Auswahlgespräche

  • Hallo zusammen,
    der goße Tag rückt immer näher 8o . Morgen habe ich meine ersten Auswahlgespräche. Beim Durchgehen der Fragen im "Ausblick" der GEW, hat sich mir folgende Frage gestellt: Darf ich bei der Frage "Warum haben Sie sich an unserer Schule beworben?" in der Antwort erwähnen, dass ich bereits persönliche Gespräche mit der Schulleitung geführt habe, oder kann mir da jemand - ich denke da v.a. an den Personalrat - einen Strick raus drehen?
    Danke für eure Meinungen, Gaia

    • Offizieller Beitrag

    Gaia
    Mein einziger Gesprächstermin ist am Dienstag und meine Nerven liegen seit einer Woche blank. Ich drück dir die Daumen!


    Über die o.g. Links ist ja einiges zu erfahren, aber wenn man wie ich noch nie das Glück hatte, eingeladen zu werden, zittert man doch enorm vor dem ersten Gespräch. Da ich auf die Schnelle (mehr lässt mein Adrelaninspiegel nicht mehr zu ...) keine Antworten auf folgende Fragen gefunden habe, wäre es ganz ganz lieb, wenn sich jemand erbarmt und kurz was dazu schreibt ...


    1. Kann es passieren, dass mir der Arbeitsvertrag noch am gleichen Tag zur Unterschrift vorgelegt wird (Ich habe einen Termin am späten Nachmittag und bin vermutlich die letzte Kandidatin.)? Habe ich das Recht ihn prüfen zu lassen?


    2. Ich werde nur als Angestellte eingestellt und habe folgende Passagen im Angestelltenrecht gefunden, die ich nicht richtig verstehe:


    Zitat


    Arbeitsverhältnis
    Die Grundsätze des Angestelltenverhältnisses orientieren sich am Berufsbeamtentum.
    Es ist aber ein privatrechtliches Vertragsverhältnis im öffentlichen Dienst, welches seine Grundlagen im Arbeitsvertrag, den allgemeinen gesetzlichen Regelungen (BGB) und dem BAT findet. Nebenabreden, z.B. bezüglich der Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsver-hältnis oder eine verkürzte Probezeit, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Vertrag ist für beide Seiten bindend.


    Heißt das, dass ich darum bitten kann, aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Aushilfsangestellte, die Probezeit zu verkürzen? Werden diese Jahre auf die Zeit angerechnet, die ich brauche, um die Unkündbarkeit zu erreichen?
    siehe auch hier:

    Zitat


    Beschäftigungs- und Dienstzeit
    Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im öffentlichen Dienst abgeleistet worden ist. Die Beschäftigungszeit wirkt sich aus auf die Dauer der Kündigungs-frist, auf den Eintritt der Unkündbarkeit (§ 53 BAT) sowie auf die Dauer des Krankengeldzu-schusses (§ 37 BAT). Als Dienstzeit gilt auch die Zeit, in der Angestellte bei anderen Arbeit-gebern des öffentlichen Dienstes tätig waren. Die Dienstzeit wirkt sich aus auf die Dauer der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 71 BAT) und ist maßgeblich für die Berechnung des Dienstjubiläum (§ 39 BAT). Die Dienstzeit der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer richtet sich nach dem Hinweis des Kultusministeriums vom 28.03.1983 ( BASS 21-01 Nr.12). [...] Nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren gelten Angestellte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, als unkündbar (§53 (3) BAT).



    Zitat


    Beförderungen
    Angestellte Lehrkräfte haben bei Beförderung grundsätzlich keine Nachteile gegenüber be-amteten Lehrern und Lehrerinnen, wenn sie über die entsprechenden Laufbahnvorausset-zungen verfügen. Die Rechtsprechung stellte kürzlich zu dieser Frage fest, dass bei den Stellenausschreibungen auch angestellten Lehrkräften gleiche Zugangschancen eingeräumt werden müssten.


    Ich könnte mich also auch auf ausgeschriebene Konrektorenstellen bewerben?


    Zitat


    Lebensaltersstufen
    Angestellte der Verqütungsgruppen BAT lll - X, die spätestens am Ende des Monat, in dem sie 31 werden, eine Stelle im öffentlichen Dienst antreten, erhalten eine Grundverqütung ihrer Lebensaltersstufe. Wird ein Angestellter später eingestellt, so steht ihm die Grundver-gütung der Lebensaltersstufe zu, die sich ergibt, wenn das bei der Einstellung vollendete Lebensjahr um die Hälfte der Jahre vermindert wird, die seit dem 31. Lebensjahr verstrichen sind.
    Bei Angestellten der Vergütungsgruppe I - II b ist die entsprechende Altersgrenze die Voll-endung des 35. Lebensjahrs. - Die Lebensaltersstufen steigen im zweijährigen Rhythmus bis zur jeweiligen Endstufe nach § 27 BAT.


    Das verstehe ich so, dass ich mit meinen 37 Jahren in Stufe 34 komme. Im Moment bin ich aber schon in Stufe 37!!! Darf ich da zurückgestuft werden, nur weil das Vertragsverhältnis plötzlich nicht mehr befristet ist?


    Quelle: http://www.vbe-bezirksverband-…de/FramesHTMLs/Recht.html


    Gibt es hier im Forum Lehrer, die nicht verbeamtet werden? Ich fände es hilfreich, wenn wir uns für einen permanenten Austausch zusammen finden könnten.


    LG Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hallo Talida,


    einen Arbeitsvertrag bekommst du am selben Tag nicht vorgelegt, den unterschreibst du ggf. bei Dienstantritt beim Schulamt.


    Am selben Tag bekommst du eine Erklärung vorgelegt, in der steht, dass du die Stelle annimmst. Alles weitere bekommst du dann später per Post von deiner zuständigen Bez.- Reg..


    Viel Erfolg und lieben Gruß
    Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • ... aber für die Zusage hast du Bedenkzeit bis zum Werktag nach Ende der Frist, in der die Gespräche in NRW stattfinden müssen - also Zeit bis Montag (wirst du aber wohl nicht brauchen, wenn es dein einziges Gespräch ist).


    Viel Glück wünscht
    Britta

  • Hallo zusammen(besonders auch an alle Auswahlgespräch-Geplagten ;) )
    ich wollte nur mal kurz mitteilen, dass die Gespräche gar nicht soooooooo schlimm sind, aber vielleicht hatte ich auch nur Glück: Die Auswahlkomissionen waren sehr nett und die Fragen absolut fair.
    Euch allen noch viel Erfolg und allen die sehlichst darauf wachten, dass das Telefon klingelt wünsche ich starke Nerven!
    Gruß, Gaia

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