Dann muss die Stadt das schaffen. Würde dir anwaltliche Hilfe nehmen. Wenn sie den Platz nicht schaffen können, müssen sie dir entsprechend Lohnausfall etc erstatten.
...wenn denn nachgewiesen werden kann, dass es kausal durch den nicht zur Verfügung stehenden Platz zum Verdienstausfall gekommen ist. Die Eltern tragen hierfür die Beweispflicht und eine einfache Stellungnahme des AG reicht hierfür nicht aus. Es müsste u.a. der Nachweis geführt werden, dass auch ein Umorganisieren der Arbeitszeiten beider Elternteile nicht möglich war.
Die Gerichte sind sich zudem in der Auslegung des Rechts auch noch uneinig. Während das OLG FFM der Mutter eines einjährigen Kindes tatsächlich Schadensersatz aufgrund ihres Verdienstausfalls zugesprochen hatte, steht das OLG Dresden in mehreren Entscheidungen auf dem Standpunkt, dies sei nicht möglich, da Anspruchsberechtigte auf den Platz die Kinder und nicht deren Eltern seien, sodass trotz festgestellter Amtspflichtverletzung der Kommune diese auf ihren Verdienstausfällen sitzenblieben.
Aber ich bin bei dir: den Hebel sollte man gegenüber seiner Kommune durchaus in Bewegung setzen und vlt. reicht ja bei Ablehnung auch schon der deutliche Hinweis darauf, dass man Schadensersatzansprüche prüft und rechtlich gelten machen will.