Ich empfehle dir, erst einmal zu verstehen, was ein Verwaltungsakt ist und warum eine einfache Klausurnote keiner ist.
Es ist schon richtig, dass bei der Überprüfung eines Verwaltungsakts auch die einzelne Klausurnote betrachtet werden kann. Aber ich fürchte, PaPo interpretiert hier in die mögliche Überprüfung der Ermessensfehlerfreiheit ein zu detailliertes Vorgehen hinein. Den Nachweis einer fachlich-inhaltlichen Prüfung der Korrektur durch ein zuständiges Gericht bleibt er schuldig. Ich bezweifle offen gestanden auch, dass es eine solche bereits jemals gab.
Und um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: wir waren bereits einmal soweit, dass in der englischen Sprache das Pronomen "they" auch in historischen Texten recht verbreitet ist. Die Forderung, dieses dann passend zum aktuellen Thema auch in der Klausur korrekt zu verwenden, führt wohl kaum zu einem Ermessensfehler in der Beurteilung.