Ich hatte den Fall mit den beiden gleichen Prüfungsarbeiten unserer Schulleitung gemeldet und diese hat, nach eigener Aussage, unseren Schuljuristen (er befindet sich im zuständigen Schulamt) befragt, wie wir damit verfahren sollen.
Danke, das kann ich mir vom Ablauf sogar ganz gut vorstellen. Da hatte schlicht niemand Lust auf das nahezu verschwindend geringe Risiko einer Klage (falls es überhaupt um einen damit verbundenen Verwaltungsakt und nicht nur um eine einfache Note geht). Ich persönlich sehe das inzwischen anders und würde es offen gestanden gerne mal auf genau eine solche ankommen lassen. Ich wäre wirklich auf eine Urteilsbegründung gespannt, die bei zwei völlig übereinstimmenden Lösungen nicht zum Schluss des Täuschungsversuchs kommt. Darauf wurde nur bislang immer verzichtet, weil auch den Täuschenden klar war, was sie da gemacht haben...selbst wenn sie es nicht offen zugegeben haben.
Gut zu wissen in dem Zusammenhang:
- Eine entsprechende Klage richtet sich nicht gegen die Lehrkraft, sondern gegen unseren Dienstherrn. Dieser trägt auch das zugehörige Prozessrisiko. Das "Schlimmste" was der Lehrkraft dabei passieren kann, ist die notwendige Vorlage aussagekräftiger Aufzeichnungen zur Bewertung und ggf. Abänderung der Bewertung. Das ist jetzt wirklich nichts, vor dem man Angst haben müsste.
- Das Kostenrisiko für den Kläger ist vergleichsweise groß (geringe Aussichtschancen bei Kosten in vierstelliger Höhe) und die meisten Rechtsschutzversicherungen decken dieses im Verwaltungsrecht auch nicht ab.
Das soll nicht zu Willkür bei der Bewertung aufrufen, sondern vielmehr die Angst vor der gerne gehörten Drohung von Eltern und Schülern bzw. auch vor der m.E. beinah irrationalen Angst in Kollegien vor entsprechenden Prozessen nehmen.