Beiträge von Seph

    Weil ich bereits ahne, dass da eine konkrete Situation dahintersteckt, antworte ich mal vorsichtig mit "Es kommt auf die Situation an" und "im besten Fall im Benehmen miteinander". Ich deute mal kurz an, was ich damit meine:


    1. Über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilungen entscheidet die Gesamtkonferenz (sofern nicht Zuständigkeiten der Teilkonferenzen gegeben sind)

    In der Praxis: Die Gesamtkonferenz kann übergreifende Grundsätze aufstellen (z.B. Klausur im Leistungskurs immer zwischen xx und yy Minuten, Semester des Vorabiturs o.ä.).

    2. Innerhalb der übergreifenden Regelungen der Gesamtkonferenz können die Fachkonferenzen genauere Detailabsprachen treffen.

    In der Praxis: Festlegung der Themenreihenfolge in den Semestern, genaue Festlegung der Dauer innerhalb des möglichen Rahmens, Verteilung der Gewichtung innerhalb des Rahmens des KC u.v.m.)

    3. Die SL ist auch zuständig dafür, dass bestimme Normen eingehalten werden und muss einschreiten, wenn dies nicht gegeben ist.

    In der Praxis: Die Fachkonferenz A beschließt, das Vorabitur nur 90-minütig anzulegen oder in einem Semester ganz auf eine Klausur zu verzichten. Hier muss die SL einschreiten, und sicherstellen, dass die Vorgaben der VO-GO eingehalten werden.


    PS: Eine Benehmensherstellung ist schon aus organisatorischen Gründen sinnvoll, hängen doch an den Klausurlängen in der Q-Phase oft auch Auswirkungen auf Vertretungs- und Aufsichtspläne. Es wäre etwas schräg, wenn hier eine Fachkonferenz Entscheidungen träfe, die sich auch auf andere Kollegen auswirkt, dies nicht mit der SL abgesprochen ist und dennoch als verbindlich für das gesamte Kollegium betrachtet würde.

    Mal gucken, ob dem zwangsweisen Gendern jetzt gerichtlich ein Ende gesetzt wird. :pirat:

    —> https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesell…cht-li.10016791


    Damit wäre dann wohl auch das Zwangsgendern der Unterrichtsentwürfe fürs Seminar vom Tisch und auch die LuL, SuS und KuK.

    Das Urteil des LAG Hamburg (vom 05.02.2026) ist jetzt übrigens frisch da und tatsächlich konnte die Kündigung nicht aufrechterhalten werden. Bevor sich so mancher Gegner des Gendern zu früh freut, ist aber - wie von mir bereits in #1505 vermutet - die Urteilsbegründung interessant.


    Die Nichtzulässigkeit der Kündigung stützt sich nämlich auf die Nichtzuständigkeit der Klägerin für die übertragene Aufgabe und damit auf die Unmöglichkeit der wirksamen Weisung und nicht auf das Gendern an sich. Im Gegenteil dazu hält das LAG Hamburg sogar fest, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten grundsätzlich anweisen dürfen, in Dokumenten zu gendern. Das LAG bestätigt also gerade eine solche Anweisung als innerhalb des Direktionsrechts des AG liegend.....nur hatte im konkreten Fall der Beklagte gar kein Direktionsrecht ;)

    In Niedersachsen ist das inzwischen rechtlich zulässig.
    Der Schulleiter kann sich selber Entlastungsstunden für bestimmte zusätzliche Aufgaben oder Belastungen zuweisen, so dass er bei der Unterrichtsverpflichtung bei 0 landet. Er muss das nur transparent rechtlich einwandfrei machen, das ist im eingangs vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben.

    Wo nimmst du das her? Die Arbeitszeitverordnung legt die Mindestunterrichtsverpflichtung von Schulleitern (auch nach Anwendung von weiteren Entlastungsstunden) auf mindestens 2 Stunden/Woche fest:

    Zitat von Nds.ArbZVO-Schule

    §23 Abs. 3 Sätze 1 und 2

    1Vollzeitbeschäftigte Schulleiterinnen und Schulleiter haben eine Mindestunterrichtsverpflichtung von zwei Unterrichtsstunden. 2Ergibt sich aus der Anlage 2 eine geringere Unterrichtsverpflichtung als die Mindestunterrichtsverpflichtung, so hat die Schulleiterin oder der Schulleiter dennoch eine Unterrichtsverpflichtung von zwei Unterrichtsstunden.

    (...)

    Abs. 5

    In dem Umfang, in dem Anrechnungsstunden, die nach § 12 Abs. 5 gewährt werden können, nicht gewährt werden, vermindert sich die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterin oder des Schulleiters; Absatz 3 Sätze 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

    Der Absatz 5 regelt gerade die Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung von Aufgaben der eigenverantwortlichen Schule. Diese kommen zwar dem Schulleiter zugute, sofern sie nicht anderen Lehrkräften übertragen werden, aber auch dann kann die Mindestunterrichtsverpflichtung nicht unter 2 Stunden/Woche gedrückt werden.

    Ganz dumm: Wenn selbst die Spikes an den Füßen versagen. (An der Stelle wünscht man sich vier (statt nur zwei) Kontaktpunkte mit dem Boden (aka Räder), mindestens einen Airbag und eine Knautschzone. Und eine Heizung gegen die Kälte.)

    Zumindest die 4 Kontaktpunkte kann man sehr günstig haben: Wanderstöcke. Das meine ich ganz ernst und habe es selbst schon so gehandhabt. Die haben durch ihre Metallspitzen durchaus auch die Möglichkeit, sich ganz gut in Eis zu krallen. Und mit aufgesetzten Schneetellern ist auch tieferer Pulverschnee begehbar.

    Bei uns gibt es ein Notenprogramm und jede Lehrkraft kann für ihre Klassen dort Noten eingeben. Die Noten der anderen sind für sie aber nicht einsehbar oder veränderbar.

    Genauso läuft es bei uns auch. Ziemlich praktisch und einfach :top:

    PS: Das löst natürlich nur bedingt das Problem, dass die Kolleginnen und Kollegen dennoch rechtzeitig eintragen müssen.

    Dir ist schon klar, dass ich nicht in diesem Forum lebe und dementsprechend noch einen Alltag habe und daher auch nicht 24 Stunden an 7 Tagen vor dem Laptop sitze?

    Die Frage hatte ich bereits auf Seite 2 gestellt und seitdem hast du hier mehrfach Beiträge geschrieben. Nein, ich setze nicht voraus, dass du innerhalb von 5 Minuten reagierst. Aber wenn du wirklich Hilfe haben möchtest, dann solltest du auf Nachfragen eingehen, ohne gleich angepisst zu sein.

    Die Aufgabenstellung wurde bereits mehr als deutlich.

    Filmen Sie eine Unterrichtsstunde, die von Ihnen gehalten wird, um sie als Voraussetzung für das Seminar zu nutzen.

    Die Aufgabenstellung ist so gerade nicht klar. Zu welchem Zweck soll eine Unterrichtsstunde gefilmt werden? Soll dafür die ganze Stunde gefilmt werden oder nur eine kurze Sequenz? Geht es um ein konkretes Unterrichtssetting? Geht es nur um dich als Lehrkraft (z.B. Sprache, nonverbale Kommunikation, Raumverhalten u.ä.) oder geht es um die Reaktion der Schüler auf bestimmte Situationen? usw.....


    Falls das nicht bekannt ist, wäre das doch mal eine zielführende Frage an das Seminar, um dann ein geeignetes Setting herstellen zu können.

    Den Wunsch nach Anonymität kann ich gut nachvollziehen. Deine Fragen sind aber nicht nur in diesem Thread recht spezifisch gestellt und wie ich im Parallelthread schon schrieb steht und fällt eine sinnvolle Antwort oft mit kleinen Details. Wenn du diese also anpasst um nicht erkannt zu werden, ist das vollkommen ok. Sei dir nur bewusst, dass dann die Antworten auch nicht unbedingt zu deinen eigentlichen Fragen passen werden.

    Die einzelnen Bundesländer reagieren auf gleiche Konstellationen teils sehr unterschiedlich. Daher sind ganz viele Fragen hier im Forum nur sinnvoll beantwortbar, wenn das Bundesland bekannt ist. Die Frage hier zum Umgang und Bezahlung mit Verlängerung des Seiteneinstiegs gehört da sicher dazu.

    Meine größte Sorge ist allerdings, dass mir bei einer Revision mein Hintergrund als Gymnasiallehrer eher negativ ausgelegt werden könnte – vor allem, weil es die Funktion der didaktischen Leitung am Gymnasium so gar nicht gibt.

    Der Hintergrund spielt weit weniger eine Rolle als deine bisherigen Tätigkeiten. Wenn du also bereits Erfahrungen im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung, Prozessplanung u.ä. mitbringst - idealerweise nachvollziehbar durch bereits übernommene Verantwortung in diesen Bereichen - dann steht einem solchem Schritt sicher nicht im Weg, dass du diese statt an einer Gesamtschule am Gymnasium erworben hast.

    Warum eigentlich?8)

    Darüber kann ich nur mutmaßen. Manchen geht es einfach darum, die eigene Meinung bestätigt zu sehen und es besteht dann gar kein Interesse an der Einschätzung der Rechtslage und Möglichkeiten. Leider ändern nicht selten bereits kleine Details die Einschätzung, was ganz gerne übersehen wird.

    Auf der anderen Seite fragt Milli85 ja bereits zu Beginn ziemlich offen nach Ideen zum Umgang. Nur dafür wäre es eben nicht verkehrt, die eigentliche Aufgabe zu kennen. Mal schauen, vlt. kommt dazu ja noch etwas und wir können dann wirklich helfen.

    Das hängt vom genauen Wortlaut der Aufgabe ab. Was verlangt das Seminar genau?

    Darüber schweigt sich der TE leider seit Beginn aus. Stattdessen wird sich hier weiter über Rechtswidrigkeit etc. ereifert, die so pauschal aber gar nicht besteht. Zielführender wäre eine konstruktive Suche nach einer mögliche Lösung. Diese könnte nach Präzisierung der eigentlichen Aufgabenstellung des Seminars Milli85 darin bestehen, dass wir den dafür nötigen Rahmen gemeinsam besprechen. Man kann sich natürlich auch weiterhin auf den Standpunkt stellen, das sei in jedem Fall nicht möglich, sollte sich dann aber über die Reaktion nicht wundern.

    Es ist nicht rechtens. Abhängigkeit hin oder her. Ich würde bei jeder rechtlichen Stelle Recht bekommen, was das angeht.

    Außerdem zeigt man damit, dass man die Aufgabe wenigstens erledigen wollte. Es ist anders wenn man komplett ohne irgendetwas kommen würde. So kann man es begründen und zieht den Kopf aus der Schlinge ohne rechtliche Folgen zu riskieren.

    Was ist denn nun genau die Aufgabe des Seminars, die sich auf mögliche Videoaufnahmen stützt?

    Eben. Wenn meine Schule mir eine dienstliche E-Mail-Adresse nebst Zugangsdaten bereitstellt, brauche ich mir über Datenschutz keinerlei Gedanken mehr zu machen.

    Das geht mir etwas zu weit :) Meine Aussage war auf die konkrete Situation der Übermittlung von Notenlisten von Schulmail zu Schulmail bezogen. Sich gewisse Gedanken über Datenschutz zu machen, ist durchaus auch bei Nutzung von Schulmails sinnvoll. Aber Datenschutzaspekte sind eben kein - wie oft verwendet - Totschlagargument, dass so ziemlich alles unmöglich würde.

    Der leider nicht. Vermutlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt

    Wenn du Bedenken bezüglich der sicheren Übertragung hast, dann verschlüsselst du die Datei halt und teilst dem Empfänger den Schlüssel auf anderem Weg mit. Die Übertragung innerhalb der schulischen Plattform (also von Schulmail-Adresse zu Schulmail-Adresse) ist aber unproblematisch. Ob der Server dabei nun vor Ort in der Schule steht oder beim Schulträger oder im Auftrag der Schule bei einem anderen Host ist erst einmal nebensächlich und ist sicher nicht dein Problem als normale Lehrkraft.


    PS: Empfehlenswert zur Verschlüsselung ist z.B. Veracrypt, welche frei zugänglich und ziemlich gut untersucht ist. Diese Empfehlung teilt u.a. auch das Kultus BW.

    In dem Fall waren nur noch 3 Tage Zeit.

    Bei der Schnelligkeit der Post heute wäre das vage.


    Hast du noch nie davon gehört, dass man Schülernamen mit den Noten nicht per Mail schreiben soll, da es auf amerikanischen Servern landen könnte? Das ist selbst mir schon mal zu Ohren gekommen.

    Du schreibst doch selbst von einem schulinternem Mailprogramm. Woher kommt dann der viel besungene amerikanische Server? Unser Server steht in der Schule im Verwaltungstrakt.

    Datenschutz. Namen der SuS über den Server mit Noten.

    Der Begriff "Datenschutz" wird viel zu oft unreflektiert reingeschmissen, um zu begründen, dass etwas angeblich nicht geht.

    Das erste Problem, was für Aufregung sorgte: Darf er die Noten über das schulinterne Programm aufgrund von Datenschutz überhaupt über den Mailserver verschicken?

    Worin soll denn genau das Problem bestehen, wenn diese Daten über den schulinternen Server laufen? Und selbst bei externen Servern gilt dies als Auftragsdatenverarbeitung, die ebenfalls weitgehend unkritisch ist. Das Problem besteht hier auch nicht bereits in der Frage, inwiefern die zu verabeitenden Daten überhaupt notwendig wären. Das dürfte bei Notenlisten unstrittig sein.

    Es wäre die Aufgabe der Seminarleitung gewesen, darauf einzugehen und rechtlich einwandfreie Alternativen zu nennen. Aber diese Aussage ist absolut indiskutable. Da wird ein Referendar angestiftet Gesetze zu brechen. Frei nach dem Motto: Als Seminarleitung will ich das so haben und mit etwaigen Konsequenzen hast du dich zu beschäftigen und auch zu tragen; die interessieren mich nicht.

    Der Anwärter wird hier keineswegs zum Brechen von Gesetzen aufgefordert, sondern zur aktiven Mitwirkung beim Auffinden einer möglichen Lösung. Es ist auch nicht Aufgabe der Seminarleitung, die Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen oder eine passende Lerngruppe an der Schule auszuwählen, in der bestimmte Ausbildungsinhalte realisiert werden können. Hier sind zunächst die Anwärter in Rücksprache mit ihren Schulen gefordert.

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