Planstelleninhaber NRW Lebenszeit / Dienstliche Beurteilung

  • Guten Tag miteinander,


    eine kurze Frage. Wenn man bei einer Ersatzschule als Planstelleninhaber auf Probe arbeitet , dann wird man ja nach Ablauf der Probezeit in eine Planstelle auf Lebenszeit übernommen.


    Meine Fragen sind:


    Muss die Schulleitung am Ende der Probezeit eine dienstliche Beurteilung erstellen? Oder gibt es da bei Ersatzschulen andere Regelungen?


    Falls die Schulleitung in einer Ersatzschule nicht dazu verpflichtet sein sollte, eine DB zu erstellen, habe ich als Planstelleninhaber ein Recht darauf, eine DB auf Wunsch zu erhalten?


    Wenn die SL einen kurzen Bericht mit einigen wenigen lapidaren Sätzen zur Leistung und zum dienstlichen Verhalten angefertigt hat, der aus meiner Sicht nicht der Realität entspricht, besteht ein Anrecht darauf, das ändern zu lassen? Bzw. eine damit zusammenhängende Frage: Wenn die Bezirksregierung einen solchen kurzen Bericht erhält, was macht die Bezirksregierung dann mit den Infos? Bastelt sie daraus eine eigene DB, indem die im Bericht befindlichen Formulierungen quasi "fiktiv" weitergestrickt werden auf Basis der in den einzelnen Sätzen hinterlegten "Bewertungen" (Er ist stets bemüht etc.), sodass die "fiktive" DB dann eine fiktive "Gesamtnote", die aus den vorherigen Sätzen/Bewertungen resultiert, erstellt.


    Danke schonmal!


    :gruss:

  • Ich weiß tatsächlich nicht, ob es diese Verpflichtung gibt, ich kann dir allerdings sagen, dass bei uns an der Schule genau wie an öffentlichen Schulen 2 Besuche pro Fach der Schulleitung stattfinden. Ehemalige Schulleitung hat das wohl so nicht gemacht, aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, dennoch eine Beurteilung geschrieben.

    Ich habe dazu tatsächlich auch nichts direkt gefunden wie das genau geregelt ist, als ich vor einige Zeit mal geschaut habe.

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