Leider hat es länger gedauert bis ich wieder antworten konnte.
Es ging darum, dass eine Schülerin, die eine 2 im Versetzungszeugnis bekommen sollte, aber eine 5 im Halbjahreszeugnis hatte, keine 2 kriegen konnte.
Nun habe ich nachgefragt. Es ging unter anderem in der KOnferenz um die Ausbildungs - und Prüfungsordnung Sek1 in NRW. Genauer um den §21 (2)
"Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin und des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen."
Der Kollege hat nur das 2.Hallbjahr gerechnet, wie im ersten Satz. Der Schulleiter auch auf den zweiten Satz hingewiesen und auf das Schulgesetz, dass das erste Halbjahr angemessen (nebenbei: Was ist eigentlich genau angemessen?) zu beachten sei.
So wurde aus der 2 eine 3 auf dem Zeugnis (Nebenbei: Die Schülerin war trotzdem happy).
Bei Flipper79 ist das wahrscheinlich angersherum der Fall. Das ginge dann ja auch nicht so einfach.