A13 für alle - Was passiert mit A13-Posteninhabern?

  • Die Miesere für die alten Lehrer im normalen ersten Beförderungsamt A13 an Realschulen und Gesamtschulen ist, dass es eben keine Funktionsstellen sind und sie rechtlich nicht mit einer Aufgabe verknüpft waren, auch wenn das in der Praxis dann anders war und anders ausgeschrieben wurde. Deshalb kann sich die Landesregierung darauf zurückziehen, dass keine Tätigkeit vorliegt, die rechtlich zwingend einen Besoldungsabstand zur neuen Einstiegsbesoldung A13 erfordert.

    Du argumentierst, es sein mit dem Aufstieg ins erste Beförderungsamt rein rechtlich keine damit verknüpfte Aufgabe übertragen worden.
    Dann müsstest du auch der Meinung sein, dass dieser Verordnungstext nicht für das erste Beförderungsamt gilt:
    "Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt."

    Hier wird sehr wohl festgehalten, dass sich besondere Belastungen aus der Übernahme eines Beförderungsamtes ergeben. Es besteht rechtlich eine direkte Verknüpfung.
    Deswegen folge ich deiner Argumentation nicht.

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