Beihilfe NRW - hier: Pflege

  • Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Umgang der Beihilfe mit den Aufwendungen für häusliche Pflege?

    Konkret:

    In § 5a BVO NRW wird ein Pflegezuschlag benannt, dazu aber inhaltlich nichts Genaueres ausgeführt.

    Aus hier nicht näher zu bezeichnenden Gründen bitte ich derzeit abzusehen von Ratschlägen, die Beihilfe doch dazu direkt zu kontaktieren.

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Umgang der Beihilfe mit den Aufwendungen für häusliche Pflege?

    Leider nein, und eine allgemeine, sicher doofe Frage dazu: ist denn die Pflege auch beihilfefähig? Ich dachte, dass die Pflegekasse was Eigenes ist...

  • Pflegekosten sind beihilfefähig.

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Man steht sich da sogar sehr gut:

    Es gibt zweierlei Pflegezuschläge, ganz unabhängig von den Zahlungen der PPV.
    Und wer ins Pflegeheim geht, wird nicht zum Sozialfall:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…ege_03_2019.pdf

    Generell gilt:

    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…?xid=3909013,10

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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