26. September 2025 22:12 #1 Zitat von Toggenburg Die anschließende berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Schulischen Heilpädagog:in wird von uns großzügig unterstützt Also muss man diese selbst zahlen
26. September 2025 22:19 #2 Nein, sie wird in der Regel bezahlt, du unterschreibst aber eine Rückzahlungsvereinbarung für den Fall, dass du die Institution zeitnah nach der Ausbildung verlässt.https://www.weka.ch/themen/persona…erpflichtungen/
DelicatePond20960 26. September 2025 22:29 Hat den Titel des Themas von „Als Sonderpädagoge oder Lehrperson in die Schweiz“ zu „--“ geändert.