Der Verweis auf die Unterrichtsstunden als Optimierungsquelle bringt mir als TZ-Kraft doch nichts. Soll ich meinen Unterricht im Vergleich extra liederlich vorbereiten, um meine Konferenzen, Wandertage, Elternsprechtage, Klassenfahrten etc., die die in VZ stattfinden, wieder reinzuarbeiten?
Nein, natürlich nicht. Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten sollten sowohl bei Vollzeit- als auch Teilzeitlehrkräften nur einen bestimmten Prozentsatz der Arbeitszeit einnehmen. Der Rest ist für außerunterrichtliche Aufgaben vorgesehen, die bei Teilzeitkräften wiederum entsprechend der Quote reduziert sein müssen. Das bedeutet klar, dass die teilweise zwingende Teilnahme an bestimmten Terminen bei Teilzeitkräften an anderen geeigneten Stellen wieder gegenkompensiert werden.
Einige der außerunterrichtlichen Aufgaben korrelieren im Regelfall halbwegs mit der Teilzeitquote. Das betrifft z.B. klassengebundene Termine wie Pädagogische DBs, Klassenkonferenzen, Elternsprechtage usw., von denen man mit weniger Deputat auch weniger Lerngruppen und damit weniger hat. Hier ist meist kein spezieller Ausgleich nötig. Das kann je nach Ausgestaltung des eigenen Plans leider auch deutlich anders aussehen.
Andere Aufgaben sollen in ihrer Frequenz in Abhängigkeit von der Teilzeitquote gesteuert werden. Das betrifft zumindest in der Theorie auch die Teilnahme an Klassenfahrten und Wandertagen (z.B. nur jedes 2. Mal im Vergleich zu Vollzeitkräften) , in der Praxis v.a. Dienstbesprechungen usw. Die zwingende Teilnahme an einigen dieser Veranstaltungen (z.B. Teilnahmepflicht an Gesamtkonferenz oder eben doch Einsatz bei Fahrten u.ä. wie bei Vollzeitkräften) muss dann ebenso zwingend durch Überkompensation in anderen Bereichen aufgefangen werden (z.B. Teilnahme an DBs deutlich unter der eigenen Teilzeitquote).
Im besten Fall gibt es dafür ein schlüssiges Teilzeitkonzept in der Schule. Andernfalls hat die SL sicherzustellen, dass eine solche Kompensation möglich ist. Wir nutzen dafür inzwischen eine (freiwillige) schriftliche Dokumentation der Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, die von den Lehrkräften auch gezielt als Gesprächsgrundlage mit der SL genutzt werden können.