Beiträge von Seph

    Der Verweis auf die Unterrichtsstunden als Optimierungsquelle bringt mir als TZ-Kraft doch nichts. Soll ich meinen Unterricht im Vergleich extra liederlich vorbereiten, um meine Konferenzen, Wandertage, Elternsprechtage, Klassenfahrten etc., die die in VZ stattfinden, wieder reinzuarbeiten?

    Nein, natürlich nicht. Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten sollten sowohl bei Vollzeit- als auch Teilzeitlehrkräften nur einen bestimmten Prozentsatz der Arbeitszeit einnehmen. Der Rest ist für außerunterrichtliche Aufgaben vorgesehen, die bei Teilzeitkräften wiederum entsprechend der Quote reduziert sein müssen. Das bedeutet klar, dass die teilweise zwingende Teilnahme an bestimmten Terminen bei Teilzeitkräften an anderen geeigneten Stellen wieder gegenkompensiert werden.


    Einige der außerunterrichtlichen Aufgaben korrelieren im Regelfall halbwegs mit der Teilzeitquote. Das betrifft z.B. klassengebundene Termine wie Pädagogische DBs, Klassenkonferenzen, Elternsprechtage usw., von denen man mit weniger Deputat auch weniger Lerngruppen und damit weniger hat. Hier ist meist kein spezieller Ausgleich nötig. Das kann je nach Ausgestaltung des eigenen Plans leider auch deutlich anders aussehen.


    Andere Aufgaben sollen in ihrer Frequenz in Abhängigkeit von der Teilzeitquote gesteuert werden. Das betrifft zumindest in der Theorie auch die Teilnahme an Klassenfahrten und Wandertagen (z.B. nur jedes 2. Mal im Vergleich zu Vollzeitkräften) , in der Praxis v.a. Dienstbesprechungen usw. Die zwingende Teilnahme an einigen dieser Veranstaltungen (z.B. Teilnahmepflicht an Gesamtkonferenz oder eben doch Einsatz bei Fahrten u.ä. wie bei Vollzeitkräften) muss dann ebenso zwingend durch Überkompensation in anderen Bereichen aufgefangen werden (z.B. Teilnahme an DBs deutlich unter der eigenen Teilzeitquote).


    Im besten Fall gibt es dafür ein schlüssiges Teilzeitkonzept in der Schule. Andernfalls hat die SL sicherzustellen, dass eine solche Kompensation möglich ist. Wir nutzen dafür inzwischen eine (freiwillige) schriftliche Dokumentation der Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, die von den Lehrkräften auch gezielt als Gesprächsgrundlage mit der SL genutzt werden können.

    Und wieder schiebst du das Problem zu den Kolleginnen. Dieses Mal mit einer Behauptung, die zudem fragwürdig ist: Unterricht vorzubereiten ist eine der wenigen Tätigkeiten, die teilbar ist. Zu suggerieren, dass VZ-Kolleginnen an der Vorbereitung sparen sollen, wenn sie k.o. sind, ist m.E. Aufruf zu einem Dienstvergehen.

    Ich fürchte, damit schießt du ganz schön übers Ziel hinaus. Gerade im Bereich der Unterrichtsvorbereitung dürfte die Streuung der benötigten Zeit am größten sein und es ist vollkommen legitim, diese möglichst zeiteffizient zu gestalten - insbesondere wenn gerade andere wichtige dienstliche Aufgaben anstehen. Dass das natürlich nicht bedeutet, Unterricht gar nicht vorzubereiten und dass idealerweise Absprachen mit der SL getroffen werden, wie die Fülle der aktuellen Aufgaben zu priorisieren sind, versteht sich von selbst.


    Wir "schulden" gerade keine permanenten "Leuchtturmstunden" und es dürfte uns allen klar sein, dass das auch schlicht nicht zu leisten wäre. Das muss nur im Umkehrschluss auch nicht bedeuten, gar keine Vorbereitung zu treffen. Nur kann diese oftmals auch recht kurz ausfallen. Die meisten Lehrkräfte dürften ganz gut antizpieren können, bei welchen Themen sie mit einem kurzen Blick ins Buch auskommen und bei welchen doch mal wieder eine Neukonzeption sinnvoll wäre, die dann auch mal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen darf. Und es schadet auch nicht, sich da zusammenzutun und wechselseitig Themen vorzubereiten oder auf Material anderer zurückgreifen zu können. Dass das leider nicht mit allen Kolleginnen und Kollegen funktioniert, ist uns sicher auch allen klar.


    PS: Diese Steuerungsmöglichkeit gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte gleichermaßen.

    Brauchen die beteiligten Schüler eigentlich ein aktuelles Gesundheitszeugnis?

    Es wird eine entsprechende Belehrung benötigt, die normalerweise das Gesundheitsamt vornimmt und die üblicherweise gebührenpflichtig ist. Für Schülerinnen und Schüler kann diese i.d.R. auch durch die Schule direkt und ohne Gebühren erfolgen. Nähere Informationen gibt es beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt.

    Wolfgang Autenrieth


    Warum das Tragen von Einweghandschuhen kontraproduktiv sein kann, steht im Link von Karl-Dieter ganz eindeutig drin. Andersherum bringt das Tragen keine messbaren Vorteile, wie du ja selbst korrekt zitiert hast. Folgerichtig findet man z.B. auch im Hygieneleitfaden für die Verpflegung an nds. Schulen bei Personalhygiene lediglich den Hinweis auf Einweghandschuhe im Falle kleinerer Wunden und sonst die klassische Handhygiene. Und ja, die beteiligten Schüler erhalten natürlich eine entsprechende Einweisung und es schadet sicher nicht, dass als verantwortliche Lehrkraft auch mal zu kontrollieren.

    Vielen Dank für deine aufmunternden Worte. :)

    Kannst gern mal meinen anderen Beitrag lesen, da habe ich genaueres reingeschrieben. Falls dich das interessiert

    Die von dir dort angeführten Punkte sind regelmäßig Anlässe für dienstliche Feedback-Gespräche zwischen SL und Lehrkräften und in gewisser Hinsicht typisch....auch bei "gestandenen" Kollegen. Keine Sorge, nichts davon rechtfertigt die Nichtbewährung im Dienst. Es scheint ja bereits eine Zwischenbeurteilung zu geben, die zwar konkrete Punkte als Entwicklungschancen beschreibt, gleichzeitig aber gerade erkennen lässt, dass du grundsätzlich auf einem guten Weg bist.


    Die Probezeitverlängerung bei dir scheint schlicht mit der Elternzeit zu tun zu haben und ist letztlich Standard in einem solchen Fall.

    Hallo,


    ich bin aktuell in meiner Verlängerung der Probezeit (wg Elternzeit zwischendurch) und wollte fragen, ob es hier jemanden gibt, der sie nicht bestanden und was er / sie dann gemacht hat? Oder ob jemand „ausgestiegen“ ist und was anderes macht und was?


    Rat wäre toll. Bin gespannt auf die Möglichkeiten.

    Vielen Dank

    Während beim Vorbereitungsdienst ein Durchfallen tatsächlich hin und wieder vorkommt, ist die Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit extrem selten. Dafür muss man sich schon einiges "leisten". Neben dann wirklich gravierender Fehlleistung kommen v.a. gesundheitlich bedingte Dienstunfähigkeit und charakterliche Defizite in Frage, die sich i.d.R. auf strafrechtlich relevante Aspekte wie Veruntreuung, Sexualstraftaten u.ä. stützen. Die reine Unzufriedenheit des SL mit den eigenen Leistungen oder kleinere Unzulänglichkeiten wiederum reichen gerade nicht aus, um die Nichtbewährung festzustellen.


    Ich kenne bislang auch keine Person, bei der eine Nichtbewährung festgestellt worden wäre. Ganz anders sieht das bei Personen aus, die endgültig das 2. Staatsexamen nicht bestanden haben und die dann teils in verschiedenste Richtungen weitergegangen sind.

    tanjajohannsen

    "Einfach anfangen und dann anpassen" ist bei der Gründung einer Schülerfirma eher schwierig, gerade wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht. Dazu sind vorab doch einige - von dir zurecht auch genannten - Aspekte zu beachten.


    spont009 Die Angabe des Bundeslandes wäre wirklich hilfreich. Für NDS gibt es tatsächlich eine Handreichung zum Vorgehen und zu beachtenden Aspekten. Das sieht in anderen Bundesländern vlt. ähnlich aus.

    Dabei kann man das Gesetz aber nicht beliebig abwandeln, sondern muss sich an die Vorgaben halten.

    Der Versuch, Lehrkräfte vom Gesetz auszunehmen, ist gescheitert.

    Ebenso kann man keine Kontingente festlegen, zu erheben sind Anfang, Pausen und Ende.

    Zum Einen erlaubt die Richtlinie der EU zur Arbeitszeiterfassung explizit Ausnahmen, wenn andere Arbeitszeitmodelle vorliegen, und zum anderen deutest du die Konsequenzen daraus falsch. Selbst wenn man eine Arbeitszeiterfassung im Sinne "Anfang - Pausen - Ende" durchführt, führt dies nicht dazu, dass AN sich unbegrenzt Stunden aufschreiben können und diese einfach als Mehrarbeit abzurechnen sind.


    Das Modell ist immer verknüpft mit einer Vorgabe von Arbeitszeit, mit der auszukommen ist, und mit der Notwendigkeit der Meldung bei notwendiger Überschreitung dieser Vorgabe und der Freigabe oder zumindest dann stillschweigende Akzeptanz des AG für diese Überschreitung im Einzelfall. Das ist im Kern aber auch jetzt bereits nicht anders, nur machen das die wenigsten.


    PS: Das hier im Forum gern zitierte stundenlange Feilen am Layout eines Arbeitsblatts löst eine solche Notwendigkeit im Regelfall gerade nicht aus.

    Ich verstehe nach wie vor nicht, welchen Sinn es hat, bereits zwei Wochen vor Ostern Osterferien zu haben, aber dann nicht einmal die Osteroktav ganz.

    Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.

    Ich musste jetzt ernsthaft mal nachschauen, was eigentlich "Osteroktav" sein soll, aber das scheint wieder was speziell römisch-katholisches zu sein. Und während mir eine ganze Reihe von besonderen Anlässen VOR Ostern bekannt sind, fällt mir auch nicht so recht ein, warum man NACH Ostern zwingend frei haben müsste. Aber da kannst du uns sicher aufklären.


    Dass in NDS die "Osterferien" (man könnte sie sicher auch gut Frühlingsferien nennen) in den 2 Wochen vor Ostern liegen, hängt sicher eher damit zusammen, dass es hier keine speziellen Winterferien gibt, die kurz nach Weihnachten auch reichlich sinnlos wären.

    Der Arbeitgeber muss keine Mehrarbeit nachweisen, sondern die tatsächliche Arbeitszeiterfassung umsetzen.

    Der Arbeitnehmer, der eine Vergütung von Mehrarbeit verlangt, muss nachweisen, dass diese auch tatsächlich entstanden ist und notwendig war. So jedenfalls die derzeitige Rechtslage, die sich auch in den o.g. Urteilen wiederfindet.


    In einem der Fälle konnte der betreffende SL diese zumindest teilweise nachweisen und hatte eine entsprechende Vergütung der nachgewiesenen Mehrarbeit erhalten, im anderen Fall wurde diese nur pauschal behauptet, was dem Gericht nicht ausreichte.

    Was ist daran schwierig?

    Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit. Die einfache Tatsachenbehauptung, man habe x Stunden mehr gearbeitet, reicht dafür regelmäßig nicht aus, wie übrigens selbst bei dem von Tom123 angesprochenen Fall deutlich wurde. Selbst vom OVG wurde nur ein Teil der geltend gemachten Überstunden anerkannt. Das betraf die nachgewiesene, strukturell bedingte Mehrarbeit und war überhaupt nur möglich, weil der betreffende SL sehr präzise Mehrbelastung und deren Ursache aufzeichnete. In einem anderen Fall wurde die Mehrarbeit gar nicht anerkannt, weil diese individuelle und präzise Aufzeichnung fehlte.


    Daher: Arbeitszeiten für sich möglichst detailliert erfassen...und zwar nicht nur die reine Zeit, sondern idealerweise auch die jeweilige Verwendung. Ich persönlich orientiere mich dabei an der Aufschlüsselung der Arbeitszeit auf Aufgabenbereiche in der damaligen Arbeitszeitstudie (also Unterricht, unterrichtsnahe Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitungszeit....), Kommunikation (DB, päd. Gespräche....), Schulentwicklungstätigkeiten usw.

    Ich glaube, dass die 43 aus der Arbeitszeitstudie in Niedersachsen kommen. Die Ferien komplett frei, passt ja auch nicht. Wir haben die letzte Woche der Sommerferien in der Regel 2-3 Tage in der Schule. Meistens ist man auch am Ferienbeginn noch ein Tag in der Schule, um Restarbeiten zu erledigen. Dazu natürlich noch die normalen Aufgaben in den Ferien. Unterrichtsplanung, Korrekturen, Berichte/Zeugnisse etc. schreiben. Am Ende müsste man es mal genau zählen. Dazu fehlt mir aber die Lust.

    Das ist eigentlich vergleichsweise einfach. Ein Vollzeitarbeitnehmer hat abzgl. seines Urlaubs von knapp 30 Tagen und Feiertagen etwa 220 Arbeitstage im Jahr (das Finanzamt akzeptiert bei 5-Tage -Wochen bis zu 230 Tage). Das Schuljahr selbst umfasst aber nur etwa 190 Schultage. Wenn man demnach wirklich konsequent in der unterrichtsfreien Zeit gar nicht arbeiten würde, müsste man dann in der Schulzeit bei einer nominell 40h-Woche knapp 46h/Woche arbeiten.


    Nun ist es natürlich so, dass man zumindest die 2-3 Vorbereitungstage vor Schuljahresstart hat und evtl. auch in der unterrichtsfreien Zeit korrigiert o.ä. Wenn das insgesamt 10 Tage im Jahr ausmacht, kommt man eher in den Bereich 44h/Woche...aber auch nur, wenn an den besagten 10 Tagen ebenfalls jeweils 8h/d gearbeitet wird, sonst ist man schnell eher bei 45h/Woche im Mittel.


    In der Praxis schwankt die wöchentliche Arbeitszeit aber ohnehin so stark von Woche zu Woche, dass nur eine persönliche Arbeitszeiterfassung detaillierte Auskunft über die Verteilung geben kann. Die angesprochenen Wochenstundenzahlen sind insofern nur ein langfristiger Mittelwert zur Orientierung.

    Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!

    Nein, man wird weder für seine Tätigkeit direkt bezahlt noch dafür, dass man Kinder hat. Beamte werden amtsangemessen alimentiert und dazu gehört, dass ein gewisser Lebensstandard - dessen Kosten auch von den Familienverhältnissen abhängen - sicherzustellen ist.

    Das 2. Staatsexamen bzw. der Vorbereitungsdienst ist für den Erwerb der Laufbahnbefähigung. Das ist kein Bildungsabschluss.

    2025_dqr_liste_zugeordnete_qualifik_01082025.pdf

    In der Liste werden "zum Master gleichgestellte Abschlüsse" aufgeführt. Zwar ist das 1. Staatsexamen kein akademischer Abschluss im engeren Sinn und lässt sich nicht 1:1 in einen Master "tauschen", es wird aber i.d.R. gerade als gleichgestellt anerkannt. Deutlich wird das u.a. daran, dass man auch auf Basis eines 1. Staatsexamens an der Uni weiter promovieren kann, ohne zunächst noch einen akadamischen Abschluss erreichen zu müssen.


    PS: In der Liste wird auch das Staatsexamen explizit auf Qualifikationsniveau 7 genannt (siehe S.83).

    Für Brandenburg gilt die angesprochene "Soll"-Regelung:


    Zitat von Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg

    4) Die Korrekturzeiten sollen in der Primarstufe eine Woche, in der Sekundarstufe I zwei Wochen und in der gymnasialen Oberstufe drei Wochen nicht überschreiten. Schriftliche Arbeiten sollen jedoch spätestens vor der nächsten schriftlichen Arbeit korrigiert und zurück gegeben werden.

    Moin zusammen,

    ich habe mein Ref nun hinter mir und fange nun an einer Gesamtschule als Vertretungslehrer an. Gleichzeitig finden aktuell die Bewerbungen für die unbefristeten Stellen statt. Habt ihr Erfahrungswerte zu Unterschieden zwischen städtischen und ländlichen Gesamtschulen? Kann man davon ausgehen, dass ländliche Gesamtschulen eine verhaltensunauffälligere Schülerschaft hat? Oder ist das einfach von Schule zu Schule unterschiedlich? Wie ist das Unterrichten an städtischen Gesamtschulen, was die Schüler angeht? Ich bin für Sek 2 ausgebildet, das heisst ich habe zumindest die Oberstufe als Ausgleich.

    Das kann bereits zwischen räumlich nah gelegenen Schulen sehr unterschiedlich aussehen. Bei uns in der Region gibt es auch im urbanen Bereich sowohl Gesamtschulen, die zu den beliebtesten weiterführenden Schulen überhaupt gehören und entsprechend "gutes" Klientel haben, als auch solche, die eher Resterampen sind. Zum Unterschied Stadt vs. Land lässt sich im Durchschnitt schon sagen, dass sich problematische Konstellationen eher im urbanen Raum ballen, aber auch das muss nichts für die konkreten Schulen heißen.


    Die eigenen Arbeitsbedingungen hängen übrigens oft viel mehr von der Stimmung im Kollegium und der Haltung von Schulleitung gegenüber dem Kollegium ab als von der Zusammensetzung der Schülerschaft. Dass sich das teils gegenseitig bedingt, ist aber leider auch Teil der Realität an einigen Schulen. Dennoch würde ich empfehlen, in Frage kommende Schulen aktiv zu kontaktieren und diese mal im laufenden Betrieb zu besuchen, um einen ersten Eindruck zu erhalten.

    Und, wo ist der Unterschied zu dem, was ich sage?

    Du hast den Punkt, wenn eine Teilnahme zwingend erforderlich ist, dann ist ein Ausgleich zu gewähren, ja auch merkwürdig gekürzt.

    Der Unterschied besteht darin, dass auch von Teilzeitkräften anteilig zu ihrer Teilzeitquote die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu erwarten ist... und zwar ohne Ausgleich. Der Fall des notwendigen Ausgleichs ist limitiert auf Teilnahmepflichten über die Teilzeitquote hinaus.

    Ich bin aber leid, dass ich den gleichen Text immer und immer wieder an alle Kollegen schicke. Die sollen mich in Ruhe lassen.

    Das kann ich verstehen und lässt sich zum Glück leicht mit einer Abwesenheitsnotiz in der E-Mail-Adresse beheben:


    "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich derzeit nicht im Dienst. Ich werde Ihr Anliegen nach meiner Rückkehr bearbeiten."

    Es geht nur um eine normale LK. Gelten da auch 3 Wochen?

    Grundsätzlich ja und gleichzeitig ist das eine "Soll"-Regelung. Diese bedeutet, dass so zu verfahren ist, außer es liegen im Ausnahmefall begründete Umstände vor, die dies verhindern. Eine 2-wöchige Erkrankung ist mit Sicherheit ein solcher Ausnahmefall und dann dauert die Korrektur halt mal länger.

    Nein, steht immer noch so im Frauenförderplan, der aktuell gültig ist.

    Hast du ja selber nachlesen können.

    Da steht drin, dass Teilzeitkräfte an Konferenzen, außerunterrichtlichen Veranstaltungen usw. lediglich anteilig (entsprechend ihrer Quote) teilzunehmen haben ODER entsprechender Ausgleich an anderer Stelle zu gewähren ist. Es steht auch drin, dass an Wochentagen, an denen Zeitfenster für Kooperation und Teamarbeit festgelegt sind, nach Möglichkeit keine unterrichtsfreien Tage sein sollen.

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