Unterrichtsversorgung im Ref (Sachsen): Vergütung & Einfluss auf spätere E13-Stufe?

  • Hallo zusammen,

    ich beginne im Februar 2026 mein Referendariat für das Lehramt an Oberschulen in Sachsen (Mathematik/Informatik).

    Mir wurde gesagt, dass man ab dem 2. Halbjahr im Referendariat im Rahmen der Unterrichtsversorgung bis zu 5 Unterrichtsstunden pro Woche gegen Bezahlung übernehmen kann.

    Dazu habe ich konkrete Fragen, zu denen ich sehr unterschiedliche Aussagen gehört habe:

    1. Vergütung:

    • Wie hoch ist die Bezahlung aktuell realistisch (brutto)?
    • Stimmt es, dass zwar 5 Unterrichtsstunden erteilt werden, aber intern mit ca. 8 Arbeitsstunden gerechnet wird (wegen Vor- und Nachbereitung sowie Korrekturen)?

    2. Auswirkung auf die spätere Eingruppierung:

    • Wird diese Tätigkeit bei der Stufenzuordnung nach dem Referendariat berücksichtigt?
    • Konkret: Kann Unterrichtsversorgung im Ref dazu führen, nach dem Abschluss nicht in E13 Stufe 1, sondern z. B. direkt in Stufe 2 zu starten – oder zählt das tariflich nicht als anrechenbare Berufserfahrung?

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