Beiträge von Seph

    Erfahrungsgemäß tun sie das aber nicht und es bewerben sich von vornherein weniger Frauen.

    Diese Aussage halte ich für den schulischen Bereich für nicht haltbar. Im Übrigen wird hier m.E. der Einfluss des Geschlechts auf die Stellenbesetzung viel zu stark überbetont. Daher noch einmal ganz deutlich:


    1. Die Besetzung von öffentlichen Ämtern erfolgt im Rahmen der Bestenauslese gemäß Art. 33 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

    Diese Auswahl erfolgt grundsätzlich ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Behinderung, Weltanschauung usw.


    2. Im Ausnahmefall (!), dass 2 Bewerber exakt gleich beurteilt sind, darf zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben als zusätzliches Kriterium das (auf der entsprechenden Stufe unterrepräsentierte) Geschlecht herangezogen werden, um eine rechtssichere Auswahl treffen zu können.


    Anders als hier immer wieder suggeriert, ist es also keineswegs so, dass eine grundsätzliche Geschlechterdiskriminierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter vorliege noch zielt die Ausnahmeregelung in den wenigen Fällen der exakt gleichen Beurteilung grundsätzlich immer auf das gleiche Geschlecht.

    Demnach müssten ja ein Mann und eine Frau bei exakt gleicher Leistung die gleiche Chance auf die Stelle haben.

    Dem ist aber ganz offensichtlich nicht so.

    Doch, haben sie grundsätzlich...zumindest landesweit betrachtet. Innerhalb einer Dienststelle kommt es eben darauf an, welches der Geschlechter bislang in den entsprechenden Stufen überrepräsentiert ist. Gerade dann ist aber für die Chancengleichheit ein Ausgleich herzustellen.

    Aufgrund meines Engagements wäre es an der Zeit, laut seiner Aussage, befördert zu werden (A14).

    Regelbeförderungen in diesem Sinne gibt es - bis auf Bayern - nicht mehr. Es ist eher andersherum: wenn eine Schule eine A14-Stelle offen hat, kann sie überlegen, mit welchem Aufgabenprofil diese ausgeschrieben werden soll. Dabei kann es sicher nicht schaden, vorher schon einmal ein generelles Interesse an der Übernahme von Verantwortung signalisiert zu haben und einschlägige Erfahrungen dabei sind sicher bei der Bewerbung hilfreich.


    Nicht verlassen sollte man sich hingegen darauf, dass die Schulleitung ganz von alleine auf die Idee kommt, ausgerechnet einen selbst für die nächste mögliche Beförderung bereits auserkoren zu haben. Dafür gibt es i.d.R. einfach zu viele auch proaktive Mitbewerber.

    Genau so ist es. Es ist lächerlich, dass die systembedingte Männerdiskrininierung nicht gesehen wird und sogar das angebliche Gegenteil hergeredet wird.

    Nein, so ist es nicht, die Schlussfolgerung von dir und Dr. Caligiari ist schlicht falsch. Es ist lediglich so, dass ausschließlich im Falle von exakt gleich geeigneten Bewerbern, das (jeweils unterrepräsentierte) Geschlecht dann - und nur dann - ein Auswahlkriterium darstellen darf. Das kann je nach Dienststelle gleichermaßen Männer und Frauen betreffen und hat nichts mit systembedingter Diskriminierung zu tun, sondern soll dieser gerade entgegenwirken.


    Insofern müssen Frauen und Männer für gleiche Bewerbungschancen auch gleiche Leistungen erbringen und werden nach gleichen Maßstäben beurteilt. Es erfolgt gerade keine diskriminierende Verschiebung der Maßstäbe.

    Ich bin keiner seiner Lehrer aber arbeite als Trainer an der Schule. Mich treibt der Gedanke um, wie man hier richtig benotet?

    Die zugrundeliegenden Kriterien können dir die Lehrkräfte der Schule auf Anfrage sicher mitteilen. Wir können hier wohl kaum eine Leistungseinschätzung eines unbekannten Schülers vornehmen.


    Wir haben hier wöchentlich Wiederholungen (Tests) im M, D oder SU. Der Schüler schreibt nur 1er und 2er.

    Wegen schlechter Heftführungen, vergessenen HÜs usw. soll er jetzt in allen Hauptfächern sowie zwei Nebenfächern mit 3 benotet werden.

    Mir persönlich - das ist aber die "Brille Sek II" - steckt hier zuviel Blick auf das Arbeitsverhalten und zuwenig auf die tatsächlich fachlichen Kompetenzen drin. Ich weiß aber einerseits nicht, was "usw." genau bedeuten soll, und kann mir andererseits vorstellen, dass gerade die Herausbildung sauberer Arbeitstechniken in der Primarstufe wesentliche methodische Kompetenzen betreffen, die Teil der Fachnote sein können.

    Ok krass, das heißt in der Praxis passiert es zwar nicht zwingend, dass man die freiwerdenden Stunden auch immer eingesetzt wird, aber passieren kann es dennoch? Und bedeutet dann, dass die 13er Lehrkräfte zusätzlich zum (Vertretungs-)Unterricht in voller Höhe noch die ganzen Korrekturen an der Backe haben?


    Da bin ich sehr froh über die Regelungen hier:


    1) Anerkennung der entfallenen Unterrichtsstunden der fehlenden 13er bis zum Ablauf des 6. Werktags nach letztmöglichem mündlichen Prüfungstermin.

    2) Klarstellung zur Anzahl von Korrekturtagen je nach verfügbarer Restzeit und Anzahl von Prüfungskontakten per Erlass.

    Mal eine Frage aus Interesse: gilt das bei euch echt sobald die Abiturienten keinen Präsenzunterricht mehr haben? Hier in NDS gilt der Unterricht der Prüflinge noch über einen ziemlich langen Zeitraum des (schriftlichen) Prüfungsverfahrens als erteilt, sodass damit die Korrekturbelastungen etwas kompensiert werden.

    Unsinn, das ist in der Praxis ungeeignet. Man muss nur die Fehltage geschickt entzerren, schon ist der mutmaßliche Missetäter dagegen immun.

    Kein Unsinn, sondern klare gesetzliche Vorgabe.

    Ein Indiz IST ein begründeter Verdacht. Die Steigerung darüber hinaus heißt Beweis.

    Wir befinden uns hier nicht im Strafrecht....übrigens auch nicht im Arbeitsrecht. Im Übrigen ist ein Indiz lediglich ein Umstand, der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf einen Sachverhalt schließen lässt und begründet bei weitem nicht immer einen hinreichenden Verdacht.

    Die SL muss dennoch abwägen, wie begründet der Verdacht ist und eine Entscheidung treffen zwischen persönlicher Fürsorge und der Einhaltung der Dienstpflicht, welche letztendlich auch ein Eintreten für das tatsächlich arbeitende Kollegium ist.

    Und genau diese Dienstpflicht i.V.m. mit der Fürsorgepflicht bindet die SL an oben genanntes Vorgehen über (amts-)ärztliche Begleitung.

    An den weiterführenden Schulen ist (war) es auch so, dass bestimmte Aufgaben gleich mit A13 statt A12 verbunden waren.

    Bevor ein falsches Bild entsteht: Die Anzahl dieser Stellen im 1. Beförderungsamt hängen stark von den Schüler- oder Klassenzahlen ab. Bei weitem nicht alle Fachkonferenzleitungen sind im 1. Beförderungsamt. Und andersherum sind auch in der bisherigen Besoldungsordnung die Grundschulleitungen auch "kleiner" Grundschulen bis 180 Schüler bereits in der A13, bei mehr als 180 Schülern A13Z. Von

    Da bekam die Fachkonferenzleitung im Sek1-Bereich mehr als die SL an einer mittleren Grundschule ...

    kann insofern keine Rede sein.

    In der Regel wird die Lehrkraft die Klassenfahrt nicht privat sondern im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit durchführen. In der Regel auch mit Zustimmung der Schulleitung oder auf Anweisung der Schulleitung und im Rahmen eines Fahrtenkonzeptes. Das sind zu mindestens die Fälle, die wir hier diskutiert haben. Und dann handelt die Lehrkraft nach außen im Rahmen ihres Amtes und entsprechend haben die Eltern einen Anspruch gegenüber dem Land. Ggf. kann dieses sich dann Geld von der Lehrkraft wiederholen. Das ist rechtlich vollkommen eindeutig.

    Das Land haftet aber nicht für das von der Lehrkraft geführte Konto, sondern bestenfalls gegenüber den Eltern für den Bockmist, den die Lehrkraft meint, in ihrer Tätigkeit tun zu müssen und nimmt dann die Lehrkraft aufgrund deutlicher Pflichtverstöße in Regress. Probiere doch mal, eine schriftliche Dienstanweisung zu erhalten, dass du ein Konto eröffnen sollst, über das fremde Gelder laufen. Ich bin mir sehr sicher, dass du eine solche nicht erhalten wirst. Rate warum. (Edit: Sorry, unfair: in NDS ist das klar. Das können aber gerne mal die Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer probieren, daher lasse ich es so stehen).

    Wenn das Konto auf fremde Rechnung läuft, hat sie das eben nicht.

    Darum geht es ja gerade: tut es eben oft nicht. Es war hier doch vor wenigen Beiträgen sogar noch unklar, auf wessen fremde Rechnung (Land? Schule? Träger? Eltern?) das denn sein soll. PS: Genau dafür bräuchte es einen klaren Treuhandvertrag. Womit wir zu ersten Frage kommen:

    Ich weiß bei bestem Willen nicht, wie Du dich da dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen willst.

    Die Bafin hat gerade für Sammeltreuhandkonten deutlich auf die erhöhten Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflicht zur Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten verwiesen. Dem kommt man sicher nicht nach, indem man ein Konto mit Vermerk "Klassenkonto 9a" auf seinen Namen eröffnet und über dieses fremde Gelder empfängt. Besonders problematisch ist das bei Bareinzahlungen, die immer mal wieder von Familien unserer Schüler vorgeschlagen werden.

    Ich weiß nicht, warum Du einen Treuhandvertrag abschließen möchtest.


    Das muss man natürlich nicht, wenn man einfach fremde Gelder über Privatkonten laufen lässt. Dann setzt man sich eben nur dem Verdacht der Geldwäsche und ggf. dem der Unterschlagung aus.

    Im ersten Schritt überweisen die Eltern an die Schule

    Genau so soll es ja sein und dann gibt es auch kein Problem. Das entsteht nur wenn stattdessen


    ...im Auftrag der Schule an ein Privatkonto.

    das passiert. Da sich "die Schule" (und damit eigentlich das verantwortliche Bundesland) dann ja offensichtlich aus der Affäre rausgezogen hat, geschieht hier auch nichts im Auftrag der Schule, sondern eher im Auftrag der Lehrkraft.

    In der Regel ist damit die Schule in der Haftung.

    Nein, warum sollte das so sein? Die Gelder hat sich die Lehrkraft ja - zumindest vorübergehend - in ihr Privatvermögen überführen lassen.


    Oft reicht es der Bank den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Für die Bank ist am Ende nichts anderes als jede Kegelkasse.

    Klar, der Bank ist zunächst vollkommen egal, was der für das Konto Verantwortliche dort anstellt, solange sie da keinen Schaden hat. Das ändert aber nichts an den rechtlichen Fallstricken für die betreffende Person selbst.

    Und wie regelt ihr, dass die Lehrkräfte auf der Fahrt dann die Unkosten für Eintrittsgelder etc. begleichen können?

    Wenn ich mit einer größeren Gruppe irgendwo geplant aufschlage, dann ist das i.d.R. vorab gebucht und entweder bereits vorher bezahlt oder im Nachgang per Rechnung. Ich habe aber auch von einzelnen Kollegen gehört, die sich für Barzahlungen eine entsprechende Menge Bargeld vom Sekretariat haben mitgeben lassen und dies dann wieder abrechnen.

    Das sehe ich ähnlich: Einen gewissen Anteil des eigenen Gehalts in die eigene Arbeit zu reinvestieren, um effizienter arbeiten oder den eigenen Job zufriedenstellender gestalten zu können, hat seine Berechtigung.

    Das kann sinnvoll sein, wenn man dadurch die Arbeit, für die sonst 41h/Woche vorgesehen sind, bereits in 38h/Woche schafft und (!!!) dann nicht ersatzweise andere Aufgaben mit drauf packt, weil man ja noch Zeit hat. Das wiederum erfordert eine konsequente Arbeitszeiterfassung.

    Rechtsgrundlage hierfür ist übrigens der Runderlass "Führung von Girokonten durch die Schulen / Online-Banking", in dem es explizit heißt:


    Zitat

    1.1. Soweit ein im Namen des Landes eingerichtetes Girokonto besteht, sind die folgenden Zahlungen

    der Schulen über dieses Girokonto abzuwickeln:


    1.1.3. im Zusammenhang mit Schulfahrten gem. Bezugserlass zu c und

    Das wiederum ist eine "muss"-Bestimmung ohne Spielraum. Und man braucht auch nicht darüber zu philosophieren, ob eine Schule nun ein solches Girokonto besitzt oder nicht. Das müsste inzwischen der deutliche Standard sein, da dieses zwingend für alle Zahlungen aus dem Landeshaushalt notwendig ist.


    Bei Nichtvorhandensein eines solchen Kontos kann der Weg auch nicht sein, den Zahlungsverkehr wieder über einzelne Lehrkräfte abzuwickeln, sondern eben endlich ein solches Konto zu eröffnen.

    Der wirtschaftlich Berechtigte ist doch bei jeder Fahrt das Bundesland, oder?

    Nein. Auf welcher Basis soll hier ein Treuhandvertrag mit "dem Bundesland" als Person zustande kommen und inwiefern gehören die durch die Eltern überwiesenen Gelder in das Vermögen des Bundeslandes? Im Übrigen wäre es auch sehr absurd, wenn ein Beamter des Landes Treuhänder seines Dienstherrn sein soll.


    PS: Alleine dadurch, dass nicht einmal ganz klar und transparent ist, wer bei solchen Konstrukten nun welche Rollen hat, sollte doch schnell klar werden, dass man davon die Finger lassen sollte.


    PPS: Das Land Niedersachsen stellt den Schulen ein Schulgirokonto zur Verfügung. Hierüber können und sollen - auch wenn manche SL das anders kommunizieren - durchaus auch die ganzen Gelder für Fahrten u.ä. laufen.

    Die hast du auch verheiratet immer!


    Mag zwar grundsätzlich für die Frage PKV vs. GKV gelten, aber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.

    Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.

    (...)

    Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.

    Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.


    Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.

    nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.

    Dann nehme ich doch lieber die 100% des Nettos weiter mit ;)


    Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)

    Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?


    [Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen]

    Das kommt nie vor.

    Zumindest nicht, wenn man das Kind dann freiwillig gesetzlich versichert und die entsprechenden Kosten dafür trägt. Die PKV mit Beihilfe ist dann mit hoher Sicherheit erheblich günstiger. Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.

    Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen - wäre dann mit einem höheren Beitrag zu rechnen, als wenn wir es gleich mit der Geburt in der PKV aufgenommen hätten? Also zB durch Vorerkrankungen, die bis dahin eventuell aufgetreten sind?

    Das ist sicher nicht ganz auszuschließen, wenn auch bei Kindern vlt. nicht so häufig zu erwarten. Relevanter wird das eher bei Vorerkrankungen, die bereits bei Geburt bestehen. In einem solchen Fall - den man niemandem wünscht - ist es wichtig zu wissen, dass die PKV einem Kontrahierungszwang unterliegt und neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden müssen.

    Dieses - hier gern verwendete - Argument ist Unsinn. Sorry dafür. Wenn meine Sekretärin oder mein Hausmeister ab morgen plötzlich 1000 € mehr bekommen als ich, geht es mir deshalb materiell vielleicht nicht schlechter. Aber es entwertet meine Arbeit. Und ja, deshalb hätte ich ein Problem damit.

    Das Beispiel hinkt schon an der Stelle, dass die Alimentation von Beamten gerade keine Bezahlung für geleistete Arbeit darstellt. Sie soll dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensstandard ermöglich, was mit Kindern höhere Ausgaben erfordert als ohne Kinder. Daher wird folgerichtig die Alimentation mit Kindern erhöht.


    Mir ist viel mehr ein Rätsel, warum das bereits einkommensunabhängig auch bei verheirateten kinderlosen Paaren (->Familienzuschlag der Stufe 1) geschieht.

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