Hallo,
ich bin in Schleswig-Holstein tätig und wir sind Eltern geworden vor ein paar Wochen. Es geht um die Zuordnung der Kindererziehungszeiten und den Kindererziehungsergänzungszuschlag. Ich vermute, dass es den in vielen (allen?) Bundesländern gibt.
Habe ich das richtig verstanden zu den Kindererziehungszeiten:
- man kann 36 Monate aufteilen. Grundsätzlich steht es der Person zu, die die Erziehung getätigt hat.
Durch den dann gezahlten Kindererziehungszuschlag kann sich die Pension oder Rente erhöhen.
- wir verdienen beide in etwa gleich (A15 und als Angestellter - Rentenversicherung) und wollen auch die Erziehungszeiten in etwa gleich aufteilen, zumindest die Elternzeit.
- Der Ergänzungszuschlag wird bis zum 10 Lebensjahr gezahlt, wenn man z.B. in Teilzeit arbeitet, wegen der Kindererziehung. Dieser wird auch nur auf die Rente gezahlt.
Nun die Fragen:
1) Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die Zuschläge nicht gezahlt, wenn das Höchstrentenniveau erreicht wird. Das ist ja bei A15 durchaus realistisch in der Zukunft. Insofern würde ich vermuten, dass es klug ist dem zukünfitgen Renter die Zeiten zu geben und nicht mir, richtig? Schlussendlich ist es ein Blick in die Glaskugel.
2) Hat die Einteilung der 36 Monate Kindererziehungszeit Auswirkungen auf die ruhegehaltsfähige Zeit? In S-H wird Elternzeit beispielsweise nicht als ruhegehaltsfähige Zeit gerechnet.
Vielleicht hat jemand Erfahrung gesammelt. Ich finde das Thema relativ überfordernd oder es liegt an meinen unruhigen Nächten ;-).
Grüße!