Revision NRW - wie lange ist sie gültig?

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe im vergangenen November die Revision zur Konrektorin absolviert und bestanden. Die Stelle, auf die ich mich beworben hatte, hat eine andere Bewerberin bekommen. So sieht es auch bei den beiden Stellen aus, auf die ich mich nun beworben habe. Eine abschließend Entscheidung liegt noch aus, da die Mitbewerber noch die Revision machen müssen, was erst nach den Sommerferien stattfinden wird.

    Es scheint zur Zeit einen großen Run auf die ausstehenden Konrektor Stellen zu geben. Zumindest in dem Bezirk in NRW, in dem ich mich bewerbe. Dies sah ja mal ganz anders aus.

    Bei einem Telefonat (mit der Sachbearbeiterin für meine Bewerbungen) habe ich erfahren, dass die Revision nach einem Jahr für ungültig erklärt wird, wenn es Mitbewerber gibt. Sollte ich die einzige Bewerberin sein, gilt sie drei Jahre.

    Habt ihr das auch schon einmal gehört? Gibt es hier ähnliche Fälle, die einen Rat für mich haben, was ich machen soll?

    Sie sagte, dass ich die Revision ja einfach noch mal machen könnte. Ja, das könnte ich, aber es ist ja keine Prüfung, die man mal eben so macht. Außerdem kann mir ja dann niemand versichern, dass es dann klappt.

    Ich bin etwas unsicher und weiß nicht so recht, was ich machen soll?!

    Vielleicht habt ihr ja ähnliche Erfahrungen und könnt mir einen Tipp geben.

    Über Antworten würde ich mich freuen!!!

    Vielen Dank!

    Lieben Gruß

  • Vielen lieben Dank!

    Jetzt kenne ich zumindest den offiziellen Absatz. Obwohl es die Lage damit auch nicht unbedingt leichter macht. Sehr verzwickte Situation!!

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