Hallo zusammen,
ich beginne im Februar 2026 mein Referendariat für das Lehramt an Oberschulen in Sachsen (Mathematik/Informatik).
Mir wurde gesagt, dass man ab dem 2. Halbjahr im Referendariat im Rahmen der Unterrichtsversorgung bis zu 5 Unterrichtsstunden pro Woche gegen Bezahlung übernehmen kann.
Dazu habe ich konkrete Fragen, zu denen ich sehr unterschiedliche Aussagen gehört habe:
1. Vergütung:
- Wie hoch ist die Bezahlung aktuell realistisch (brutto)?
- Stimmt es, dass zwar 5 Unterrichtsstunden erteilt werden, aber intern mit ca. 8 Arbeitsstunden gerechnet wird (wegen Vor- und Nachbereitung sowie Korrekturen)?
2. Auswirkung auf die spätere Eingruppierung:
- Wird diese Tätigkeit bei der Stufenzuordnung nach dem Referendariat berücksichtigt?
- Konkret: Kann Unterrichtsversorgung im Ref dazu führen, nach dem Abschluss nicht in E13 Stufe 1, sondern z. B. direkt in Stufe 2 zu starten – oder zählt das tariflich nicht als anrechenbare Berufserfahrung?