Beiträge von Seph

    Die formulieren halt so, wie Juristen formulieren. Es sei von einem Verwaltungsakt auszugehen, und daher sei der Widerspruch eröffnet. Wenn das anders gesehen wäre, solle es als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Maßnahme angesehen werden. Ich glaube nicht, dass sie sich damit zufrieden geben werden. Die werden bestimmt vor Gericht ziehen.

    Nein, werden sie sicher nicht. Ein einfaches Erziehungsmittel wie das hier genannte Reinigen des Schulhofs ist kein Verwaltungsakt. Und wenn bereits der Widerspruch nicht möglich ist, dann ist es erst recht nicht die Klage. Also keine Sorge.

    Die Eltern haben es so formuliert, dass sie das Schreiben, das sie an die SL geschickt haben, als dienstaufsichtbeschwerde oder Widerspruch gegen die Maßnahme ansehen, wenn wir nicht auf ihr Angebot eingehen. Das Schreiben soll dann weitergeleitet werden. Sogar mit einer Fristsetzung. Die SL sagt, dass wir die Entscheidung getroffen hätten, daher müssten wir auch antworten. Mit wir meine ich den zweiten Klassenlehrer und der Erprobungsstufenkoordinator.

    Das sind die (leider!)bei einigen Eltern üblichen Psychospielchen und eine Schule, die sich davon beeindrucken lässt, hat de facto verloren. Dass der SL hier nicht klar Stellung bezieht, sondern den schwarzen Peter seinen Lehrkräften zuschiebt, ist dabei unter aller Sau und für euch vlt. für die Zukunft schon einmal gut zu wissen, woran ihr bei der SL seid.


    Unabhängig davon: Keine Panik!

    1. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil die Lehrkräfte bei Körperverletzung nicht wegsehen, sondern handeln? Das wird in der zuständigen Behörde wohl eher für ein mildes, aber entnervtes Lächeln sorgen.
    2. Ein Widerspruch ist gegen Erziehungsmittel schlicht nicht möglich. Daher kann man den getrost zur Kenntnis nehmen und ignorieren.

    Weil er vorher noch nichts gemacht hat. Wir haben den ja vorher noch nicht verwarnt.

    Bei Körperverletzung muss man nicht vorher erst schriftlich verwarnen, um eine Ordnungsmaßnahme durchzusetzen. Hier geht es doch aber ohnehin "nur" um ein Erziehungsmittel und ich kann offen gesagt auch nicht nachvollziehen, warum dieses nicht bei beiden Beteiligten eingesetzt wird.

    Dieses von Seph angeführte Urteil ist nicht rechtskräftig, denn in einem Revisionsverfahren, das vom OVG Lüneburg ausgeschlossen, vom Land NDS aber im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG Leipzig erzwungen wurde und am 17.09. verhandelt werden wird, wird sich der Senat noch Veränderungen vorbehalten. Absehbar ist möglicherweise das klassische „ja,aber-Urteil“. Ja, die Erfassung kommt, aber erst in 2-3 Jahren… 😂. Daneben sind aber zwei parallele Entwicklungen bedeutsam:

    1. Die neue Arbeitszeitgesetzgebung mit dem Wandel von der festen max. Tagesarbeitszeit ( 8- Stundentag) hin zur flexiblen Wochenarbeitszeit. Das wird nur mit der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung zustimmmungfähig sein. Flexible AZ ja, aber nur bei exakter tagesäqiuvalenter AZE als „Regulativ“
    2. Das Pilotprojekt in Bremen; das im kommenden SJ startet.

    Hast du substantiierten Grund zur Annahme, dass nach Prüfung der Zulässigkeit der Revision im Revisionsverfahren zu einem anderen Urteil gekommen werden müsste? Ich ehrlich gesagt nicht. Dass der Dienstherr hier zunächst versucht, den kompletten Rechtsweg auszuschöpfen, dürfte wohl kaum verwundern, hätte das genannte Urteil möglicherweise einen Dammbruch beim Einreichen von Forderungen weiterer Beamter zur Folge.

    Ich finde das ziemlich professionell und viele der Punkte sind ohnehin schnell erledigt. Es wird auf diese Weise schlicht sichergestellt, dass nichts übersehen wurde und die Arbeiten am Ende auch vollständig zur Archivierung in den Prüfungsakten vorliegen.

    Es ist die einzige Möglichkeit, Mehrarbeit geltend zu machen und abzurechnen, weil das Deputatsmodell gilt. Die Bundesländer haben verschiedene Regelungen, ab der wievielten zusätzlichen Stunde man abrechnen darf oder ob man die Stunden über Plus-Minus-Regelungen ausgleicht.

    Beauftragungen und zusätzlichen Aufgaben, lange Tage bei Schulveranstaltungen, Klassen mit zeitintensiven Herausforderungen, zeitintensive Fortbildungen, … zählen nicht als Mehrarbeit, da es keine Arbeitszeiterfassung gibt.

    Nein, ist es nicht. So hat in NDS vor einigen Jahren ein SL erfolgreich auf Anerkennung seiner außerunterrichtlichen Mehrarbeit geklagt und auch vor dem OVG Lüneburg Recht bekommen....maßgeblich war hier die von ihm gut dokumentierte Erfassung seiner eigenen Arbeitszeit.


    Ich betone es gerne und immer wieder: das Fehlen einer zentralen Vorgabe zu Art und Weise einer Arbeitszeiterfassung verhindert nicht, dass diese auch jetzt bereits erfolgen kann und auch Grundlage der Arbeitszeitsteuerung und im Zweifelsfall auch der Anerkennung notwendiger Mehrarbeit sein kann.

    Heyy, in meiner Arbeit suchen wir gerade recht kurzfristig deutschsprachige Teilnehmer:innen und vor allem deutschsprachige Lehrer:innen aus dem DACH Raum für eine Studie. Es geht um die Frage, wie sich aktuelle Medienbeiträge zum Hantavirus auf unsere Emotionen auswirken. Im zweiten Teil der Umfrage liegt der Fokus auf dem Umgang mit dem Thema in der Schule. Jede Teilnahme hilft und sehr weiter!

    👉 https://forms.office.com/e/csS6fkszhj

    Genauere Informationen über unser Forschungsinstitut: https://soap.lbg.ac.at/?lang=de

    Danke euch in jedem Fall!

    Das spielt in den Schulen weitgehend keine Rolle...genauso wie so ziemlich jede andere Viruserkrankung einiger weniger Menschen. Das mag fachspezifisch vlt. anders aussehen, wenn gerade passend zum Unterrichtsinhalt (z.B. Immunabwehr in Jg. 11 in Bio NDS) ein tagesaktuelles Beispiel herhalten kann.

    Beitrag von Moderatoren gelöscht

    Was für eine tolle Idee, direkt einmal den Verstoß gegen die Vertragsbedingungen und die Lizenzbedingungen des Anbieters zu empfehlen. Ein kostenfreies Nutzungsrecht wird dort nämlich ausschließlich dann eingeräumt, wenn man sich auch an den vorgesehenen Modus hält und die Materialien wie vorgesehen zur Nutzung anfordert. Hierfür wiederum sind die angesprochenen Credits zwingend notwendig. Ohne diese explizite Nutzungserlaubnis im Einzelfall verwertet man letztlich unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke. Und das wäre klar rechtswidrig.


    Vor diesem Hintergrund ist deiner Empfehlung zum Vorgehen klar zu widersprechen.

    Der feuerfeste Bilderrahmen wird sicher Schlimmeres verhindern. Bestimmt.

    Er verhindert zumindest, dass sich im unmittelbaren Fluchtweg noch leicht brennbares Material befindet, welches eine Flucht deutlich erschweren würde. Es geht darum, alle Personen rechtzeitig und sicher aus dem Gebäude zu bekommen und nicht darum, dass ein Bilderrahmen das ausbrennen des Gebäudes verhindern soll.

    Warum kann man mich als angestellte Lehrkraft zur Klassenlehrerschaft verpflichten, obwohl ich viel weniger verdiene als die verbeamteten Lehrkräfte... Dieselbe Arbeit für weniger Geld, wo leben wir denn hier?

    Kurzer Faktencheck: Grundgehälter im Einstiegsamt A13 vs. Einstiegsgehalt E13 (jetzt für NDS, nicht für alle Bundesländer)

    Einstieg als Lehrkraft: A13/4 : 4802,58€ E13/1 : 4759,37€

    Endgehalt/-bezüge: A13/12: 6150,96€ E13/6 : 6764,69€


    Ich sehe da jetzt keinen entscheidenden Unterschied in den Bruttobezügen. Dass sich Nettobezüge sowohl in beiden Systemen unterscheiden als auch innerhalb eines Systems zwischen verschiedenen Personen deutlich unterschiedlich ausfallen können, sollte bekannt sein und ist keine geeignete Vergleichsgrundlage. Das gilt umso mehr, wenn grundlegende Kostenstrukturen wie PKV-Beiträge geflissentlich ignoriert werden.

    Ich habe gestern spaßeshalber mal nach solchen Schallschutz-Platten gesucht, bin aber nur über Platten der Brandschutzklasse B1 (= schwer entflammbar) gestoßen. Schallschutzplatten der Brandschutzklassen A1 oder A2 (= nicht brennbar) habe ich nicht gefunden.

    Aber ok, Man will sich ja auch keine Asbestplatten in die Räume hängen. :flieh:

    Valerianus

    Nur als Beispiel:

    https://www.sonatech.de/buero/decke/de…mc3cuj4n7vp14j3

    (Klasse A2)

    oder

    https://www.isover.de/produkte/akust…r-akustikdecken

    (Klasse A1)


    Dass man Fluchtwege in öffentlichen Gebäuden nicht mit Eierkartons oder Styroporplatten schalldämmt, sollte eigentlich klar sein.

    Die hier von mehreren genannte Argumentation, es brauche keinen ernstgenommenen Brandschutz, da es ja seit Ewigkeiten keine Brände mit Todesopfern an Schulen mehr gab, scheint mir etwas kurzsichtig zu sein. Wohin mangelnder Brandschutz im Zweifelsfall führen kann, haben wir erst Anfang des Jahres in der Schweiz miterleben dürfen. Und dabei ging es genau um unnötige Brandlasten sowie verstellte und verengte Fluchtwege. Die schnelle Evakuierung einer großen Schule mit wesentlich mehr Personen als in einer Bar stellt da im Fall der Fälle noch einmal ganz andere Herausforderungen dar. Und da sind Brandlasten in den Fluchtwegen nun einmal ziemlich kontraproduktiv.


    PS: Die Anekdote mit der Wasserpflanze finde ich aber auch witzig :)

    Es gibt eine Korrelation zwischen Homepage und Güte einer Schule?

    Für eine einzelne Schule? Nein.

    Für alle Schulen zusammen? Meines Erachtens nach schon. Man dürfte im Pool der Schulen mit "guter" Homepage tendentiell mehr "gute" Schulen finden als im Pool der Schulen mit "Schrotthomepage". Ein verlässliches Kriterium ist das natürlich nicht.

    Liebe alle,

    ich wurde fürs Ref an Gymnasien in Wolfsburg zugewiesen, obwohl das keiner meiner Wünsche war. Möchte hier zufällig jemand mit Hannover, Stadthagen oder Celle wechseln? :)


    Lg

    Marie

    Das tut mir Leid. Die Nichtzuweisung zu einem deiner Wünsche lässt leider erkennen, dass die Ausbildungskapazitäten in deinen Fächern an den Wunschseminaren bereits erschöpft war. Dennoch könnte man natürlich folgenden Weg versuchen:

    Zitat von Merkblatt über die Einstellung in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst

    Sollte Ihnen der zugewiesene Seminarort aus gewichtigen Gründen unzumutbar erscheinen, können Sie bis zum gesetzten
    Termin für die Annahme des Ausbildungsplatzes unter Angabe der Gründe und ggf. Beifügung entsprechender
    Belege einen Antrag auf Umsetzung stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Umsetzung.

    Für einen direkten Tausch - auf den es auch keinen Anspruch gibt - benötigst du i.d.R. einen Tauschpartner mit exakt derselben Fächerkombination, da wie oben beschrieben, die Ausbildungskapazitäten in den Fächern erschöpft sein werden und damit am Wunschseminar jemand genau passend diese wieder freigeben müsste.

    Das ist wirklich ungewöhnlich und habe ich mich gestern auch gefragt. Ich kenne aber die Vorgehensweisen bei Stellenbesetzungen in SH nicht, vlt. haben externe Bewerber ja irgendeine Form von Bonus vor internen Versetzungen (was ich mir kaum vorstellen kann). Dann geht es ggf. darum, einen unliebsamen internen Bewerber zu verhindern.

    Dafür nutzen die meisten Schulen bereits eigene "Bordmittel", also Software, die ohnehin in der Verwaltung bereits vorhanden ist. Idealerweise ist das auch gleich die Software, mit der die Stunden- und Vertretungspläne erstellt werden, um direkt integriert auch die notwendigen Umplanungen durchführen zu können und nicht erst zwischen verschiedenen Programmen hin und her wechseln zu müssen.

    'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:

    https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und

    Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.

    Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden. Ansonsten wird halt nach Aktenlage so entschieden, wie bereits entschieden wurde. Und dabei kann durchaus darauf abgestellt werden, dass keine stichhaltigen Argumente für eine zuvor angeblich fehlerhafte Entscheidung vorliegen.

    Mir ging es um die Suggestion, jeder Widerspruch löse enorm viel Zusatzarbeit aus. Dem ist nicht so.

    Ich freu mich über ehrliches Feedback, auch wenn es kritisch ist.

    Als ehrliches Feedback: Chapeau! Immerhin gut 3 Wochen durchgehalten, bevor aus dem "kollegialen Unterstützungsangebot" doch noch offensichtliche Werbung für ein teures Produkt wurde. So viel Durchhaltevermögen haben nicht alle Mitbewerber.

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