Hmm, der Begriff "Hitzefrei" taucht im Erlass ja eben unter dem Punkt 4 "Befreiung von einzelnen Unterrichts- und Schulveranstaltungen" auf. Der Begriff "Kurzstunden" taucht dort jedenfalls nicht auf, und im aktuellen Erlass werden Kurzstunden als "Verkürzung der Unterrichtszeit am Vormittag" definiert. Ist eine Verkürzung eine Befreiung?
Es gibt verschiedene Varianten von "Hitzefrei", der Begriff ist nicht zwingend mit Unterrichtsentfall gleichzusetzen, sondern wird immer dann unscharf verwendet, wenn ein Hitzeschutzplan an der Schule aktiviert werden soll. Das kann situationsangemessen durch Entfall von Stunden geschehen, aber auch die Verkürzung von Stunden oder andere Lern- und Aufenthaltssettings können dazu gehören.