Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.
Ein mind. 1-jähriger freiwilliger Wehrdienst erfüllt die Bedingungen für den praktischen Teil der Fachhochschulreife genauso wie eine abgeschlossene durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung. Beides dürfte bei der Bundeswehr problemlos möglich sein.
Diese Bestätigung findet man einerseits in der Handreichung des Nds. MK zum Erwerb der Fachhochschulreife (vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/download/11477…-_Praktikum.pdf) als auch in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (....) :
Zitat von §1 Abs. 3 Satz 3 AVO-GOBAKDer berufsbezogene Teil wird erworben durch:
1. eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung
2. ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder3. Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes.