern sich die Verhältnisse durch Omikron ändern werden, bleibt noch abzuwarten.

    Wenn das die Maßgabe ist, dann sollte einmaliges Impfen schon das höchste der Gefühle sein. Mittlerweile ist nahezu jeder Kollege nach der Impfung zwei Tage nicht in der Lage zu arbeiten. Und die Schülerlein treibens noch wilder und melden sich schon vorher für drei Tage ab. "Habe morgen ja ne Impfung und bin dann drei Tage später wieder da."

    Keine Ahnung, an was für einer Schule du bist oder woher du diese Zahlen nimmst. Bei uns sind weniger als 20% des Kollegiums maximal einen Tag ausgefallen. Die Schülerinnen und Schüler, von denen viele inzwischen geimpft sind, hatten keine erhöhte Fehlzeitenquote als sonst.

    Ich nehme aber an, dass du hier eher tatsächlich vorgekommene Einzelfälle suggestiv auf alle erweiterst. Hinter Formulierungen wie

    Und die Schülerlein treibens noch wilder und melden sich schon vorher für drei Tage ab. "Habe morgen ja ne Impfung und bin dann drei Tage später wieder da."

    steckt ja meistens eher: "Es gab da mal einen Schüler, der....".

    Das Muster wird auch gerne verwendet bei Aussagen wie "Eltern haben sich beschwert, dass...." oder "Das Kollegium findet, dass...". Wenn man dann nachhakt, waren es genau 1-2, die etwas geäußert haben.

    da ein Sabbatjahr eh unter Weiterbezahlung der (verminderten) Bezüge läuft, existiert man weiterhin für die jeweiligen Versicherungen und Pension.

    Bist du dir sicher, dass die Weiterbezahlung der Bezüge - die ja auf Basis einer befristeten Freistellung vom Dienst erfolgt - tatsächlich aufrechterhalten wird, wenn man sich ganz aus Deutschland abmeldet? Ich mag mir schwer vorstellen, dass eine Abmeldung aus Deutschland verträglich mit dem Beamtenstatus ist.

    PS: Wirklich als offene Frage gemeint, ich habe dazu bislang nichts konkretes gefunden.

    Seit Hattie ist übrigens auch längst empirisch erwiesen, dass der Methodenzirkus wirkungslos und egal ist. Dementsprechend handelt es sich nur um ein Dogma, die Schüler sind also im Recht, wenn sie das als Zeitverschwendung entlarven.

    Das gibst du aber extrem verkürzt - und damit missverständlich - wieder. Während einzelne Methoden um ihrer selbst willen wenig Effekt auf den Lernerfolg haben, haben es z.B. Meta-kognitive Strategien, Feedback, effektive Klassenführung, Klarheit der Lehrperson usw. sehr deutlich. Gerade diese sind aber über geeignte Methoden auch gut zu transportieren.

    Es geht gar nicht um "Methodenzirkus", das Gegenteil davon ist aber gerade nicht, auf verschiedene Unterrichtsmethoden zu verzichten, sondern diese zielgenau auszuwählen. Normalerweise lernt man gerade das während des Referendariats. Methoden um ihrer selbst willen waren zumindest bei meinen Ausbildern - und auch später Schulleitungen - sehr verpönt.

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