"Erwartungen" Klasse 7 - was sagt ihr?

  • Ich gebe zu, ich hätte mich mal früher drum kümmern sollen ...
    Ich habe ab morgen im BdU eine Klasse 7 in Deutsch. Ich muss mich ja auch zu meinen Erwartungen und den geltenden Regeln äußern.
    Was sagt ihr den Schülern? Wie geht ihr mit nicht gemachten HA um? Was sagt ihr den Schülern zur Notenerstellung, insbesondere auch zur Mitarbeit im Unterricht? Es wäre nett, wenn ihr ein paar Tipps für mich hättetet ... Danke!

  • Hausaufgaben werden kontrolliert, bei 3x nicht gemacht geht ein Brief an die Eltern.


    Edit: Natürlich solltest du dich auch an schulinterne Gepflogenheiten halten. Nichts ist ätzender, als ein neuer Kollege, der alles anders macht, als der Rest es vereinbart hat. X(

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Ich habe noch einmal eine genauere Frage zu der Notenvergabe: in meiner Klasse sind Schüler, die aktiv sind UND gute Antworten geben. Andere sind aktiv sind, aber nicht so gute Antworten geben u. bei kürzeren Aufgaben im Unterricht sich trotz Aufforderung von mir, noch einmal zu schauen, ob die Ballade wirklich in einem einzigen Satz inhaltlich mit eigenen Worten zu erzählen ist, nicht weiter bemühen. Aber sie leisten eben regelmäßig ihren Beitrag. Wie bewertet ihr so etwas bei den Kleineren. Ich mache mir Kreuze, Kreise und Striche. Angenommen, die Aktiven-"Guten" bekommen zwei Kreuze, die Aktiven-"Flüchtigen" ein Kreuz bekämen alle anderen ja schon einen Kreis ... oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß grundsätzlich nicht, was ich von dieser - auch schon in meiner Schulzeit üblichen - Methode halten soll. Ich nehme mal an, Du verteilst die Zeichen nach jeder Stunde an alle SuS. Vielleicht könntest Du ja nur für die SuS welche verteilen, die sich beteiligt haben bzw. die Du aufgefordert hast, dann kannst Du auf die Qualität der Beiträge eingehen --- nur so ein Gedanke


    Gruß leppy

  • Zitat


    - Mündlich wiegt (etwas) stärker als schriftlich
    - zur mündlichen Note gehören auch HA, Gruppen-A, Partner-A, Vokabeltests etc, die genauso ernst zu nehmen sind, wie "normaler" Unterricht (frontal ist eh nicht normal bei mir)
    durchgeschlafen")


    Mit meinem Hang zum Schulrecht :
    - Natürlich muss die Notengewichtung genau bekannt gegeben werden (z.B. 60:40), d.h. aber nicht, dass ich am Ende um eine pädagogische Gesamtwürdigung des Schülers komme.
    - In die mündliche Noten gehören keine schriftlichen Leistungen, es sei denn, sie wurden mündlich abgeprüft. Beliebter Beispielsfall: Hausaufgaben vom Schüler nicht gemacht, beim Durchgehen vom Lehrer festgestellt, mündlich 6 eingetragen, Schüler fällt deswegen am Jahresende durch: Formaler Fehler, das Zeugnis ist vor dem Verwaltungsgericht nichtig. Erlaubt ist es aber, die Hausaufgaben abzufragen und dann eine 6 mündlich zu vergeben. Für Vokabeltest gilt das gleiche. Diese zählen als Wiederholungsarbeiten und sind in B-W in der Notenverordnung sogar genau geregelt (max. 25min und Stoff der letzten zwei Stunden).
    Ansonsten gefällt mir Heikes Ansatz sehr gut , insbesondere was die Integration der Schüler betrifft. Davon werde ich wohl auch noch das ein oder andere meinen Schülern anbieten.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Ehhh... hab ich da was verschlafen? Im Lehrplan Deutsch NRW Sek I steht zum einen ausdrücklich, dass mündlich und schriftlich gleichermaßen gewertet werden sollen, aber eben nicht im rechnerischen 50:50, sondern dass der Lehrer eine Note geben soll, die den Gesamteindruck in den Bereichen des Faches widerspiegelt. Die Qualität der schriftlichen Hausaufgaben darf explizit nicht mit gewertet werden, da nicht nachweisbar ist, ob die Schüler diese Leistung auch allein erbracht haben. Arbeitshaltung und Erbringen der HA allerdings schon.


    Noten sind Mist.
    w.

    Frölich zärtlich lieplich und klärlich lustlich stille leysejn senffter süsser keuscher sainer weysewach du minnikliches schönes weib

  • wolkenstein: Ein paar Sachen sind länderspezifisch. Was allgemein gelten sollte:
    - Die Berechnung der Note muss transparent sein. Diese Berechnung ist die formale Seite der Notengebung, die vor einem Verwaltungsgericht überprüft werden kann. Die pädagogische Wertung des errechneten Schnittes liegt natürlich im Ermessen des Lehrers, so keine sachfremden Erwägungen hinzukommen. Beispiel: Ich gewichte 50:50. Alle schriftlichen Leistungen ergeben im Schnitt 2, alle mündlichen 3. Rechnerisch steht der Schüler auf 2,5. Nun muss eine pädagogische Gesamtbetrachtung erfolgen, es kann also je nach dem Fall eine 2 oder 3 geben (wir hatten hier eine ähnliche Diskussion schon...). Wenn ein Schüler im Endergebnis auf einer rechnerisch glatten 2 steht und schließlich auf eine 3 kommt, wirst du dich (vor dem Verwaltungsgericht) fragen lassen müssen, ob hier nicht doch sachfremde Erwägungen einbezogen wurden (Schüler ist frech, hat eine rechtsradikale Meinung,...). Denn deine Einzelmessungen und deine pädagogisch begründete Gewichtung sind anscheinend nicht in der Lage, nur annährend den Leistungsstand des Schülers wiederzugeben.
    - Die Ausführungen zu den Hausaufgaben erscheinen mir unlogisch. Gibt es dann in NRW keine Noten für Referate, Haus-/Projektarbeiten,...? Aber das is egal, mündlich abfragen müsste bei euch auch möglich sein. Noch ein Hinweis: Ich darf natürlich nicht nur die Hausaufgabe, die vergessen worden ist, fürs Schriftliche bewerten. Korrekt ist nur: Klassensatz einsammeln oder stichprobenartig einsammeln, so dass jeder einmal abgeben musste!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

Werbung