Beiträge von Seph

    Was passierte, als ich es nicht machen wollte? Ich wurde moralisch stark unter Druck gesetzt. Die Personalrätin, die ich dazu befragte, hatte überhaupt keine Bedenken und meinte, an ihrer Stammschule sei die schulische Kommunikation über einen Messenger - morgens, mittags und abends - Gang und Gäbe. Ich solle das doch "einfach mitmachen".

    Es spricht auch nichts gegen die Kommunikation über einen Messenger. Unser IServ ermöglicht genau das. Das kann auch durchaus angewiesen werden...nur eben beschränkt auf das Abrufen der zugehörigen Nachrichten vor Ort in der Schule auf Dienstgeräten.

    Deine Grafik endet im Jahr 2018. Ich habe von den letzten Jahren geredet, daher ist deine Grafik am Thema vorbei...

    Hast du in Anbetracht der mageren Erhöhungen seit 2018 irgendeine Art belastbare Informationen, dass sich seitdem etwas an der Aussage der o.g. Grafik geändert haben könnte?

    Das ist in Anbetracht der Tatsache, wie viele neue Schulleitungen die Arbeitsbedingungen direkt erstmal aktiv verschlechtern, bemerkenswert.

    Deswegen ist es ja so sinnvoll, direkt selbst mitgestalten zu können und dem nicht ausgeliefert zu sein.


    PS: Wie viele neue Schulleitungen hast du denn bisher miterlebt, dass du eine so allgemeine Aussage triffst? Was hat sich jeweils konkret verschlechtert? Was hat sich vlt. doch verbessert und hat sich zunächst nur ungewohnt angefühlt?

    Wenn die Klausuren länger als 90 min sind, wechselt in der Regel die Aufsicht nach einer Doppelstunde. Zusätzlich schreiben mehrere Kurse in einem Raum, so dass sich Stapel nach Fächern sortiert auf dem Pult sammeln. Wer in welchem Kurs ist, weiß die Aufsicht nicht.

    Jemand kommt nach vorne, nimmt auf dem Weg die Klausur von jemand anderem mit, gibt beide ab, geht zurück, um seine Sachen einzupacken, ... ein großes Kommen und Gehen. Alltag bei Klausuren in der gymnasialen Oberstufe.

    Wir nutzen dafür Klausurprotokolle, in denen neben dem Sitzplan auch die Abgabezeiten festgehalten werden, insbesondere wenn deutlich vor Schluss abgegeben wird. In der "heißen Phase" gegen Schluss, reicht es aus, die Abgaben dann im Sitzplan abzuhaken.

    Bolzbold Das kann ich nur bestätigen. Der Stundenlohn ist als Maß für Zufriedenheit im Beruf nur bedingt geeignet, auch wenn der im Lehramt nun wirklich nicht schlecht ist. Den Weg in die Koordination oder Schulleitung macht man aber wirklich nicht wegen der paar Euro mehr, sondern vor allem, um die Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten zu können.

    Wenn ein (formal) erwachsener Mensch einfordert, gesiezt zu werden, halte ich fast schon für übergriffig, ihm das zu entsagen oder von einer Mehrheitsmeinung abhängig zu machen. Wo zieht man denn hier die Grenze? Ich halte es auch eher für Eingeständnis der eigenen Unsicherheit, wenn man hier ein Fass aufmacht und sich weigert oder die Klasse abstimmen lässt.

    Dir scheint der Kontext entgangen zu sein. Wenn dieses Mittel als bewusste Provokation genutzt wird, dann ist das alles andere als selbstverständlich, dem zu folgen. Es gibt schlicht keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anrede, die Grenze ist hier letztlich die Frage, inwiefern eine bestimmte Anrede als bewusste Beleidigung aufgefasst wird. Im Kontext von Unterricht in einer 10. Klasse, in der alle anderen geduzt werden, fällt mir die Vorstellung etwas schwer, ein nicht umgesetztes siezen eines einzelnen Schülers könne eine Beleidigung darstellen.

    Ich halte es nach wie vor für ein Gerücht, dass an Gymnasien und beruflichen Schulen viele mit A13 (Z) in Pension gingen. Ich kenne niemanden an diesen Schulformen, der nach 15 Jahren im Dienst noch in dieser Stufe wäre. Weder hier im Forum noch im RL. Einzelne mag es geben, die überhaupt keine Ambitionen haben.

    Dir scheint die Realität bzgl. des Stellenkegels in einigen anderen Bundesländern nicht bewusst zu sein.

    Ist es jetzt eine Prinzipiensache?
    Was würde dich das kosten, ihn ab jetzt "Herr Müller" zu nennen?

    Ich kann die Gedanken und Empfindlichkeiten dahinter zum Teil verstehen (wobei ich nicht verstehe, warum es bei dir an die Volljährigkeit gekoppelt ist), aber das Argument "Do for one - do for all" hat für mich keine Bedeutung. Wenn ein Schüler mich darum bietet, mit einem anderen Vornamen angesprochen zu werden, wenn ein Schüler besondere Bedingungen im Unterricht hat, wenn bestimmte Regeln bei mir gelten, ... dann ist es für den Rest der Klasse und des Kollegiums irrelevant, solange es nicht um Benachteiligung oder Verletzung pädagogischer Grundsätze geht.

    (Natürlich gilt die Entscheidung und zwar bis Ende des Schuljahres).

    Das sehe ich deutlich anders. Alle Schüler zu duzen, und einen ganz bestimmten auf seine Forderung hin zu siezen, ist m.E. völlig daneben.

    Den Ansatz 'Do for one-do for all' halte ich in dem Fall auch für unumgänglich. Letztlich ist das ein kleiner Machtkampf. Ich würde ihn dazu anregen, in der Klasse halt den Antrag zu stellen, über das duzen/siezen abzustimmen und mit dem Ergebnis dann zu leben. Mit hoher Sicherheit bleibt es dann beim du. Dann hat er im besten Fall etwas über demokratische Prozesse gelernt.

    Warum verrückt. Fehlerhafte Korrekturen kommen wahrscheinlich regelmäßig vor, weshalb es bei Abschlussprüfungen oft Zweitkorrekturen gibt.

    Das Verrückte liegt vermutlich darin, dass das erst bei der dritten Person und nicht bereits bei der Zweitkorrektur auffiel. Aber ja, auch das kann durchaus vorkommen.

    Ich habe auch nach vielen Jahren im Dienst nicht verstanden, waren die Prüfungseinsicht bei Abschlussprüfungen nicht zum Standard geworden ist. Auch dabei werden Fehler aufgedeckt, die dann korrigiert werden können.

    Als ich Schüler und später auch Student war, hat mir die Einsichtnahme mehrfach die Note gerettet.

    Das wiederum finde ich ungewöhnlich. Zwar sind gerade in Abschlussprüfungen wie dem Abitur durchaus Einsichtnahmen in die Prüfungsakten durch die Prüflinge möglich, aber diese haben nicht den Zweck, nachträglich noch die Noten ändern zu können, sondern dienen lediglich der Transparenz.

    Gerne. Vielleicht noch als pragmatischer Hinweis: Es ist durchaus sinnvoll, gerade in den Leistungskursen in Vorbereitung auf das Vorabitur und Abitur eine Klausur zuvor schon einmal mit mittlerer Länge (also ca. 180min) schreiben zu lassen, um nicht gleich den Sprung von 90min auf 270min (oder teils noch mehr, je nach Fach) zu haben.

    Idealerweise wird eine solche Idee in der Gesamtkonferenz als übergreifend für alle Fächer abgestimmt und nicht jeder Fachgruppe einzeln überlassen.

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Kann man das auch irgendwo nachlesen? Ich selbst habe nämlich nichts gefunden.

    Du hast natürlich richtig vermutet, dass eine konkrete Situation hinter meiner Frage steht. Uns wurde mitgeteilt, dass eine weitere Klausur in der Oberstufe jetzt vierstündig geschrieben werden soll. Einen Konferenbeschluss gibt es dazu allerdings nicht.

    Ausschlaggebend sind dafür u.a. die Zuständigkeiten von Gesamt- und Teilkonferenzen (ab §34 NSchG), die genaue Ausschärfung der Aufgaben einer Fachkonferenz (fachbezogen im jeweiligen KC nachzulesen), die Oberstufenverordnung (hier insbesondere die 8.13. und 10.8. EB-VO-GO) und der Erlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen".

    Ganz offensichtlich nicht, wenn die Teilnahme an einer Kochshow ausgeschlachtet wird (keine Erwerbsarbeit) oder das Musizieren an einem Abend sofort an den Pranger gestellt wird (künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig)

    Dabei ging es doch aber um Tätigkeiten während einer andauernden Krankschreibung und nicht um eine aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Person.

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