Die anschließende berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Schulischen Heilpädagog:in wird von uns großzügig unterstützt
Also muss man diese selbst zahlen
Die anschließende berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Schulischen Heilpädagog:in wird von uns großzügig unterstützt
Also muss man diese selbst zahlen
Nein, sie wird in der Regel bezahlt, du unterschreibst aber eine Rückzahlungsvereinbarung für den Fall, dass du die Institution zeitnah nach der Ausbildung verlässt.
Wow das ging schnell mit der Lehrkräfteaquise...
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