Abordnung an die Grundschule

  • Hallo liebe KollegInnen,


    ich hätte eine Frage bezüglich einer möglichen Abordnung. Kurz zum Kontext:


    Nach meinem Referendariat an einer SEK II Schule nahm ich das Angebot an, mich für zwei Jahre für die Grundschule zu verpflichten, um im Anschluss eine Versetzungsgarantie im SEK II Bereich zu erhalten. Während der zwei Jahre habe ich nebenbei auch meine Lehrbefähigung im Grundschulbereich erlangt.


    Nun weiß ich schon, auf welcher Schule ich landen werde und freue mich auch ziemlich darauf. Allerdings würde ich gerne noch ein zwei Jahre an der Grundschule verbleiben.


    Daher möchte ich fragen, ob jemand hier Ahnung darüber hat, ob ich mich als SEK II Lehrer wieder auf eine Grundschule freiwillig abordnen könnte.


    Falls die Möglichkeit bestünde, mich anordnen zu lassen, würde ich dann auch in der selben Gehaltsstufe bleiben oder auf A12 bezahlt werden?


    Liebe Grüße


    PS: Es handelt sich um NRW

  • Das musst du mit der neuen Schulleitung klären. Abordnung möglich. Deputat, sofern du nicht überwältigend, äh überhälftig, unterrichtest, und Besoldung bleiben dir erhalten.

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