Beiträge von Seph

    Und Seph Ich sehe deine drei Punkte oben als logisch und rational und begründet an und ich glaube, dass du als Mitglied der SL nach dieser Maxim handelst. Die Erfahrung lehrt aber leider auch, dass die individuelle Meldung von Überlastung in der Regel nicht zur Entlastung führt. (Das passt auch zu den Erfahrungen aus Wiesbaden, wo ein systemisches / strukturelles Problem, das individuell nicht mehr handhabbar ist, durch die Schulverwaltung wieder zu einem individuellen heruntergebrochen wird.) Und hier sehe ich - leider - nur noch die AZ-Erfassung als Lösung. Wie sehr das ein Schreckgespenst ist, zeigen ja die entsprechenden Reaktionen bspw. in NRW.

    Da bin ich bei dir. Eine Arbeitszeiterfassung macht die Belastungssituation gerade erst sichtbar und je breiter diese erfolgt, umso deutlicher wird auch, dass das nicht nur Einzelfälle betrifft. Ich begrüße daher ganz ausdrücklich die Schaffung einer zentralen Vorgabe für Arbeitszeiterfassung.


    Mir geht es mit meinen Beiträgen zu dem Thema nur darum, dass wir nicht ohnmächtig warten müssen, bis sich die Dienstherrn irgendwann mal auf den Weg machen. Je mehr Lehrkräfte auch jetzt bereits ihre Arbeitszeiten systematisch erfassen, umso breiter werden strukturelle Probleme auch jetzt bereits sichtbar. Die Nachsteuerung der eigenen Arbeitszeit erfolgt am effektivsten auch über die individuelle Verteilung dieser Zeiten und die Entscheidung, bestimmten Aufgaben höhere oder niedrigere Prioritäten und Zeitumfänge zuzuweisen. Wenn dann trotz dieser Steuerungsmöglichkeiten Aufgaben nicht hinreichend innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden können, dann muss die Antwort in Zukunft (und bisher) lauten, dies anzuzeigen und um Weisung zu bitten, wie damit umgegangen werden soll. Keine Lösung - auch im Sinne der eigenen Gesunderhaltung - kann es sein, die eigenen Arbeitszeiten auszudehnen und "eigenmächtig" Überstunden zu machen.


    Die eigentliche Überlastungsanzeige ist dafür nur das formale Instrument und löst an sich die Situation noch nicht auf. Damit verbunden werden kann aber auch eine Formulierung für einen Vorschlag, was man selbst zur Lösung tun kann (z.B. bis auf weiteres Aufgabe x nicht mehr wahrnehmen können), und bei davon abweichenden Wünschen seitens der SL um Gespräch bitten. Solange dieses nicht erfolgt, wird dann mit gutem Gewissen nach dem eigenen angekündigten Plan A verfahren.

    Es ist sicher hilfreich und für einige der auf eine zentrale Arbeitszeiterfassung Hoffende hier sehr empfehlenswert, sich mal mit der derzeitigen (zumindest arbeitsrechtlichen) Rechtsprechung in Bezug auf Überstunden und deren Ausgleich auseinanderzusetzen. Das LAG Niedersachsen befand z.B. bereits 2021

    Zitat von LAG NDS Az. 5 Sa 1292/20

    Für eine erfolgreiche Überstundenklage ist nicht nur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet hat, die über seine vertraglich vorgesehene Arbeitszeit hinausgeht, vielmehr muss diese Mehrarbeit auch in irgendeiner Weise dem Arbeitgeber zurechnet werden können. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Den Arbeitnehmer trifft die Beweislast. Soweit es um die Anordnung geht, hat er vorzutragen, wer wann und auf welche Weise Überstunden angeordnet hat. Allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsort begründet nicht die Vermutung, die Überstunden seien notwendig gewesen. Die Billigung beinhaltet die Anerkennung vorher geleisteter Überstunden, der Arbeitgeber muss zu erkennen geben, er sei mit diesen Überstunden einverstanden gewesen. Unter Duldung ist zu verstehen, dass der Arbeitgeber von den Überstunden weiß und keine Vorkehrungen trifft, sie zu unterbinden. Die betriebliche Notwendigkeit setzt voraus, dass die Arbeit nur unter Ableistung der Überstunden zu bewältigen ist (grundlegend BAG vom 10. April 2013 – 5 AZR 122/12 – Rn. 14 – 21).

    Auch in diesem Fall war eine bereits erfolgte Arbeitszeiterfassung (durch den AN) Grundlage für die Anerkennung einiger Überstunden. Der Großteil der noch vom Amtsgericht akzeptierten geltend gemachten Überstunden wurde allerdings vom LAG verworfen, da sie weder angeordnet waren noch ihre Notwendigkeit nachgewiesen werden konnte. Dazu führt das LAG aus:

    Zitat

    Es ist nicht erkennbar, dass seine Arbeit nur unter Ableistung von Überstunden zu bewältigen gewesen wäre. Hierzu fehlt die Beschreibung der Arbeit im Detail. Es ist nicht erkennbar, welche Tätigkeit der Kläger an jedem einzelnen Arbeitstag zu verrichten hatte und aus welchen Gründen diese nur unter Ableistung von Überstunden hätte erfolgen können.

    Ich bleibe vor diesem Hintergrund bei meinen Kernaussagen:

    1. Arbeitszeiterfassung ist total sinnvoll zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und ggf. als Gesprächsgrundlage mit den Vorgesetzten bei hohen Belastungen.

    2. Damit müssen wir nicht erst auf eine zentrale Lösung seitens der Dienstherrn warten, sondern können direkt loslegen.

    3. Die Arbeitszeiterfassung wird wohl in den seltensten Fällen zur Abrechenbarkeit von Mehrarbeit führen. Sie macht aber mögliche hohe Belastungen sichtbar und ermöglicht, rechtzeitig gegenzusteuern.

    Bewusst langsames Arbeiten zum (im Falle einer Arbeitszeiterfassung) Aufbauen von Überstunden (und damit zusätzlicher Einnahmen) ist im Prinzip Arbeitszeitbetrug. Da kannst du mir nicht erzählen, dass das mit den Grundprinzipien des Dienstrechts vereinbar ist.

    Das stimmt. Die Gefahr sehe ich aber eher nicht, da die Voraussetzung für den Ausgleich für Überstunden ohnehin ist, dass diese entweder explizit angeordnet oder geduldet sind (hier wird sich der Dienstherr durch ein explizites Verbot von unaufgeforderten Überstunden absichern) oder wenn diese objektiv zur Erledigung der anfallenden Aufgaben erforderlich sind. Das mag für zeitkritische Korrekturen in Abschlussprüfungen ohne Entlastung noch denkbar sein, bei der oft zitierten mehrstündigen Bastelarbeit an einem Arbeitsblatt fehlt es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an der objektiven Notwendigkeit.

    Ich hätte die USA auch völlig unabhängig von jeglicher Politik nicht als Austragungsort für eine FUSSBALL-WM gewählt hat.

    Das ist eigentlich nur folgerichtig zur Erschließung neuer Märkte mit Blick darauf, dass z.B. auch die NFL nach Europa schielt und einige wenige der Spiele inzwischen hier austrägt.

    Weil es eine der wenigen Weltmeisterschaften ist, die medial Beachtung finden. Also wird daraus ein Politikum gemacht. Während man dabei sein Apple IPhone in den Händen hält und auf Amazon nach dem nächsten Schnäppchen sucht.

    Ja, das ist die Doppelzüngigkeit dabei :)

    Ernstgemeinte Frage: Wie soll ich andere Klausurformate erstellen, die meine Korrekturzeit verkürzen, ohne dass das Niveau noch weiter sinkt? (Deutsch: nur Oberstufe, Literaturunterricht mit vorgegebenen Werken, vorgeschriebene Dauer und Anzahl von Klausuren)

    Das ist doch genau die Frage, die man dem Dienstherrn im Rahmen der Überlastungsanzeige stellen würde: Sollen die bisherigen umfangreichen Korrekturen so aufrechterhalten werden und dafür andere Aufgaben reduziert werden (Welche?) oder soll eben im Bereich der Korrekturen abgebaut werden.


    Und konkret zur Eigensteuerung bei noch ausbleibender Reaktion: Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, aber in NDS sind die Klausurdauern nicht explizit auf xx Minuten festgelegt (abgesehen von Abschlussprüfungen). Wir sind bei uns an der Schule dazu übergegangen, den Kollegen daher zu empfehlen, Klausuren wenn möglich auch kürzer auszugestalten bzw. die Klausurlänge je nach Zielstellung zu variieren. In den prüfungsvorbereitenden Kursen sind dann natürlich auch mal längere Klausuren dabei, was auch sinnvoll ist. Und gleichzeitig muss auch im Deutsch Leistungskurs nicht jede Klausur gleich 180min dauern.

    Nur mal so in den Raum geworfen:


    Ist es noch tragbar die WM 26 in den USA spielen zu lassen? Kommen die Spieler wieder zurück bzw dürfen sie überhaupt einreisen? Wird Publikum von Trumps Militär bedrängt? Herrscht dann schon Bürgerkrieg in den USA?

    Alleine 2026 wird es etwa 50-60 Weltmeisterschaften in diversen Sportarten und verschiedensten Nationen geben. Warum nun gerade die Fußball-WM so politisch aufgeladen wird, ist mir ein Rätsel.

    Wobei das ja auch zweifelhaft wirkungsvoll ist. Ich kenne einen Fall, wo die Überlastungsanzeige im Herbst letzten Jahres gestellt wurde und bis heute keine Reaktion erfolgt ist. In der Zwischenzeit wurde in der Konsequenz die Rückgabe der A15 Stelle beantragt (weiß nicht, ob man das "beantragt", aber ihr wisst, was gemeint ist). Auch darauf gab es noch immer keine Reaktion. Aussitzen ist natürlich auch eine Strategie...

    Das stimmt natürlich einerseits und entbindet zunächst nicht von den zugewiesenen Tätigkeiten. Dennoch kann diese auch bereits vor einer offiziellen Reaktion Basis individueller Umverteilungen von Arbeitszeit sein. Gerade in unserem Beruf sehe ich da genügend Stellschrauben, trotz weiterer Wahrnehmung der Aufgaben deren Ausführung an zeitliche Rahmenbedingungen anzupassen. Ich denke da an notfalls zeitlich reduzierte Unterrichtsvorbereitungen (die nicht unbedingt zu schlechterem Unterricht führen muss), reduzierte Klausurformate u.v.m.

    Manchmal denke ich wer Schulminister oder Schulministerin ist kämmt sich irgendwann mit nem Hammer. 🤣

    Es ist so widersprüchlich. Wenn wir die rechtlich uns zustehende Arbeitszeiterfassung verlangen, dann gibt es aber andere Drohungen. Und es ist ja so komplex 41 Stunden zu zählen. 🙈 Natürlich muss man sich mit allen Bundesländern einigen. Genauso, wie die Besoldung oder Schulformen einheitlich von allen Bundesländern gleich umgesetzt werden.
    Wenn man sich nicht einigt, dann dürfen rechtliche Sachen nicht umgesetzt werden. Das ist verboten oder was?

    Hoffentlich denkt Sie daran die Toilettengänge und Aufsichten von der Arbeitszeit abzuziehen. Und da alles so komplex ist sollte jede geleistete Arbeitsstunde für Sportlehrpersonen nur 15 Minuten zählen. 😆

    Ich sage es hier gerne immer wieder: es gibt nichts und niemanden, der uns daran hindern würde, bereits jetzt die Arbeitszeit zu erfassen und diese Erfassung zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit zu nutzen. Diese Erfassung ist bezüglich der daraus abzuleitenden Maßnahmen genauso rechtssicher, wie eine eigentlich durch den Dienstherren anzuweisende Lösung für alle.

    Die von vielen damit verbundene Hoffnung, daraus auf einmal zig auszahlbare Überstunden zu "generieren", muss ich aber leider enttäuschen. Die Anweisung wird - wie bisher auch - lauten, die zugewiesenen Aufgaben innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen und anzuzeigen, sollte dies nicht möglich sein. Das Instrument dafür gibt es ebenfalls bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.

    Im Falle tatsächlich bestehender systematischer Mehrbelastungen, die nicht zu umgehen sind, kann dennoch ein Anspruch auf Zeitausgleich oder Bezahlung entstehen. Und auch das gilt jetzt bereits auf Basis individueller Arbeitszeiterfassung, wie u.a. in einem Urteil hier in NDS deutlich wurde, in dem ein SL erfolgreich Mehrarbeitszeiten erstritten hatte...allerdings nur die, die nachvollziehbar von ihm erfasst wurden.

    Angenommen, es wird 3 Wochen gestreikt, dann hätten alle Streikenden anschließend 80 Minusstunden, die sie danach nacharbeiten müssten. Den Gewerkschaftsmitgliedern würde dann auch ihr Streikgeld nichts nützen, wäre das zulässig, würde kaum noch einer streiken wollen, Gewerkschaftsmitglied oder nicht.

    Ok, mit dem möglichen Weg ins Minus kann ich das wirklich nachvollziehen. Danke für den Hinweis!

    Ich glaube nicht, dass letzteres rechtlich möglich wäre, das wäre ein Aushöhlen des Streikrechtes.

    Inwiefern letzteres das Streikrecht aushöhlen soll, erschließt sich mir aber nur bedingt. In beiden Fällen wird eine nicht erbrachte Arbeitsleistung eben auch nicht anerkannt, gleichzeitig gibt es aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie z.B. Abmahnung. Aber du hast mit deinem Hinweis natürlich Recht: es ist explizit nur der Lohnabzug als Option vorgesehen.

    Am Donnerstag den 29.01. 2026 hat die GEW und andere zum Streik an Schulen etc. aufgerufen. Die rechtlichen Belehrungen auf der Seite der GEW habe ich gelesen.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Ich bin NICHT IN EINER GEWERKSCHAFT. Wieviel wird mir für diesen 1 Streiktag abgezogen, wenn ich keinen Dienst leiste.

    E11, Stufe 6,

    Bitte nur ein Überschlagsrechnung, bzw. Erfahrungswerte.

    Eine Faustregel geht von 1/20 des Monatslohns aus. Inwiefern im Schuldienst überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen wird oder schlicht die entsprechende Unterrichtsstunden des Tages als Minusstunden im Arbeitszeitkonto gebucht werden, weiß ich nicht sicher. Ich vermute aber ehrlich gesagt letzteres.

    Was ist daran erschreckend, dass eine gymnasiale Klasse relativ (ist ja ein gewisses Spektrum) leistungshomogen sein soll?

    Erschreckend ist daran nur, dass unter dem Deckmantel angeblich notwendiger Leistungshomogenität dann doch wieder ausgegrenzt werden soll. Das mehrgliedrige Schulsystem wie in Deutschland ist international nicht gerade weit verbreitet und mit Blick auf Bildungstests auch nicht gerade konkurrenzfähig.

    Ich weiß nicht, ob das schon Jemand geschrieben hat. Vom ersten Job bzw. vom Referendariat würde ich überhaupt keine Wohnort-Entscheidung abhängig machen. Das Ref geht in Bayern 2 Jahre wenn ich mich nicht täusche. Den ersten Job hat man vielleicht 1,5 bis 2 Jahre, dann sucht man sich was Besseres (v.a. was besser bezahltes). Ich würde erstmal warten, wo ihr im Endeffekt "landet", also feste Planstelle und fester Job mit Zukunftsperspektiven. Und erst DANN würde ich mich für einen Wohnsitz entscheiden.

    War es in Bayern nicht auch so, dass man mitten im Ref noch einmal eine andere Einsatzschule zugewiesen bekommt? Oder betrifft das nur die Gym-Anwärter?

    Soweit mir zumindest in Brandenburg bekannt sind Die Sekretärinnen in der Regel nach Aufgabenbestellung hauptsächlich nur für die SL da. Meine Kollegen haben ein wenig doof geschaut als wir vor kurzem mitgeteilt haben, dass die Klassenleitung bitte selbstständig die Zeugnisse kopiert und in die Schülerakten legt. Ist offiziell nämlich Aufgabe der Lehrkraft nur oft machen die Sekretariate das aus Kulanz mit.

    Das mag wieder einmal vom Bundesland abhängen, aber woher nimmst du das? Gerade die Aktenführung gehört zu den typischen Aufgaben im Sekretariat und diese sind gerade nicht nur an die SL gebunden.

    Ich wüsste von keinem Kollegen, dass er WhatsApp nicht nutzt.

    Mir fallen da einige ein, die es gar nicht nutzen. Und spätestens bei dienstlicher Nutzung wäre ich schon deswegen raus, weil es (in NDS) halt schlicht für die dienstliche Verwendung unzulässig ist. Kritisch daran ist doch bereits, dass dann die eingebundenen Lehrkräfte zwangsläufig ihre Privatnummer herausgeben müssen. Oder habt ihr Dienstgeräte? (Schon klar, dass nicht. Die Frage war rein rhetorisch.)

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