Eine Frage an alle Mitglieder! Es geht um das Hessische Schulgesetz vom 1993. Am 01.08.2000 gab es ja eine Änderung und man kann auch unter Anlage 1 die „Richtlinien zu den einzelnen Schulformen“ einsehen, welche auch die Richtlinien zum Notenausgleich enthält, wie zum Beispiel, dass man eine 5 in einem Hauptfach in der Realschule mit einer anderen 2 im Hauptfach, oder 2x3 oder aber auch 1x3 und mit einer Gesamtnotendurchschnitt von 3.0 ausgleichen kann. Wie war diese Regelung vor dem 01.08.2000 in den Hessischen Realschulen? Kann das einer freundlicherweise beantworten. Benötigen es für ein Referat. Es ist nirgends was zu finden.
LG