Arbeitszeit reduzieren trotz Sabbatjahr?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine recht spezielle Frage, die zunächst etwas widersinnig erscheinen mag.


    Ich bin Lehrer in NRW (verbeamtet) und bis Juli im Sabbatjahr. Hierfür habe ich 4 Jahre auf 20 Prozent meines Gehalts verzichtet und bekomme auch im Sabbatjahr 80 Prozent meines üblichen Gehalts.


    Nun möchte ich gerne Elterngeldplus beantragen, da ich im Sabbatjahr Vater geworden bin und mit meiner Rückkehr in den Beruf in Teilzeit gehe. Das wäre dann der 17. Lebensmonat meines Kindes. Das Elterngeld Plus muss ich jedoch bis zum 15. Lebensmonat in Anspruch genommen werden, damit es danach weiter ausgezahlt wird.


    Heißt: Ich musste schon zwei Monate vor Ende meines Sabbatjahrs in Teilzeit gehen.


    Ist das möglich? Ich würde dann auf Gehalt verzichten, was lohnenswert ist, weil es dann gute 12 Monate Elterngeld Plus gäbe. Ich frage mich aber, ob ich während eines Freistellungsjahrs meinen Stundenumfang reduzieren kann.


    Weiß da jemand Genaueres?


    Freue mich auf Eure Antworten!


    Beste Grüße


    Grido

  • Gerade ist ja nur eine Auszahlung, da du gar nicht arbeitest solltest du problemlos Elterngeld beantragen können. Ob und was übrig bleibt für die Monate, wo sich Zahlung und Elterngeldplus überschneiden, ist dann die Frage.


    Grob würde ich sagen, dürfte dir gar nichts ans Elterngeld angerechnet werden, da ja die Auszahlung den letzten 3 Jahren Arbeit zuzuordnen ist, ob das entsprechende Amt das auch so sieht, fraglich.


    Wichtig ist aber, du arbeitest aktuell nicht über 30h und damit bist du Elterngeldberechtigt.

  • Gerade ist ja nur eine Auszahlung, da du gar nicht arbeitest solltest du problemlos Elterngeld beantragen können. Ob und was übrig bleibt für die Monate, wo sich Zahlung und Elterngeldplus überschneiden, ist dann die Frage.


    Grob würde ich sagen, dürfte dir gar nichts ans Elterngeld angerechnet werden, da ja die Auszahlung den letzten 3 Jahren Arbeit zuzuordnen ist, ob das entsprechende Amt das auch so sieht, fraglich.


    Wichtig ist aber, du arbeitest aktuell nicht über 30h und damit bist du Elterngeldberechtigt.

    Vielen Dank für die Antwort Susannea!

    Um einem Missverständnis vorzubeugen:


    Mein Sabbatjahr endet im August und ab dann möchte ich Teilzeit arbeiten und Elterngeld Plus erhalten. Das ist die Motivation.


    Hierfür muss ich aber ab dem 15. Lebensmonat des Kindes das ElternGeld Plus beziehen. Entsprechend würde ich zwei Monate vor Wiedereintritt in die aktive Phase schon reduzieren.


    Unter 30 Stunden arbeite ich jedoch leider nicht. Ich habe 80 Prozent Umfang von 41 Stunden und komme damit auf 32 Stunden. Oder übersehe ich etwas?


    Beste Grüße

    Grido

  • DU arbeitest doch aktuell gar nicht, sondern bist nur in der Auszahlungsphase bis August. Also Arbeitszeit 0 Stunden aktuell. Nur das ist relevant, also musst du bis August nichts reduzieren.

    Weil du nicht in der aktiven Phase bist.

    Da würde ich dringend noch mal bei der Elterngeldstelle zu vorstellig werden.

    Übrigens reicht es auch, wenn die Mutter des Kinder bis zum Beginn der Auszahlung ElterngeldPlus bezieht, dann zählt das als durchgängig.

  • Danke für die Info! Das bespreche ich tatsächlich Mal mit der Elterngeld-Stelle. Wenn ich tatsächlich ohne Weiteres den Mindestsatz beantragen könnte, würde das Vieles vereinfachen.


    Vielen Dank!

  • Wenn das, was ich denke hinkommt, dann interessiert eben auch die Auszahlung nicht und du würdest vermutlich bis August den Höchstsatz und nicht den Mindestsatz bekommen.


    Würde ich unbedingt ansprechen.

  • Nochmals Danke :)


    Hast Du Grund zur Vermutung, dass die Auszahlung des angesparten Geld für das Sabbatjahr nicht als Einkommen berücksichtigt wird?

  • Ja, da sie bei mir andersrum alles Geld angerechnet haben, auch für Zeiten, wo ich nachweislich nichts verdient habe, weil ich aber in der Zeit mein Selbstständigkeit nicht abgemeldet hatte und damit eben die komplette Elternzeit als Teilzeit gelaufen bin.


    Sie haben dann das Einkommen aus den letzten Monate auf alle Monate mit Arbeitsstunden verteilt.


    Da du nun keine Arbeitsstunden hast und somit ankreuzen müsstest, dass das Elternzeit ohne Teilzeit ist, dürfte für die Zeit niemand nach Einkommen fragen.


    Ich finde jedenfalls hier keine wirkliche Sache, was sie dir anrechnen sollten:

    § 3 BEEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Und Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast du ja nach der Geburt nicht, denn du bist nachweislich aktuell nicht erwerbstätig.

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