Beiträge von Seph

    Guten Abend,

    ist es rechtlich zulässig, dass alle Kinder einer Grundschulklasse in den Hauptfächern Deutsch und Mathe jeweils mit der Ausgabe Einstern/Einsterns Schwester -leicht gemacht Verdion arbeiten?

    Können Eltern etwas dagegen unternehmen und auf die normale Ausgabe bestehen?

    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    Zulässig mag das sein, sinnvoll wohl eher nicht. Was sagt denn die zuständige Kollegin dazu?

    Bezüglich der Möglichkeiten der Elternmitwirkung bei der Einführung von Lehrwerken über die Fachkonferenzen weißt du als Lehrkraft in NDS sicher Bescheid.

    Neben der überbordenden Bürokratie ist die nierigschwellige Möglichkeit zur Klage ein Aspekt, der uns gesamtgesellschaftlich immer mehr lähmt und politisch dringend angegangen werden sollte.

    Worin siehst du denn bitte die niedrigschwellige Möglichkeit zur Klage? Das klingt ja fast so, als würden die Schulen mit solchen überhäuft werden. Nur sieht die Realität deutlich anders aus: die tatsächlichen landesweiten Klagen gegen Verwaltungsakte an Schulen sind quasi an der Hand abzählbar. Das liegt auch daran, dass diese gerade nicht niedrigschwellig erfolgen können, sondern bei meist geringen Erfolgsaussichten erhebliche Kostenrisiken für den Kläger bedeuten. Davon sehen dann doch viele ab, selbst wenn damit zuvor inbrünstig gedroht wurde.

    Etwas häufiger kommen Widerspruchsverfahren vor, die in unserem Bereich gerade die gewünschte "Vorverlagerung" der Prüfung von Erfolgsaussichten darstellen können. Reine Beschwerdeverfahren hingegen sind noch am häufigsten und gleichzeitig am einfachsten zu bearbeiten. Dafür reicht eine nette Antwortmail i.d.R. aus.

    Hi! Ich bin in Baden-Wü... habe ein Dienstrad (E-Mountainbike mit Straßenausstattung)

    und genieße es jeden Tag, mit dem Rad zur Schule zu fahren (und es auch für den Urlaub zu nutzen).

    Macht Spaß, das Auto bleibt stehen - kann ich also empfehlen.

    In BaWü ist der Anbieter Jobrad.

    LG,

    Dass Fahrrad fahren Spaß macht und sinnvoll ist, steht außer Frage. Aber warum sollte man das als Leasing-Modell handhaben? Die paar Kröten, die man scheinbar durch die Steuervorteile bei der Umwandlung der Bruttobezüge spart, gehen an anderer Stelle für Pflichtversicherung, hohe Listenpreise und teils geringeren Rentenansprüchen (wie das bei Beamten mit der Pension aussieht, konnte ich noch nicht direkt finden) drauf.

    Ich hatte letztes Jahr einen Widerspruch. Rein formal muss der Schüler seinen Widerspruch nicht begründen. Er muss auch keinerlei Unterlagen einreichen. Für ihn reicht ein schlichtes "Ich bin mit der Note im Fach xy nicht einverstanden und lege hiermit Widerspruch ein. Mfg"

    Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    Es läuft darauf hinaus, dass man bestimmte Bezahlkarten erwerben und die Codes per Mail an den "Schulleiter" schicken soll, das Geld würde man angeblich von der Schule erstattet bekommen. Es hört sich erst mal abenteuerlich an, aber es wird wohl eine erfundene Begründung geliefert, auf die dann schon an einigen Schulen KuK reingefallen sind.

    Krass, dass da wirklich noch Leute darauf reinfallen. Zum Glück würden die meisten Kollegen dem fiktiven SL vermutlich einen Vogel zeigen, wenn er mit Bezahlkarten anfängt.

    Danke für den Hinweis. In dieser "Qualität" (und damit meine ich Dreistigkeit) kannte ich das auch noch nicht.

    Teure Beamte für reine Aufsichtstätigkeiten einzusetzen, ist auch ökologisch gesehen Bullshit. Es kapiert halt keine Landesregierung, dass dann keine Zeit mehr für anderes Wichtiges bleibt. Und das Lehrpersonal hat in der Fläche auch nicht nicht verstanden, dass sie nicht privat mit Zeit und Geld einspringen sollten.

    Es ist zwar richtig, dass die reine Aufsichtstätigkeit nicht unbedingt von Personen mit Bezahlung A13 aufwärts vorgenommen werden muss und anderes Personal da geringere Stundensätze hätte. Dennoch wäre das Vorhalten des Personals rein für Aufsichtstätigkeiten in der Summe teurer, als wenn man auch einmal diese "einfache" Tätigkeit durch "Überqualifizierte", die ohnehin bereits vor Ort sind, mit abdeckt.

    Gleichzeitig können wir eigentlich ganz froh sein, dass ein Teil unserer Arbeitszeit auch mit weniger anspruchsvollen Aufgaben ausgefüllt ist und die ohnehin schon hohe Belastung in Situationen mit hohen Entscheidungsdichten nicht die vollständige Arbeitszeit umfasst.

    Andreas231 An der Stelle waren wir bereits in der ersten Antwort auf die Ausgangsfrage ;) Letztlich ist ja die Frage, wie "in der Regel" gedeutet wird. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt durchaus Abweichnungen von der Vorgabe im Einzelfall zu. Der TE schweigt sich trotz mehrfacher Nachfrage aber beharrlich darüber aus, wie häufig eine solche Situation nun genau vorkommt und ob diese Auswirkungen auf den Betrieb der Schule hatte.

    Ich war nie in einem Mehrbettzimmr oder in einem Zimmer ohne eigenes Badezimmer und würde das auch nicht mitmachen. Letztlich liegt es ja an einem selbst, ob man sich so unterbringen lässt oder nicht.

    Da bestehe ich auch drauf und haben die Anbieten inzwischen eigentlich alle auch so fest im Programm. Übrigens auch ein Grund, warum man ruhig über einen solchen gehen sollte. Das dient letztlich dem Selbstschutz.

    Einzige Ausnahme bislang waren Klassenfahrten mit Zelt, da wird es dann mit eigenem Badezimmer schwierig ;) Aber auf solche Fahrten hatte ich es auch angelegt und das waren bisher mit die entspanntesten.

    Solche Diskussionen müsste man nicht führen, wenn Arbeitszeit endlich korrekt erfasst würde.

    Überfällig.

    Wie schon oft gesagt: es hindert dich nichts und niemand daran, das bereits jetzt zu tun. Dafür muss man nicht auf eine zentrale Lösung des Dienstherrn warten. Und dass das über die eigene Steuerung der Arbeitszeit hinaus im Falle notwendiger Mehrarbeit auch eine entsprechende Beweiskraft vor Gericht hätte, habe ich hier bereits mehrfach aufgezeigt.

    Na dann lasst uns wenigstens weitere Anbieter sammeln. Wer hat Erfahrung mit Herolé? Gibt es weitere?

    Neben den hier Genannten wie EVR Reisen und Herolé hatten wir auch schon netten Kontakt mit Klühspies und CTS Reisen. Es gibt aber natürlich noch zig mehr (z.B. Jugendtours, Ruf, Alpetour usw.). Selbst die Deutsche Bahn bietet ein eigenes Portal für die Planung von Klassenfahrten an.

    Bei uns würde das nicht reichen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch geht. Obwohl bei euch einige Dinge freizügiger geregelt sind als bei uns.

    Ich will dir nicht in die Suppe spucken, aber das scheint inzwischen auch bei euch in Hessen möglich zu sein:

    Ich gebe aber zu, dass ich da auch erst die aktuellste Variante suchen musste. In früheren Fassungen tauchte diese Variante noch nicht auf.

    Zählt ein freiwilliger Wehrdienst oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr unter Punkt 1a? Also ich meine: Kann ein Jugendlicher, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium erworben hat, den praktischen Teil bei der Bundeswehr machen? Weder die Schule noch das Schulamt noch das Arbeitsamt wissen das. Im Netz habe ich das unten Zitierte gefunden, bringt mich aber nicht wirklich weiter.

    Ein mind. 1-jähriger freiwilliger Wehrdienst erfüllt die Bedingungen für den praktischen Teil der Fachhochschulreife genauso wie eine abgeschlossene durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung. Beides dürfte bei der Bundeswehr problemlos möglich sein.


    Diese Bestätigung findet man einerseits in der Handreichung des Nds. MK zum Erwerb der Fachhochschulreife (vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/download/11477…-_Praktikum.pdf) als auch in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (....) :

    Zitat von §1 Abs. 3 Satz 3 AVO-GOBAK

    Der berufsbezogene Teil wird erworben durch:
    1. eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung
    2. ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder

    3. Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes.

    Vertretungsbereitschaften, bei denen man sich zur Verfügung halten muss, sind zumindest bei Angestellten voll auf das Deputat anzurechnen und somit unzulässig. Der Angestellte stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung und muss dann auch dafür bezahlt werden.

    Dass die Vertretungsbereitschaften dieser Form in vollem Umfang Arbeitszeit sind, ist unstrittig. Unsere Arbeitszeit besteht aber nicht nur aus Deputatsstunden. Nicht abgerufene Vertretungsbereitschaften können genauso gut auch für andere außerunterrichtliche Tätigkeiten genutzt werden, die in der Woche ohnehin angefallen wären.


    Rein vorsorglich: Nein, das soll natürlich nicht heißen, dass dann einfach über diese Schiene eine generelle Präsenzpflicht über die volle Arbeitszeit eingeführt werden kann. Es heißt aber auch nicht, dass im anderen Extrem gar keine solcher Präsenzen eingeplant werden können...auch ohne direkte Anrechnung im Deputat.

    Bei uns verzichten die KuK freiwillig auf den vollen Erstattungsbeitrag, da ansonsten das Budget nicht eingehalten werden könnte. Wer sich dagegen wehrt, gilt als Systemsprenger. Daher ist es für mich leicht, nicht mitfahren zu müssen.

    Das ist in NDS zum Glück gar nicht mehr möglich seitdem das OVG Lüneburg vor einigen Jahren entschieden hatte, dass selbst bei zuvor erklärtem Verzicht auf Reisekostenerstattung diese anschließend dennoch in voller Höhe eingefordert werden können. Dem Gericht war nämlich sehr wohl aufgefallen, dass diese "freiwillige Option" gar nicht so freiwillig ist, wie immer getan wurde.


    PS: Das BAG hat für angestellte Lehrkräfte ebenfalls bereits klargestellt, dass die Genehmigung einer Schulfahrt nicht an den Verzicht auf Reisekostenerstattung gekoppelt werden darf, da dies die Lehrkräfte unzulässig vor die Wahl stelle, ihre berechtigten Interessen zurückzustellen oder verantwortlich für die Nichtdurchführung der Fahrt zu sein.

    Ja, das ist mein Punkt: liege ich dann richtig mit meiner Vermutung, dass an den gebundenen Ganztagsschulen, egal ob Gesamtschule oder Gymnasium, die zeitliche Anwesenheit definitiv höher ist als bei normalen Gymnasien?

    Nein, warum sollte das so sein? Am Deputat ändert sich ja nichts. Natürlich kommen dann auch Einsätze am Nachmittag vor, dafür kann es aber auch sein, dass man halt erst gegen 12 Uhr da sein muss. So verkehrt ist das nicht, gerade wenn man dadurch auch in Vollzeit mal einen freien Vormittag für private Termine hat.

    Ich hatte den Fall mit den beiden gleichen Prüfungsarbeiten unserer Schulleitung gemeldet und diese hat, nach eigener Aussage, unseren Schuljuristen (er befindet sich im zuständigen Schulamt) befragt, wie wir damit verfahren sollen.

    Danke, das kann ich mir vom Ablauf sogar ganz gut vorstellen. Da hatte schlicht niemand Lust auf das nahezu verschwindend geringe Risiko einer Klage (falls es überhaupt um einen damit verbundenen Verwaltungsakt und nicht nur um eine einfache Note geht). Ich persönlich sehe das inzwischen anders und würde es offen gestanden gerne mal auf genau eine solche ankommen lassen. Ich wäre wirklich auf eine Urteilsbegründung gespannt, die bei zwei völlig übereinstimmenden Lösungen nicht zum Schluss des Täuschungsversuchs kommt. Darauf wurde nur bislang immer verzichtet, weil auch den Täuschenden klar war, was sie da gemacht haben...selbst wenn sie es nicht offen zugegeben haben.

    Gut zu wissen in dem Zusammenhang:

    1. Eine entsprechende Klage richtet sich nicht gegen die Lehrkraft, sondern gegen unseren Dienstherrn. Dieser trägt auch das zugehörige Prozessrisiko. Das "Schlimmste" was der Lehrkraft dabei passieren kann, ist die notwendige Vorlage aussagekräftiger Aufzeichnungen zur Bewertung und ggf. Abänderung der Bewertung. Das ist jetzt wirklich nichts, vor dem man Angst haben müsste.
    2. Das Kostenrisiko für den Kläger ist vergleichsweise groß (geringe Aussichtschancen bei Kosten in vierstelliger Höhe) und die meisten Rechtsschutzversicherungen decken dieses im Verwaltungsrecht auch nicht ab.

    Das soll nicht zu Willkür bei der Bewertung aufrufen, sondern vielmehr die Angst vor der gerne gehörten Drohung von Eltern und Schülern bzw. auch vor der m.E. beinah irrationalen Angst in Kollegien vor entsprechenden Prozessen nehmen.

    Glaube ich auch nicht, zumal es keine zwei identische Lerngruppen gibt (also die SuS haben einen individuellen Stundenplan. Wenn Sport ausfällt, kann kein Chemie vorgezogen werden, weil einige währenddessen 2. FS haben...)

    Ein Vorziehen geht wirklich eher selten, eine direkte Vertretung wäre zumindest denkbar. Ich kenne aber auch keine Schule, die in der Sek II kurzfristige Ausfälle vertreten lässt. Das sieht bei längerfristigen Ausfällen wiederum anders aus, bei denen durchaus versucht wird, diese aufzufangen. Dann aber nicht mit ständig wechselnden Lehrkräften, sondern im Rahmen der Möglichkeiten des Plans mit festen (1-2) Fachlehrkräften, die den Kurs vorübergehend übernehmen.

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