Seiteneinsteiger KLassenleitung

  • Hallo, ich habe eine Frage, darf man als Seiteneinsteiger eine Klassenleitung übernehmen in RLP? Ich habe unterschiedliche Aussagen....

    Danke. Ich finde in der Landesverordnung nichts

  • Hallo, ich habe eine Frage, darf man als Seiteneinsteiger eine Klassenleitung übernehmen in RLP? Ich habe unterschiedliche Aussagen....

    Danke. Ich finde in der Landesverordnung nichts

    Kurz zur Klärung: Du bist in RLP und nicht im Saarland (laut Profil)?

    Und du bist definitiv im SE und nicht im QE -> darauf beziehe ich mich mal in meiner Antwort.

    (edit: Du bist ja Mentorin, oder? Dann bezieht sich das natürlich auf deine Anwärterin)

    Der QE in RLP ist vom Ablauf und Abschluss her ein normales Ref. Deine Dienststelle ist das Seminar und du unterrichtest eben in normalem Ref-Umfang in der Schule. In der Schule gibst du keine Vertretung und hast keine Klassenleitung.

    Im Gegensatz dazu ist dein SE eine ganz andere Form der Ausbildung. Das ist auch der Grund, warum auch auf den Seiten des Ministeriums aber auch im Ablauf der Einstellung deutlich auf die Herausforderungen dieser Art der Ausbildung aufmerksam gemacht wird. Dies umfasst vor allem die Punkte, dass du eine reguläre Lehrkraft im Angestelltenverhältnis bist, die mit 2-Jahres-Vertrag an der Schule eingestellt ist, die bis zu 18 Stunden unterrichtet und an das Seminar nur zur Ausbildung "ausgeliehen" wird.

    Im SE hat man also einen ganz speziellen Status (der aber - so war es zumindest früher - die garantierte Einstellung auf eine Planstelle bringt, wenn die Prüfung bestanden ist und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen).

    Warum nenne ich diese Aspekte? Weil nicht jede(r) hier im Forum die Details kennt und: Für die Schule bist du eine normale angestellte Lehrkraft mit voller Stelle, die nur zu einem Viertel für die Ausbildung freigestellt ist. Aus Sicht der Schule gehört zu den Aufgaben der normalen Lehrkraft bei euch anscheinend die Klassenleitung (an BBSen habe ich das bei SE bisher noch nicht mitbekommen. Es ist auch nicht sinnvoll, weil es meiner Ansicht nach zeitlich und von den Kompetenzen die man hat, deutlich überfordert.).

    Was die LVO dazu sagt, weiß ich nicht. Der beste Ansprechpartner dürfte hier die betreuende BP-Fachleitung sein.

    PS/edit: Ich kenne nur die BBS-Details. RS+ mag in Details anders sein.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

    Einmal editiert, zuletzt von Finnegans Wake (18. November 2025 08:51)

  • In der Verwaltungsvorschrift über die Ausbildung finde ich folgenden Passus (verlinkt direkt auf der Info-Seite des Ministeriums -> ganz unten https://bm.rlp.de/schule/lehreri…/seiteneinstieg )


    7

    Einsatz und Ausbildung in den Schulen

    7.1

    Der Einsatz erfolgt an einer Schule der Schulart, für die die Prüfung zur Erlangung der jeweiligen Lehrbefähigung abgelegt wird. Der Einsatz erfolgt auch an Integrierten Gesamtschulen, soweit die Ausbildungsvoraussetzungen vorliegen. Soweit in dieser Verwaltungsvorschrift keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte nach dieser Verwaltungsvorschrift die gleichen Bestimmungen wie für die Lehrkräfte an Schulen.


    In der LVO ist tatsächlich nichts zu finden. Der Satz oben liest sich so, als sei ein(e) Seiteneinsteiger/in eine normale Lehrkraft an der Schule. Da ich aber kein Verwaltungsdeutsch spreche, weiß ich nicht, ob meine Interpretation richtig ist.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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    Einmal editiert, zuletzt von Finnegans Wake (18. November 2025 08:35)

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