Beiträge von Seph

    Bzgl. Beratung: hm, Beratung ... brauche ich nicht. Ich finde im Geschäft ist es auch eher ein "Aufschwatzen" als ein "Beraten". Wenn ich einkaufen gehe, weiß ich immer schon, was ich will. (Besonders schlimm als Nerd finde ich übrigens die Beratung in IT- und Musikläden.)

    Das geht mir genauso, insbesondere in den großen Elektronikketten und im Bekleidungshandel finde ich das extrem nervig. In anderen Situationen wiederum ist es gerade sinnvoll, die Möglichkeit im Geschäft vor Ort zur Beratung zu nutzen....und dann auch dort zu kaufen, um die Möglichkeit zu erhalten. Ich denke da z.B. an den Kauf von Instrumenten, der ohne Beratung und Anspielmöglichkeiten kaum sinnvoll wäre.


    Der Unterschied: dort sind das oft auch Leute, die sich mit den Produkten wirklich auskennen und nicht nur Verkäufer, die zu den Produkten kaum Bezug haben.

    Warum soll ich dem Inhaber noch dabei helfen, diese Arbeitsplätze auf eigene Kosten einzusparen? Zudem wo so ziemlich alles dort teurer geworden ist

    Weil die in Deutschland noch immer relativ geringen Lebensmittelpreise auch mit der starken Rationalisierung im Einzelhandel zu tun haben. Und keine Sorge: es gibt genügend nicht besetzte Jobangebote, eine Erhöhung der Arbeitslosenquote durch die Einführung von Selbstcan-Kassen ist jedenfalls nicht in Sicht.


    Wenn einem die eigene Lebenszeit natürlich nicht so viel wert ist, dass man sich lieber in lange Schlangen stellt anstatt wesentlich schneller direkt aus dem Markt wieder herauszukommen, dann kann man das gerne auch weiterhin so machen. Ich nutze die Zeit für mich jedenfalls lieber anderweitig.

    Gymnasium, also ältere Schüler.

    Die Schüler durften die Beobachtung machen. Ein Kollege hatte eine Beobachtungsstation eingerichtet, zu der die Klassen nacheinander hingehen konnten. Was genau aufgebaut war, weiß ich nicht mehr. Aber vermutlich Sonnenbeobachtung mit dem Teleskop. Eigene Sonnenfinsternisbrillen wurden auch mitgebracht.

    Das hatten wir damals genauso gehandhabt. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, hatten einige Klassen vorher auch "Beobachtungsboxen" zum indirekten Beobachten der Sonnenfinsternis gebastelt.

    Ein etwas umfassenderes Gleitzeitkonzept ist durchaus denkbar und wäre auch an Schulen grundsätzlich darstellbar, wenn ein Teil des Unterrichts in freiere Lernformen überführt wird, wie das zum Beispiel an Dalton-Schulen gehandhabt wird. Je nach Lage der Daltonbänder ist es dann auch mit Betreuung beim Lernen durch Fachlehrkräfte möglich, dass Schülerinnen und Schüler etwas später starten und dafür etwas länger bleiben. Mir ist zumindest eine Schule bekannt, die das seit mehreren Jahren in der Sek 2 so handhabt.


    Wir hatten das kürzlich auch mal überlegt und mit unseren Schülern darüber gesprochen. Auch wenn es bezüglich eines späteren Starts zunächst Interesse gab, war mit Blick auf teils ohnehin bereits lange Schultage in der Sek 2 das Interesse, dann noch länger als bislang bleiben zu müssen, aber sehr gering.

    Also das heißt, es besteht z.b. gar nicht die Möglichkeit, zu sagen, dass man bspw. zu 50% als Lehrkraft arbeitet und zu 50% an der Uni arbeitet (ohne eine Abordnung o.ä., sondern ganz normal als Honorartätigkeit oder meinetwegen sogar in Form eines Anstellungsvertrages)?

    Jedenfalls nicht als Beamter, der sich ja mit Diensteid verpflichtet hat, sich mit vollem persönlichen Einsatz seinem Beruf (Hauptamt) zu widmen. Auch hier hatte das BVerfG darauf abgezielt, dass die Dienstleistung des Beamten im Vertrauen auf seine gesicherte Stellung nicht zugunsten einer privatrechtlich vereinbarten Nebentätigkeit vernachlässigt würde.

    Wie bitte? Ich muss, wenn ich im Zuge meiner Nebentätigkeit, die ich im öffentlichen Dienst ausübe, Geld verdiene, ab einer bestimmten Höhe meinem Dienstherren anteilig etwas abgeben?

    Ganz genau! Das BVerfG hat bereits 2007 entschieden, dass das auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Wesentliche Aspekte der Entscheidung drehten sich um die Vermeidung von Doppelbesoldung im Sinne sparsamer Haushaltsführung, die Vermeidung der Vernachlässigung des Hauptamtes und von Interessenkonflikten.

    Beide Aussagen widersprechen sich in keiner Weise und sind daher beide bindend. Das eine betrifft die zulässige Höchstarbeitszeit von Haupt- und Nebentätigkeiten insgesamt und die Klarstellung, dass auch grds. mehrere Nebentätigkeiten möglich sind. Davon völlig unbenommen sind diese als Beamter natürlich genehmigen zu lassen. Die Genehmigung wiederum kann an bestimmte Schranken gekoppelt sein (z.B. höchstens Umfang von x Stunden oder einem bestimmten Prozentsatz des Umfangs der Haupttätigkeit).

    Bei Klemmbausteinen bin ich auch dabei wie teils bekannt sein dürfte. Ansonsten Musik, PC-Spiele und einige Sportarten, die vor allem in die wärmere Jahreszeit gehören wie z.B. Segeln.

    Bei uns sind viele VZ-Lehrkräfte in drei Klassen Klassenlehrer. Wieso sollten TZ-Kräfte dann überhaupt keine Klassenlehrerschaft übernehmen? Das macht keinen Sinn. Natürlich muss man als TZ-Kraft auch eine Klassenlehrerschaft akzeptieren. Klar, nicht drei wie die VZ-Kollegen. Aber eine bis zwei, je nach Höhe des Deputats muss schon drin sein.

    Mir fehlt offen gestanden die Vorstellungskraft, wie man als Klassenlehrkraft für 3 Klassen verantwortlich sein kann oder das notwendig sein sollte. Bei uns ist es eher umgekehrt. Hier hat jede Klasse 2-3 Klassenlehrkräfte, die auch nicht noch in anderen Klassen ein solches Amt übernehmen.

    Es gibt auch die Reihenfolge rot - grün - braun - lila - blau - von oben nach unten.

    Genau, das ist keineswegs einheitlich in allen Behörden. Und für Schulen gibt es eine solche generelle Regelung schlicht nicht. Die typischen Entscheidungsprozesse innerhalb einer Schule lassen sich auch ohne Farbcode ziemlich gut nachverfolgen.

    Dass das grundsätzlich geht, kann man sich schnell klar machen, wenn man sich eine Schule mit nur TZ Kräften vorstellt, was durchaus denkbar wäre. Ein mögliches Modell wäre zum Beispiel, statt einer VZ-Klassenlehrkraft zwei TZ-Klassenlehrkräfte zu stecken, die sich bestimmte Aufgaben untereinander aufteilen. Auch der Einsatz bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Elterngespräche usw. kann dann gut anteilig zur TZ-Quote aufgeteilt werden.

    Da das hier mehrfach kam: die außergerichtliche Rechtsberatung in konkreten Fällen ist gesetzlich reglementiert und darf grundsätzlich nur durch bestimmte Personengruppen vorgenommen werden. In der Regel sind das Volljuristen. Ausgenommen hiervon sind u.a. Beratungen in engen persönlichen Beziehungen oder Beratungen, die in den eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich fallen.


    Daher können wir hier im Forum zwar schulrechtliche Fragestellungen i.d.R. problemlos auch ziemlich konkret diskutieren, nicht jedoch Beratungen in einem konkreten versicherungsrechtlichen Fall leisten.


    PS: Dass bei einem Schaden an der Frontscheibe erst einmal grundsätzlich die Teilkasko bis auf einen Eigenanteil leistet und vom Dienstherrn daher ggf. nur dieser zu erstatten wäre, ist ein allgemeiner Hinweis und nicht an einen konkreten Einzelfall gebunden.

    Blödsinnige Regeln haben sich noch nie bewährt. Keiner konnte bisher vernünftige Gründe für ein Mützenverbot anführen. Persönliche Befindlichkeiten der Lehrkraft sind keine.

    Der Erziehungsauftragsauftrag von Schulen i.V.m. gesellschaftlichen Gepflogenheiten durchaus. Dass ein solches "Verbot" keine zwingende gesetzliche Grundlage hat, steht dem noch nicht unbedingt entgegen. Es gibt im Übrigen auch kaum vernünftige Gründe, warum man in geschlossenen Räumen unbedingt eine Mütze tragen müsste.

    Ah ok, dann kann ich das nachvollziehen. Wir haben da im weiterführenden Bereich deutlich andere Zahlen und vermutlich auch Budgets. Schulbücher werden mindestens für volle Jahrgänge gleichzeitig angeschafft und mich irritiert offen gestanden auch, dass z.B. Klasse "A" schon die neuen Bücher bekommen soll, "B" und "C" aber mit veralteten weiterarbeiten sollen.

    Dann reden wir bei 3 Klassensätzen aber doch schnell mal von 3x30 Büchern á 25-30€. Und mal ehrlich: das beschafft ihr doch nicht ernsthaft in 3 separaten Chargen, nur um das als Direktauftrag vergeben zu können.

    In der Regel nicht, weil du die einfach splittest indem du einige Sachen direkt beim Verlag z.B. bestellst usw.

    Wenn ich auch nur zwei Klassensätze Lehrbücher bestelle, bin ich schon über 1000€ unterwegs. Das mag ja an 1-zügigen Grundschulen mit zeitversetzten Anschaffungen noch funktionieren, ich kenne jedoch keine weiterführende Schule, die solche Aufträge auf 5-10 verschiedene Auftragnehmer splittet. Das wäre im Übrigen auch ziemlich affig, da die Vergabeverfahren nach UVgO auch nicht so kompliziert sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen.


    PS: Bei Klassenfahrten splittet ihr sicher auch nicht auf mehrere Anbieter auf, um unter 1000€ Auftragsvolumen zu bleiben, oder?

    Wenn die Schulen das einzeln kaufen, dann kommen sie nur niemals auf einmal auf die Summen, die eine Ausschreibung notwendig macht, hat ja einen Grund, dass es so gemacht wird.

    Dass auch unterhalb von 10.000€ Vergabeverfahren - dann nur nicht EU-weit - notwendig sind, hatte ich mit Verweis auf die entsprechend einschlägige Verordnung hier bereits beschrieben. Ebenso hatte ich mit diesem Verweis bereits auf die 1000€ Grenze für Direktaufträge hingewiesen. Diese sprengt man mit Schulbuchbestellungen allerdings in der Regel.


    Ergänzung: Das spielt zum Beispiel auch bei der Planung von Schulfahrten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hierbei sprengt man spätestens mit Jahrgangsfahrten, wie sie an nicht wenigen Schulen vorkommen, auch schnell die 10.000€ Grenze.

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