Hallo,
ich bin im Januar 2010 nach einem Jahr zuhause wieder mit 14 Stunden arbeiten gegangen ("vertrete mich selbst"). Ich bin wieder aan meine alte Shcule zurückgekommen (was ich auch wollte) trotz längerer Anfahrt (knapp unter einer Stunde). Aus familiären und privaten Gründen wollte ich mich mal versetzen lassen. Man erklärte mir seitens der Bezirksregierung, dass man während der Elternzeit (auch während er Elternteilzeit) nicht versetzt werden kann. Entweder ich stelle den Antrag, muss dann aber bei Antreten der Versetzungstelle die Elternzeit aufgeben oder ich warte bis die drei Jahre rum sind. Mittlerweile werde ich aber an meiner Schule bleiben wollen. Es gibt aber auch die Möglichkeit ein Jahr Elternzeit aufzusparen. Du kannst aber auch angeben während der Elternteilzeit an eine andere Schule abgeordnet zu werden. Da schiebst du das mit der Versetzung noch etwas hinaus. Ob das genehmigt wird hängt aber vom Bedarf ab.
Ruf am besten bei der Bezirksregierung an.