• Hey ihr Lieben,


    Ich hätte mal eine Frage zu einem sehr speziellen Fall, verbeamtet in BW: wenn man im Freistellungsjahr des Sabbatjahres ein Kind bekommt, läuft dann die Gehaltszahlung weiter bis zum Ende des Sabbatjahres und wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld, das man als Beamter ja in Höhe des vollen Lohnes erhält? Ich habe aus unsicherer Quelle die Info, dass evtl. das Sabbatgehalt in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt nur aufgestockt wird auf den vollen Lohn, so dass das Mutterschaftsgeld dann ja geschmälert ist. Oder kann man das Sabbatjahr in so einem Fall 6 Wochen vor Geburt abbrechen / unterbrechen, so dass man dann das normale Mutterschaftsgeld erhalten kann? Würde ich dann den Rest meiner Ansparungen in einer Summe ausbezahlt bekommen oder verfällt es sogar? Vielleicht hat jemand ja Kenntnis in einem ähnlichen Fall und kann mir dazu ein paar Infos geben :)


    Liebe Grüße

    Mar Ina

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