Die Beurteilungsrichtlinien haben sich im Mai 2026 geändert.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (2
VR 3.25) festgestellt, dass ein negatives Ergebnis im Assessmentcenter Be-
werberinnen und Bewerber nicht vom weiteren Auswahlverfahren ausschlie-
ßen darf. Vor diesem Hintergrund wird nun für alle Bewerbenden, die ihre Be-
werbung aufrechterhalten, eine dienstliche Beurteilung erstellt, unabhängig
vom Ergebnis des EFV."
Insofern ist ein teures Coaching evtl. nur noch eine Option, wenn man mit einer bestimmten Bewertung abschließen möchte.
