freistellungsauftrag für bank???

  • hallo,
    ich bin gerade dabei mein sparbuch aufzulösen, da ich von der sparkasse zur bbbank wechsel und jetzt bekomme ich zinsen., muss aber trotzdem "steuern" oder sowas zahlen. kann ich das durch den freistellungsauftrag vermeiden???


    ich will doch geld sparen ?(


    danke für jeden tipp und jede erklärung


    lg
    dani

    • Offizieller Beitrag

    Für jedes Konto, das Du führst, kannst Du einen Freistellungsauftrag stellen. Allerdings liegt der gesamte Freibetrag bei momentan 1420,-Eur (soweit ich mich erinnere). D.h. Deine Freistellungsaufträge dürfen zusammen diesen Betrag nicht überschreiten.


    Wenn Du bei der Sparkasse noch keinen Freistellungsauftrag hattest, müsste es möglich sein, ihn VOR der Auflösung Deines Kontos zu stellen, dann musst Du keine Zinsabschlagsteuer zahlen (sofern Dein Freibetrag für das Jahr noch nicht aufgebraucht ist).


    Gruß leppy

  • Zitat

    sofern Dein Freibetrag für das Jahr noch nicht aufgebraucht ist


    8o
    so viele zinsen krieg ich nicht, als dass das je passieren könnte :D


    ;) sabi

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man irgendwo einen größeren Bausparvertrag hat oder einen Bundesschatzbrief, bei dem die Zinsen am Ende (d.h. dann in einem Kalenderjahr) gezahlt werden kann man schon über den Freibetrag kommen. Wenn man aber unter der Einkommensgrenze liegt (waren früher mal 12000DM), ab der man Lohnsteuer zahlen kann, kann man die Zinsen bei der Steuer unter Einkommen aufführen und kriegt den besteuerten Betrag in einer Höhe bis zur Einkommensgrenze wieder.


    Gruß leppy

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