• Hallo ihr lieben,

    Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich arbeite in Hessen und habe vor für längere Zeit Teilzeit zu beantragen, damit ich nicht jedes Mal neu beantragen muss. Ich pflege eine Person.
    Nun steht in dem Formular, dass es zunächst nur bis zu Dauer von höchstens 5 Jahren genehmigt werden kann. Heißt das, ich kann es nach Ablauf der 5 Jahre wieder beantragen oder ist damit die Zeit aufgebraucht und ich kann es nicht mehr beantragen? Irgendwann möchte ich auch Kinder und dann deswegen Teilzeit. Nicht, dass das am Ende nicht geht.

    Wie ist es, wenn die pflegende Person vor Ablauf der 5 Jahre stirbt? Kann ich dann früher wieder zu Vollzeit herangezogen werden, weil kein Grund mehr dafür besteht. Oder ist es dann egal, wenn es bewilligt wurde?
    Ich bin noch am überlegen, ob ich wirklich direkt 5 Jahre beantrage oder etwas weniger. Aber an sich tut mir Teilzeit gut und ohne den Grund, wäre es ja nicht so einfach möglich.

    Danke euch.
    Liebe Grüße

  • Nun steht in dem Formular, dass es zunächst nur bis zu Dauer von höchstens 5 Jahren genehmigt werden kann. Heißt das, ich kann es nach Ablauf der 5 Jahre wieder beantragen oder ist damit die Zeit aufgebraucht und ich kann es nicht mehr beantragen? Irgendwann möchte ich auch Kinder und dann deswegen Teilzeit. Nicht, dass das am Ende nicht geht.

    Du kannst danach wieder Teilzeit beantragen. Auch mit einer anderen Begründung.

    Wie ist es, wenn die pflegende Person vor Ablauf der 5 Jahre stirbt? Kann ich dann früher wieder zu Vollzeit herangezogen werden, weil kein Grund mehr dafür besteht. Oder ist es dann egal, wenn es bewilligt wurde?

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß es aber auch ehrlich gesagt nicht genau.

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