Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand Auskunft geben darüber, ich habe bisher noch keine Infos darüber finden können.
Gibt es eine Vorgabe dazu, mit welchem Anteil Sonderpädagog*innen für Fachunterricht eingesetzt werden dürfen an einer GL-Schule?
Der Sinn bei einer/m Sonderpädagog*in an einer GL-Schule ist ja nunmal, dass die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ihr Recht auf individuelle Förderung durch ebendiese Kräfte erfüllt bekommen. Was ist nun, wenn 3/4 des vollen Stundendeputats für Fachunterricht drauf gehen?
Ich befürchte, dass es dazu keine Vorgaben gibt und es im Ermessen der Schulleitung liegt..?