Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.
--> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html
Das ist doch dann letztlich nichts weiter als Whataboutism. Im Moment besteht keine allgemeine Wehrpflicht außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Und für diese Fälle wiederum ist das SBGG hinreichend gerüstet. Sollte sich daran etwas ändern, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch das SBGG entsprechend angepasst werden, um wie bereits jetzt eine Kollision von Grundrechten zu vermeiden. Der von dir skizzierte Fall, viele Männer würden sich einer Wehrpflicht durch Umtragung des Geschlechts entziehen, wird so nicht eintreten. Dass der Gesetzgeber das auf dem Schirm hat, kann man eben auch jetzt bereits im SBGG gut erkennen.
PS: Auch jetzt sieht das Grundgesetz bereits die Möglichkeit eines Ersatzdienstes vor, wenn der Wehrdienst verweigert wird. Und auch jetzt sieht es bereits eine Dienstpflicht für Frauen vor, sobald dies zur Deckung des Bedarfs an zivilen Dienstleistungen im medizinischen Bereich notwendig ist. Um also einer Wehrpflicht "zu entkommen", bedarf es keiner Umtragung des Geschlechtseintrags und auch eine solche würde nicht vor einer eventuellen Dienstpflicht schützen.