Verbeamtung in Niedersachsen- Unterschiede im Beamtenrecht Nds/NRW

  • Liebes Forum,

    ich habe mein Ref in NRW absolviert und arbeite seit über zwei Jahren Vollzeit als Vertretung im Schuldienst- Gymnasium, Realschule und jetzt Gesamtschule. Ich liebe den Beruf und bekomme immer wieder gespiegelt, wie richtig ich dort bin, aber das System mit all seinen Fallstricken und gewünschter Immobilität machen mir manchmal zu schaffen.

    Nun habe ich die Möglichkeit mich an einer IGS ohne Oberstufe in Niedersachsen verbeamten zu lassen. Für mich sind da noch ein paar Frage offen und ich hoffe darauf, unter euch ein paar Landesrechtskundige zu finden, da die Sachbearbeiterin beim RLSB mir nicht so ganz weiterhelfen konnte. Ich würde aber auch noch versuchen jemandem vom Personalrat zu erreichen, aber hier bekomme ich sicherlich auch erstmal solide Antworten auf meine Fragen. Mit den Vorgaben in NRW bin ich recht vertraut, zu Niedersachsen weiß ich jedoch noch zu wenig und wünsche mir da mehr Klarheit.

    Gerne könnt ihr mich auch einfach auf entsprechende Seiten verweisen, wenn ihr Inhalte nicht runterbeten mögt. Ich scheine nur bisher nicht ganz erfolgreich mit meiner Recherche gewesen zu sein.

    1. Werden mir die geleisteten Jahre in NRW in Niedersachsen auf meine Probezeit angerechnet?

    2. Die ausgeschriebene Stelle ist eine Gymnasialstelle trotz der fehlenden Oberstufe. Ist das Einstiegsgehalt A13 zwischen NRW und Nds vergleichbar? Bei der Besoldungstabelle verstehe ich nicht so ganz, was die Erfahrungsstufe bedeuten soll. In NRW existiert ja noch der Zuschlag auf A13- in Nds ebenfalls?

    3. Ich habe erfahren, dass man in Nds nicht erneut verbeamtet werden kann, sollte man sich aus dem Dienst entlassen wollen. In NRW geht das meines Wissens nach. Könnte ich, rein theoretisch, nach einer Kündigung in Nds in NRW erneut verbeamtet werden?


    Ich danke euch vielmals im Voraus! :))

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