Damit keine Missverständnisse entstehen: Der Bewerber muss verschiedene Schritte fristgerecht durchführen, die auf einen Antrag auf Verbeamtung an der Privatschule hinauslaufen. Keineswegs macht das nur die Privatschule.
Auch dass es ein festes prozentuales Verhältnis zwischen Verbeamtungen an staatlichen Schulen und Privatschulen gibt, würde ich anders ausdrücken: Der Bewerber an der Privatschule muss (im Prinzip) die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die er auch einer staatlichen Schule erfüllen müsste. Insbesondere in Bezug auf die Noten aus 1. und 2. Staatsexamen.
Vielleicht hilft es dem TE aber auch gar nicht, wenn hier die Details für Bundesland X diskutiert werden, er aber nach Bundesland Y möchte.