Erfahrungsgemäß tun sie das aber nicht und es bewerben sich von vornherein weniger Frauen.
Diese Aussage halte ich für den schulischen Bereich für nicht haltbar. Im Übrigen wird hier m.E. der Einfluss des Geschlechts auf die Stellenbesetzung viel zu stark überbetont. Daher noch einmal ganz deutlich:
1. Die Besetzung von öffentlichen Ämtern erfolgt im Rahmen der Bestenauslese gemäß Art. 33 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Diese Auswahl erfolgt grundsätzlich ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Behinderung, Weltanschauung usw.
2. Im Ausnahmefall (!), dass 2 Bewerber exakt gleich beurteilt sind, darf zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben als zusätzliches Kriterium das (auf der entsprechenden Stufe unterrepräsentierte) Geschlecht herangezogen werden, um eine rechtssichere Auswahl treffen zu können.
Anders als hier immer wieder suggeriert, ist es also keineswegs so, dass eine grundsätzliche Geschlechterdiskriminierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter vorliege noch zielt die Ausnahmeregelung in den wenigen Fällen der exakt gleichen Beurteilung grundsätzlich immer auf das gleiche Geschlecht.