Anwärtersonderzuschlag, Rückzahlung & Stellenangebote

  • Hallo zusammen,
    ich hätte mal eine Frage an alle, die in Hessen während ihres Referendariats den Anwärtersonderzuschlag erhalten haben und das Referendariat bereits abgeschlossen haben.

    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr hinsichtlich der Übernahme in den Schuldienst und einer möglichen Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlags gemacht habt.

    Insbesondere würde mich interessieren:
    - Habt ihr nach dem Referendariat ein Stellenangebot in eurer Wunschregion beziehungsweise in einem zumutbaren Umkreis erhalten? Oder wurden euch auch Stellen am anderen Ende von Hessen angeboten, obwohl ihr familiär oder anderweitig regional gebunden wart?


    - Wurden persönliche Umstände wie Ehepartner, Kinder, Eigenheim oder die berufliche Ortsbindung des Partners bei den Angeboten berücksichtigt? Hintergrund: Mein Ehepartner ist bereits verbeamtet im Lehrdienst und dadurch ortsgebunden.


    - Musste jemand den Anwärtersonderzuschlag tatsächlich zurückzahlen, weil ein Stellenangebot aufgrund der Entfernung abgelehnt wurde? Falls ja, gab es Möglichkeiten, aufgrund der persönlichen oder familiären Situation von einer Rückzahlung abzusehen?

    Mir ist bewusst, dass grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht bestehen kann, wenn man ein Einstellungsangebot ablehnt. Mich würde aber interessieren, wie das Ganze in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird und ob bei den Stellenangeboten auf eine gewisse Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Entfernung und familiärer Situation geachtet wird.


    Ich würde mich sehr über eure persönlichen Erfahrungen freuen. Vielen Dank! 🙂

Werbung