Falls du aktuell eine Planstelle nach A13 innehast, hättest du ggf. einen Laufbahnvorteil, wenn der Beurteilungszeitraum sich im Wesentlichen auf den Zeitraum mit der höheren Stelle bezieht.
Beiträge von Seph
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Mittlerweile lässt sich meine Situation also wie folgt zusammenfassen: Mathelehrerin mit toller Ordnungsgruppe verzweifelt an Schulen, die Lehrkräfte zur Vertretung suchen, während die eigentliche Wunschschule keine passende Stelle ausschreiben kann. Irgendwie skurril, nicht wahr? Mal abgesehen davon, dass das System generell etwas veraltet wirkt, frage ich mich doch ernsthaft, was sich Schulen wie A und C eigentlich denken.
Aus deinem Eröffnungsbeitrag drängt sich für mich der Eindruck einer Haltung "Hier bin ich als Mathelehrerin, die Welt wird mir zu Füßen liegen" auf. So funktioniert nur unser System nicht. Nicht selten spielen dann doch Zweitfächer, die persönliche Passung zur Schule und leider auch schlicht die (Nicht-)Verfügbarkeit von Planstellen eine große Rolle.
Wir hatten z.B. mal eine gut passende Lehrkraft mit "Traumkombi" Mathe/Physik an der Hand, die sehr gerne zu uns gekommen wäre. Da im Hintergrund aber 2 Versetzungswünsche von Kollegen nicht geklappt haben, hatten wir auf dem Papier schlicht keinen Lehrerbedarf und haben damit auch keine Stelle ausschreiben dürfen. Das hatte letztlich gar nichts mit der Lehrkraft zu tun, war aber für beide Seiten sehr ärgerlich. Insofern kann ich deinen Frust wiederum durchaus nachvollziehen. Ich möchte aber auch betonen, dass das nicht unbedingt an der bösen Schule X liegt.
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Ich bin zwar kein Profi, aber mrna Impfstoffe haben schon etwas mir " Gentechnik " zu tun.
Nein, haben sie nicht. Gentechnik beschreibt Verfahren und Methoden, die gezielte Eingriffe in das Genom und damit in biochemische Steuerungsvorgänge von Lebewesen ermöglichen.
mRNA-Impfstoffe hingegen liefern lediglich die Baupläne für Proteine (hier das Spike-Protein von SARS-CoV-2), die eine Immunreaktion provozieren sollen.
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Es werden halt auch ab und zu mal Leute vom Blitz getroffen, oder Kinder wegen anderer Atemwegskrankheiten hospitalisiert.
Wenn du sachdienliche Hinweise hast, wie man sich vor Blitzschlag durch eine Impfung schützen kann, dann her damit. Bei Covid-19 geht das hingegen scheinbar ganz gut.
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Ich finde es immer schwierig manche Dinge genauer zu schreiben, da man dann so leicht zuzuordnen ist.
Und nein, nicht in der Küche schon an der " Front".
Eine Formulierung wie z.B. "mein Bruder ist Arzt" oder "mein Bruder ist Pfleger" führt in Anbetracht von über 400000 Ärzten und über 1 Mio Pflegern in Deutschland nicht zur leichten Zuordenbarkeit und ist dennoch im Sinne der Diskussion hier spezifischer als "mein Bruder arbeitet im Gesundheitswesen".
Und ich bin auch bei den anderen hier: "einfach nur so" werden Kinder vlt. mal eine Nacht hospitalisiert, aber nicht zwei.
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Wieso kann Putin was dafür, das diejenigen, die das Gas kaufen, welches in den Gasspaeichern landet, nicht genug kaufen?
Naja, ganz entkoppelt ist das nicht. Immerhin gehört etwas mehr als 1/4 der Speicherreserve in Deutschland Gazprom. Gerade Gazprom hat sich im vergangenen Jahr aber relativ marktfremd verhalten, indem die hohen Gaspreise gerade nicht genutzt wurden, um mehr Gas vorzuhalten und verkaufen zu können. Im Dezember 2021 war z.B. der größte Speicher in Deutschland (Rehden) nur zu ca. 7% gefüllt, die der anderen Betreiber aber im Mittel zu ca. 1/3. Rate mal, wer Rehden betreibt

Im Übrigen vermieten die Betreiber gerade keine Kapazitäten, sonst hätten sie ja gerade ein großes Interesse an viel höherer Auslastung. Sie machen - ähnlich wie Betreiber von z.B. Pumpspeicherkraftwerken - ihr Geld mit kurzfristigen Preisspreads.
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Wenn man bedenkt, auf welchem Niveau man sich fachlich in der GS bewegt, ist das schon etwas fragwürdig...
Wenn es nur darum ginge, den zu vermittelnden Unterrichtsstoff nur auf diesem Niveau zu beherrschen, bräuchte es kein Studium. Wenn man wirklich fachlich durchdringen möchte, was man da genau unterrichtet, dann wird man sich durchaus etwas tiefer in die Materie begeben müssen.
Ich kann die aufgeführten Punkte nicht nachvollziehen und schon gar nicht den Prozentbetrag von 45 %.
Die Zahl ist im wahrsten Sinn des Wortes nicht nachvollziehbar. In deinem Link wird gerade erwähnt, dass diese lediglich aus einer Modellrechnung stammt und keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Im Übrigen liegt die Abbruchquote über alle Studiengänge hinweg bereits bei ca. 1/3, in dieser sind aber die ganzen Fachwechsel bereits mit erfasst.
Als Gründe werden hauptsächlich der Faktor Zeit, fehlender Bezug zur Praxis und die späteren Verdienstmöglichkeiten angegeben.
Auch das gibt die Quelle so nicht her. Das Wissenschaftsministerium nennt lediglich den fehlenden Bezug zur Praxis als zentrale Ursache. Die anderen Gründe kämen lediglich als plausibel infrage, sind aber nicht hinreichend untermauert.
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Ja natürlich. Für Kinder ab 12 gibt es eine offizielle Empfehlung.
Nur anekdotisch..aus meiner Klasse hat sich ca 1/4 - 1/2 infiziert.
Alle mit wenigen oder gar keinen Symptomen. Sprich nach wenigen Tagen ging es den Kindern wieder gut.
Jupp, wie du schon sagst: nur anekdotisch und auch wenig überraschend, da die Häufigkeit schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe nun einmal gering ist. Von meinen Oberstufenschülern hatten inzwischen auch ca. 1/5 schon einmal eine Infektion und meist relativ harmlos mit leichten Grippe-Symptomen für einige Tage, einige hatten aber auch deutlich länger - zum Glück nur milde - Symptome. Für diese Altersgruppe ist die Datenbasis schon früh deutlich größer gewesen, sodass hier eine Empfehlung ausgesprochen werden konnte.
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Für mich zeigt das, dass das Risiko von Long Covid bei Kindern deutlich gepusht wurde von den Medien.
Wenn das RKI von 20% ausgingen, die hier durchaus im Raum standen, würden sie wohl die Empfehlung für alle 5-11 Jährigen aussprechen.
Das würde ich zumindest von Experten erwarten.
Das ist eine Fehldeutung. Es fehlen wie gesagt schlicht die Daten, um das Risiko für Kinder schon adäquat abzuschätzen. Bisher hatte man sich zu stark auf Erwachsene konzentriert. Derzeit laufen an einigen Unikliniken (u.a. Unikliniken Jena und Erlangen) entsprechende Studien, die hierzu genaueres liefern sollen. Diese deuten darauf hin, dass auch bei Kindern und Jugendlichen ohne schwere Verläufe noch Monate nach der Erkrankung pulmonale Veränderungen auftreten können. Noch sind aber Art und Häufigkeit der Spätfolgen bei Kindern und Jugendlichen nicht ganz klar, insbesondere zeigen verschiedene Studien noch sehr unterschiedliche Prävalenzen an. Hier ist also noch mehr Forschung nötig.
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Wenn der Wert bei 0 liegt..warum sollte ich dann ein Kind zwischen 5 und 11 impfen?
Es ist erst einmal wichtig zu verstehen, warum der ausgewiesene Wert bei 0 liegt und wie die Berechnung der Werte überhaupt erfolgt. Wenn du deinem Link vom RKI folgst und dir tatsächlich den Wochenbericht (aktuell vom 14.04.) unter Impfeffektivität durchliest, dann wirst du das dort beschrieben finden.
Dass es keine allgemeine Impfempfehlung für Kinder gibt, hängt mit dem relativ geringen Risiko schwerer Erkrankungen in dieser Altersgruppe und der aufgrund noch nicht so flächendeckenden Impfungen wie bei Erwachsenen geringeren Datenbasis zusammen, nicht jedoch mit einer manchmal kolportierten Nichtwirksamkeit oder gar Gefahr durch die Impfungen. Sowohl die STIKO als auch das RKI haben trotz der "nur" eingeschränkten Impfempfehlung betont, dass die Impfung auf Wunsch auch nicht vorerkrankten Kindern offen steht.
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Das dürfte problemlos möglich sein, die Ausschreibungen richten sich gerade nicht ausschließlich an Beamte im Eingangsamt. Die erforderliche dienstliche Beurteilung wird deine bisherige SL anfertigen müssen, während die SL der Zielschule die Auswahlentscheidung trifft. Insofern bietet es sich an, mit beiden vorab mal zu sprechen.
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Was ich gelernt habe: wer möchte, dass Ermittlungsbehörden tätig werden, muss denen auf die Nerven gehen, also jeden Sachverhalt zur Anzeige bringen, regelmäßig schriftlich Anfragen zum Verfahrensstand stellen, etc.
Genau dieses Verhalten sorgt aber mit dafür, dass die Ermittlungsbehörden vollkommen überlastet sind, weil sie sich mit jedem zusätzlichen Schreiben beschäftigen müssen. Das vergrößert letztlich nur den Berg an zu bewältigenden Vorgängen und verzögert Verfahren noch weiter.
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Unsere Schüler haben ständig Termine während der Schulzeit und meist kommt die Entschuldigung erst später per Attest. Dass vorher jemand um Beurlaubung gebeten hätte, habe ich noch nie erlebt... finde ich aber eigentlich angemessen, wenn ich es mir recht überlege. Interessant, dass es bei den meisten hier völlig anders zu laufen scheint!
Die Notwendigkeit der vorherigen Beurlaubung liegt schon darin begründet, dass Schulen (zumindest in NDS) aufgefordert sind, bei ungeklärten (nicht unentschuldigten!) Absenzen sofort nachzuhaken. Außerdem geht es gerade darum, dass ein Fehlen nur aus wichtigem Grund erfolgen darf. Den Begriff des "wichtigen Grundes" sehen einige Schüler ziemlich weitgefasst.
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Worin genau siehst du denn eine Ungleichbehandlung? Es besteht schlicht auch weiterhin eine grundsätzliche Testpflicht für alle Schüler und Beschäftigten, die dazu beitragen soll, das Infektionsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen halbwegs in Grenzen zu halten. Dagegen ist erst einmal nichts einzuwenden.
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Feriendienst bei uns ab A15 aufwärts. Macht auch Sinn, da ohnehin nur Leitungsaufgaben anfallen.
Einer der Gründe, eine entsprechende Beförderung abzulehnen.
Och, für die 2-3 Tage zusätzlich, an denen man mal vormittags telefonisch erreichbar sein muss, ist die zusätzliche Bezahlung schon ganz ok

Nein, natürlich fallen noch sehr viel mehr Aufgaben an, aber die sehr begrenzte telefonische Erreichbarkeit sollte nicht unbedingt der Hinderungsgrund sein.
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Ich kenne es von allen größeren Schulen (auch größeren Gymnasien, Oberschulen oder Gesamtschulen) so, dass zumindest an mehreren Tagen die Woche auch in den Ferien das Sekretariat der Schulen besetzt ist.
Einerseits das und andererseits wird - i.d.R. auf Ebene der Erweiterten Schulleitung - eine mindestens telefonische Rufbereitschaft abgesprochen. Hierzu gibt es übrigens auch ein Urteil vom VG Hannover von 2002 (AZ 13 A 5390/00). Damals hatte ein StD die gerichtliche Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet sei, in den Ferien zu bestimmten Zeiten in seiner Schule anwesend zu sein. Das Gericht befand allerdings, dass Lehrer zur Erledigung schulischer Aufgaben wie der Bearbeitung der eingehenden Post herangezogen werden dürfen, die SL bei der Einteilung der Lehrkräfte einen gewissen Ermessensspielraum habe und kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkleit vorliege, wenn man in einem Jahr an insgesamt 4 Ferientagen á 2 Stunden anwesend und an 10 Tagen zu üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein müsse.
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Was soll denn überhaupt so wahnsinnig Wichtiges in den Ferien anfallen, dass die Schule besetzt sein müsste?
Nur mal als nicht abschließende Liste:
-> Einsprüche gegen Verwaltungsakte (z.B. Versetzungsentscheidungen), ggf. Herausgabe/Einsichtnahme in Akten notwendig
-> Rücksprachen mit der Schulbehörde zu diversen Punkten
-> An- und Abmeldungen von Schülern (z.B. aufgrund eines Umzuges)
-> Empfang von Post (gerade Rechnungen, anwaltliche Schreiben usw. können nicht mal eben 6 Wochen liegen bleiben)
usw.
Einerseits bedeutet die Erreichbarkeit der Schule natürlich nicht, dass auch alle Lehrkräfte täglich erreichbar sein müssen bzw. ihre Mails abrufen müssen. Andererseits bedeutet Ferienzeit auch nicht, dass man diese komplett ignorieren darf. Wie Alasam bereits schrieb, sind Schulen hier gehalten (und berechtigt), entsprechende Details festzulegen.
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Das gilt dann aber auch für Kolleginnen.
Ich bin da mittlerweile entspannter geworden. Manche Facharzttermine muss man nehmen, wann man sie bekommen kann.Bei Fachärzten mag das so sein, ein einfacher Vorsorgetermin beim Zahnarzt muss definitiv nicht während des Unterrichts liegen.
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Das Problem beim Thema Plastik ist auch gar nicht so sehr der Ressourcenbedarf bei der Herstellung, sondern die Entsorgung der Verpackungen und die damit verbundenen Verschmutzungen. Insofern ist der zumindest teilweise Verzicht durchaus sinnvoll. Ich bin aber bei dir, dass man das im Kontext des gesamten Konsumverhaltens sehen muss.
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Sehe ich genauso. Für planbare Termine muss rechtzeitig vorab ein Beurlaubungsantrag gestellt werden, über den die Schule (nicht die Eltern oder Schüler) entscheidet. Für Klausuren u.ä. wird eine Beurlaubung grundsätzlich nicht genehmigt.
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