• Ich hab zwar selbst kein Kindergeld beantragt, weil ich verheiratet bin, bin mir aber ziemlich sicher, dass es umgekehrt ist: Das Seminar ist unsere Dienststelle, die Schule die Ausbildungsstätte. Auch inhaltlich kannst du doch die Berufsschule bei einem Auszubildenden viel eher mit dem Seminar vergleichen - unsere "praktische Ausbildung" hingegen findet in der Schule statt.


    LG
    Britta

  • Ich würde das Kindergeld nicht im Voraus beantragen - wenn du hinterher nicht genug absetzen kannst, kommst du nicht unter den Freibetrag und darfst flockig die ganze Kohle zurückzahlen. Also Vorsicht!


    Prinzipiell hast du, wenn noch nicht 27 und in Ausbildung (und das bist du ja), Anspruch auf Kindergeld. Du kennst sicherlich diese Einkommensgrenze, ab der es gestrichen wird. Mein Tip: warte einfach ab bis zum Ende des Jahres, lass dir von einem Steuerberater amtlich die Steuererklärung machen, dann kannst du sicher sein, dass du alles abgesetzt hast, was irgendwie möglich ist. Und wenn du dann unter dem Freibetrag landest - herzlichen Glückwunsch! Sofort Antrag auf Nachzahlen des Kindergeldes stellen (die Versorgungsstelle hat mir gesagt, dass Nachforderungen berechtigt und selbstverständlich sind), dann gibt's ein paar Wochen später einen dicken Batzen Geld!


    HTH,

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