Beiträge von Ruhe

    Hallo,

    ich bin im Januar 2010 nach einem Jahr zuhause wieder mit 14 Stunden arbeiten gegangen ("vertrete mich selbst"). Ich bin wieder aan meine alte Shcule zurückgekommen (was ich auch wollte) trotz längerer Anfahrt (knapp unter einer Stunde). Aus familiären und privaten Gründen wollte ich mich mal versetzen lassen. Man erklärte mir seitens der Bezirksregierung, dass man während der Elternzeit (auch während er Elternteilzeit) nicht versetzt werden kann. Entweder ich stelle den Antrag, muss dann aber bei Antreten der Versetzungstelle die Elternzeit aufgeben oder ich warte bis die drei Jahre rum sind. Mittlerweile werde ich aber an meiner Schule bleiben wollen. Es gibt aber auch die Möglichkeit ein Jahr Elternzeit aufzusparen. Du kannst aber auch angeben während der Elternteilzeit an eine andere Schule abgeordnet zu werden. Da schiebst du das mit der Versetzung noch etwas hinaus. Ob das genehmigt wird hängt aber vom Bedarf ab.

    Ruf am besten bei der Bezirksregierung an.

    EIn ehemaliger Schüler von mir hat auf seiner Abschlussfahrt in der 10.Klasse mal einen riesigen Koffer dabei. Am Zielort holte er dann eine Kaffeemaschine(so eine "normale" frü 10 Tassen wie im Lehrerzimmer) raus. Ich staunte nicht schlecht. Er gab an, dass er morgens anstänstigen Kaffee brauche. er könne ja nicht wissen, wie der in der Jugendherberge sei.

    Ich selbst habe erst im Ref. anfangen Kaffee zu trinken.

    Bei der ganzen Streiterei, die ich hier lese, ist mir mal ein ganz anderer Gedanken gekommen:

    Wenn man aufgrund der Kita in der 1. Stunde und am nachmittag nicht kann (bei voller Stelle), kriegt man dann denn die ganzen Unterrichtsstunde am Vormittag noch unter? Bei uns ging es gar nicht. Hier in NRW haben wir 28 Unterrichtsstunde bei voller Stelle (in BAWÜ weiß ich es leider nicht). Da würde das gar nicht hinhauen. Da könnte doch der Stundenplanmacher noch so entgegenkommend sein?

    Panama: Ich drücke dir die Daumen. Ich bin selbst Mutter. Habe aber "paradisische" Zustände, da die Kita meines Sohnes von 7Uhr bis 16.30Uhr auf hat und meine Eltern und Schwiegereltern im Ort leben. So kann ich arbeiten gehen "als hätte ich kein Kind"). Daher würde ich wahrscheinlich, wenn ich in deiner Situation wäre, genauso handeln.

    Das ist mir auch schon aufgefallen. Viele meiner Bekannten aus dem Grundschulbereich arbeiten nur das nötigste am Computer. Warum weiß ich nicht. Sie können es auch nicht wirklich begründen.

    Mir ist auch schon aufgefallen, dass sehr wenig Grundschulen eine Homepage haben. Vielleicht hängt das irgendwie zusammen.

    Die Bücher hat ein Kollege von mir, der auch meine Fächer hat, eingescannt. Der benutze das schon länger so. als ich das gesehen habe, hat er mir die Dateien gegeben. So habe ich ab dem Zeitpunkt auch kein Buch mehr als solches dabei.

    Mein Netbook benutze ich schon seit Jahren. Ich habe gar kein "normales" Notenbuch mehr. Habe mir mit Excel eine Noten - und Schülerverwaltung geschrieben. Ich frage mich, warum ich mich früher mit der Zettelwirtschaft abgemüht habe. Da ich auch alle Schulbücher, die ich im Unterricht brauche in OneNote habe, schleppe ich auch kein einziges Buch mehr. Eine enorme Erleichterung.

    Hallo,

    ich bin auch gerade in Elternzeit und arbeite dabei Teilzeit. Ich wollte während der Elternzeit eine Versetzung beantragen (wegen sehr lamgem Fahrweg). Allerdings konnte ich das nicht. Man sagte mir, dass man solche Anträge auf Versetzungen nur zum Ende der Elternzeit stellen kann oder, wenn ich es sofort wolle, die Elternzeit vorzeitig abbrechen (Restzeit kann man ja irgendwie aufsparen) müsse. Ob das für den Laufbahnwechsel auch gilt, kann ich nicht sagen. Müsste ja eigentlich,denn es wäre ja logischerweise mit einer Versetzung an eine andere Schule verbunden.

    Beim Thema "Länge" habe ich die Schüler die Tischbreite in Ellen (Länge von Ellbogen bis Fingerspitze), Die Tischbreit ein Zoll (Daumenbreite) und auch die Länge und Breite des Raumes in Klafter (Armspannweite) messen lassen. Da kamen dann unterschiedliche Ergebnisse für alle gemessenen Dinge raus. Interessant ist dann der Vergleich zwischen dem Größten und dem Kleinsten Schüler der KLasse. Anschließend bin dich dann mit den Schülern auf die Notwendigkeit einheitlicher Längenmaße eingegangen...

    Welche Beweggründe in der Konferenz genannt wurden, habe ich hier beschrieben. Ich weiß nicht, was die Frage jetzt soll.

    Es ist nun mal so gelaufen wie beschrieben. Wenn das nach der Meinung einiger anderer falsch war, dann ist das jetzt auch nicht mehr zu ändern.

    Außerdem. Jeder Schulleiter hat das Recht eine Note zu hinterfragen. Es hätte ja auch eine versehentlich falsch eingetragene Note sein können. Der Shculleiter wurde wegen der 5 im Halbjahreszeugnis stuzig und fragte einfach nach. Wie der Kollege darauf reagiert ist doch dessen Sache.

    P.S. Anton Reiser schrieb, dass der Lehrer bei der Versetzungskonferenz die Gesamtleistung des Schuljahres und die Note des 1.Halbjahres zu berücksichtigen hätte. Das wäre bei der 2 nicht gegeben. Wie passt das nun zusammen? Für mich ist das ein klarer Widerspruch.

    Um es auf die Spitze zu treiben: Dann gebe ich einem Shcüler einfach meine Wunschnote und der Schulleiter darf nichts machen (auch wenn die Note ungerechtfertigt ist)?

    Die schülerin im Falle meines KOllegen wäre versetzt, egal ob sie eine 2 oder eine 3 hätte. Das war sicher.

    Meine Frage: Wenn der Kollege die 2 gegeben hätte, dann hätte er das erste Halbjahr nicht berücksicht und nur die Noten des 2.Halbjahres genommen. Das wäre aber auch nicht richtig. Wenn die Verwaltungsvorschrift §20 anzuwendenist, dann hätte der Kollege abe ride Gesamtentwicklung nicht berücksicht.

    Ich glaube über dieses Thema kann man Jahre diskutieren.

    Meine beste Freundin und mein Schwager hatten socleh Pool - Stellen und waren sehr zufrieden. Beide konnten die beiden Jahre an der gleichen Schule bleiben. Mein Schwager konnte sogar entgültig an der Schule bleiben. Auch in meinem Bekanntenkreis (einige Grundschullehrer) gab es kaum einen, der häufig wechseln musste. Vielleicht macht euch das Mut. Ich drücke euch die Daumen.

    Ich habe Gesetze u.a. aus NRW zitiert, da sich Eingangsfrage auf NRW bezieht. Da ich auch in NRW arbeite, habe ich geantwortet.

    Es ist nun mal so, dass bestimmte Gesetze, Erlasse, u.ä. in verschiedenen Bundesländern anders sind. Ich beziehe mich mit allem was ich hier von mir gegebenen habe, nur auf NRW. Da ist es nun mal so wie von mir zitiert. Ob das mit meiner persönlichen Meinung oder dem gesunden Menschenverstand (beides ist ja von Mensch zu Mensch verschiedenen) übereinstimmt ist etwas ganz anderes.


    P.S. Verzeiht Tippfehler, da ich zeitgleich eine Spargelcremesuppe koche. Beim Kochen kann ich so herrlich entspannen.

    Leider hat es länger gedauert bis ich wieder antworten konnte.

    Es ging darum, dass eine Schülerin, die eine 2 im Versetzungszeugnis bekommen sollte, aber eine 5 im Halbjahreszeugnis hatte, keine 2 kriegen konnte.

    Nun habe ich nachgefragt. Es ging unter anderem in der KOnferenz um die Ausbildungs - und Prüfungsordnung Sek1 in NRW. Genauer um den §21 (2)

    "Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin und des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen."

    Der Kollege hat nur das 2.Hallbjahr gerechnet, wie im ersten Satz. Der Schulleiter auch auf den zweiten Satz hingewiesen und auf das Schulgesetz, dass das erste Halbjahr angemessen (nebenbei: Was ist eigentlich genau angemessen?) zu beachten sei.

    So wurde aus der 2 eine 3 auf dem Zeugnis (Nebenbei: Die Schülerin war trotzdem happy).

    Bei Flipper79 ist das wahrscheinlich angersherum der Fall. Das ginge dann ja auch nicht so einfach.

    Natürlich ist es möglich, dass eine Schülerin im 2.Halbjahr Leistungen im 2er Bereich bringt udn diese für sich genommen eine 2 auf dem Zeugnis geben würden. In NRW ist es so, dass das erste Halbjahr angemessen zu berücksichtigen sei. Nur beim 10.Schuljahr wird darufhingewiesen, dass das ganze Schuljahr zählt.

    Gängige Praxis ist es wohl, meiner Erfahrung nach, dass die Halbjahr jedes für sich genommen wird. Das ist in NRW nicht eindeutig geregelt. Im Zweifelsfall immer für den Schüler scheint die Devise zu sein. In anderen Bundesländern ist das wohl eindeutiger geregelt.

    @m a: Meine Chef konnte ich heute noch nicht fragen. Hole ich nach. Der betroffene Kollege konnte ich so auch nicht mehr erinnern. Er will aber nachschauen.

    Ich hänge mich einfach mal dran.

    Das ist bei uns im Kollegium immer ein Streitthema. Besonders dann, wenn eine deutliche Verbesserung oder Verschlechterung seit dem 1.Halbjahr eingetreten ist.

    Wir hatten letztes Schuljahr den Fall, dass ein Kollege einer Schülerin in einem Hauptfach eine 2 aufs Zeugnis bekommen sollte, obwohl sie im Halbjahr vom ihn eine 5 hatte. Das hat der Schulleiter mit Verweis auf gesetzliche Grundlagen (1.Halbjahr einbeziehen) abgelehnt, so dass die Schülerin "nur" eine 3 bekam.

    Genaues weiß ich jetzt auch nicht. Ich frage den SL am Montag einfach mal. Würde mich nämlich auch brennend interessieren, wie das geregelt ist.


    Edit: Tippfehler

    Mit Gleichstellung (vielleicht ist es auch der falsche Ausdruck, mir fiel kein anderer ein) meine ich, dass du nicht benachteiligt werden solltest, weil du schwanger bist.
    Weder ich noch alle Bekannte, die in NRW Lehrer sind, mussten nach der Probezeit noch mal zum Amtsarzt. Warum sollen die das mit dir machen, weil du schwanger bist bzw. dann warst.
    Du dürftest also nicht anders als "Nichtschangergewesene" behandelt werden. Das wäre dann ja nicht im Sinne von Gleichstellung, wenn du den ganzen Heckmeck wegen einer Schwangerschaft noch mal durchmachen müsstest.
    Klingt jetzt extrem kompliziert, aber ich hoffe es ist rübergekommen was ich meine.
    Ich kenne die Situation aus eigener erfahrung. Allerdings habe ich das Gutachten wegen einer anderen Sache nicht bekommen und habe 2Jahre dafür gekämpft. Ich musste nach der einjährigen Mindestprobezeit nicht noch mal zum Amtsarzt. Allerdings bin ich erst mehrere Jahre nach der Lebenszeitverbeamtung schwanger geworden.

    Edit: Frag sonst mal beim Prsonalrat nach. Vielleicht könne die dir weiterhelfen.

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