Kein Beamter nach dem Referedariat?

  • Ich habe gehört, dass LAAs bzw. Lehrer nur noch bis 2007 verbeamtet werden sollen. In NRW jedenfalls. Weiß jemand näheres? Wo bekomme ich Infos?
    LG, Nicky78

    • Offizieller Beitrag

    Moin!


    Es empfiehlt sich generell, sich die geltenden Gesetze - hier das aktuelle Schulgesetz zu lesen, bevor man Gerüchten Glauben schenkt.


    Wenn man den Passus im Gesetz genau liest, dann steht da nicht, dass der Beamtenstatus abgeschafft wird.


    In §57 steht, dass Lehrer in der Regel Beamte sind, sofern sie die für ihre Laufbahn erforderliche Befähigung besitzen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.


    vgl. hier: http://www.bildungsportal.nrw.…n/Gesetze/SchulG_Text.pdf


    Was das neue Schulgesetz bringen wird, das derzeit vom Landtag beschlossen werden soll, müsste ich nochmal genauer nachsehen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Bolzbold,


    du hast schon Recht, allerdings steht ganz hinten im Schulgesetz zum Thema Inkrafttreten, Außerkrafttreten etc. (§133 Abs. 2) folgende Formulierung: "Die Regelung des §57 Abs. 4 Satz 2 tritt am 31. Dezember außer Kraft."
    Raffiniert gemacht.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

    Einmal editiert, zuletzt von volare ()

  • Abwarten. So ganz genau weiß das zur Zeit wohl noch niemand.


    Das Beamtentum für Lehrer stand doch schon so oft zur Disposition - et hätt noch immer joot jejange ;)


    Ich habe aber auch von einer Kollegin gehört, dass schon jetzt nicht mehr alle Neueinstellungen zur Verbeamtung waren. Nach welchen Kriterien da aber vorgegangen sein soll... keine Ahnung. Vermutlich keine sozialen :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    volare schrieb am 31.01.2006 20:30:
    Hallo Bolzbold,


    du hast schon Recht, allerdings steht ganz hinten im Schulgesetz zum Thema Inkrafttreten, Außerkrafttreten etc. (§133 Abs. 2) folgende Formulierung: "Die Regelung des §57 Abs. 4 Satz 2 tritt am 31. Dezember außer Kraft."
    Raffiniert gemacht.


    Viele Grüße
    volare


    Auch das stimmt wiederum.
    Dennoch stellt sich die Frage, ob das automatisch bedeutet, dass Lehrer dann definitiv keine Beamte mehr sind oder ob das durch eine andere Regelung ersetzt wird, die den Beamtenstatus nach wie vor beinhaltet.


    Insofern müsste man wohl bis zum neuen Schulgesetz sagen "Nichts Genaues weiß man nicht".


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo,
    ich sehe das wie Bolzbold. Dieser merkwürdige versteckte Passus mit dem Außer-Kraft-Treten stammt noch aus dem letzten rot-grünen Schulgesetz. Die neue Regierung will den Beamtenstatus von Lehrern beibehalten. Der Beleg findet sich auf folgender Seite (Punkt 24):
    http://www.bildungsportal.nrw.…ckpunktepapier/index.html
    Also: Entwarnung für alle zukünftigen NRW-Lehrer
    :)


    Catull

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