Beiträge von Ruhe

    Ja, das kenne ich auch.
    Vor 14 Tagen habe ich ein Eterngespräch wegen eines Schülers geführt, welcher sehr schlecht stand (nur 4er und 5er wurden für das im Zeugnis prognostiziert). Ich habe die Eltern von einem Schulwechsel überzeugen können.

    Nun gebe ich morgen die Zeugnisse aus und fühle mich richtig blöd.
    Ich frage mich, wo auf dem Zeugnis des Shcülers die vielen 4er und 5er geblieben sind? Nun stehen da unter anderem auch 3er.
    Ich komme mir nun irgendwie blöd vor. Bin mal gespannt, ob sich die Eltern nun bei mir melden, da das ganze ja gar nicht mehr so schlecht aussieht.

    Das mit der selbsteinschätzung werde ich nun auch mal verstärkt betreiben im 2.Halbjahr.

    Heute habe ich dem 10er Neigungskurs Physik die Zeugnisnoten genannt. Ich habe die Schüler, während andere einen Arbeitsauftrag hatten, einzeln gesprochen.
    Hinterher kamen dann zwei Schülerinnen udn wollten diskutieren.
    Die eine meinte ich hätte ihr eine zwei versprochen, wenn sie die nächste Arbeit zwei schreiben würde. Habe ich nie!. Solche Aussagen kommen bei mir nciht vor. Ich sage immer den aktuellen stand und dann "Alles weitere hängt von dir ab." Aber dieses "sie haben aber versprochen, wenn ich..., dann..." kommt immer wieder.
    Die andere sah sich im Vergleich zu einem anderen zu schlecht bewertet. Diese hatte aber einen versemmelten Test aus ihrem Gedächtnis verloren.
    Anschließend fingen beide an zu betteln. Schmollend zogen sie dann ab.
    Eine war den Tränen nahe.
    Das ist das nervige. Ich hoffe eine verstärkte Selbsteinschätzung hilft.

    Danke für die Antworten.

    Für Fall 2 haben wir eine schulinterne Lösung gefunden. Die Schülerin bekommt eine Note, wie schon oben beschrieben.
    Es hätte ja sein können, dass es Vorschriften für solche Fälle gibt, die diese genau regeln. Darum ging es mir. Dazu habe ich nunmal nichts gefunden. Warum, weiß ich ja jetzt.

    Meiner Bekannten werde ich entsprechendes sagen. Dann soll sie sich eben mit der Lehrerin zoffen. Wäre nicht das erste Mal.

    Bolzbold: Ich habe gerade gelesen, dass du deinen Link verändert hast. Ich habe deine Antwort ziemlich schnell nach Erscheinen gelesen und nicht mehr darauf geguckt, dass er verändert wurde. Als ich ihn gelsen habe, standnoch GS da.
    Beim nächsten Mal werde ich mir die Mühe machen vor und während dem Antworten zu schauen ob jemand seine Ausführungen mehrfach ändert. Nicht das ich jemanden falsch zitiere. Sorry.

    Den §48 des Schulgesetzes habe ich gelesen.
    Da steht aber nicht, ob ich verpflichtet bin, sondern nur wie ich zu bewerten habe. Im Grunde genommen sagt es das ja auch.
    Für meine Bekannte, die gerade dabei ist sich mit der Grundschullehrerin ihres Sohnes anzulegen, reicht das nicht. Mir selbst ist das klar.

    Der Fall zwei wird da auch nicht erwähnt. Die Meinungen in meinem Kollegiumund bei der Schulleitung gehen von bewerten bei mindestens 4 Stunden Anwesenheit bis 1/3 der Stunden muss die Schülerin da gewesen sein. Im Schulgesetz habe ich nichts gefunden.

    Der 2.Link von dir weist auf eine GS Seite. Es handelt sich aber um eine Realschule (insbesondere im zweiten Fall). Die Seite habe ich geradenoch mal gelesen. Schade, ich hätte schon gern eine genaue Angabe (anzahl der anwesenden Stunden) gefunden.


    Aber trotzdem Danke für die Antwort.

    Leider stehe ich völlig auf dem Schlauch was folgende zwei Dinge angeht. Auch die Recherche im Internet hat nicht viel geholfen.

    1. Wo genau steht (es handelt sich um RS in NRW), dass ich als Lehrer einen Schüler einen Schüler bewerten muss?
    Es geht um das Thema Leistungsbewertung, welches ich mit einer Bekannten, die nicht im Schuldienst ist (aber nun Kinder in der Schule hat), diskutiert habe. Ich meine, dass es eine Bewertungspflicht gibt.

    2. Ab wievielen Stunden Anwesenheit muss ich eine Zeugnisnote erteilen oder nicht bewertbar schreiben? Die Meinungen in meinem Kollegium gehen weit auseinander.
    Konkreter Fall: Eine Schülerin war an 8 von 20 Unterrichtsstunden anwesend. Von den 12 Fehlstunden sind 10 entschuldigt.
    Wie haben uns in der Schule darauf geeinigt, dass die Schülerin eine Note bekommt. Ich hätte nun gern gewusst, wie das eigentlich genau geregelt ist.

    Danke für die Hilfe.

    Zu meinem obigen Kommentar:

    Natürlich sage ich den Schülern ihre Noten, aber eben nicht zwischen Tür udn Angel und schon gar nicht in der Klasse. Sie bekommen von mir einen Zeitpunkt genannt, wann sie fragen können. Tun sie nur meist nicht. Ich weigere mich einfach auf die Hetze (im Flur; mitten im Unterricht, während der Pausenaufsicht, etc) Auskunft zu geben.
    Den Eltern gebe ich auf Verlangen immer Auskunft.

    Da ich, wie schon beschrieben, zu Schuljahres und Halbjahresbeginn zeige, wie sich meine Note zusammensetzt, wissen die Schüler bescheid. Die meisten jedenfalls ;) Das wiederhole ich bei Bedarf auch.

    Jemand schrieb, dass man in RLP verpflichtet ist die Noten zu nennen. Ich bin in NRW. Leaut unserem SL ist man das hier nicht. Falls er sich irrt, wäre ich dankbar, wenn mir jemand die entsprechende Textstelle aus NRW nennen könnte.
    Wahrscheinlich ist es mit Oberstufenschülern wieder anders. Ich bin an einer Realschule.

    Ich glaube hier ging es aber eher um die nervige Diskutiererei mancher Schüler um ihre Note. Das kann man sicher nie verhindern.
    Vielleicht hilft ja mal ein selbsteinschätzungsbogen mit gezielt auf die Klasse zugeschnitten Aussagen. Hat bei mir mal in einer Klasse geholfen.

    Obwohl ich den Schülern immer zu Halbjahresbeginn zeige, wie sich die Noten zusammensetzt, gibt es wieder welche, die Noten als Verhandlungsbasis sehen.

    Daher habe ich mich heute beim SL erkundigt, ob ich verpflichtet bin die Noten vor dem Zeugnis zu nennen. Er sagte klar und deutlich nein.

    Deshalb habe ich die Noten bisher uach nicht genannt. Die Schüler können mich, wenn sie wollen zu einer von mir benannten Zeit (nach Unterrichtsschluss) nach ihrer Note erkundigen und sich diese auch erklären lassen. Bisher kam keiner.

    Ich habe da auch einen ziemlich hartnäckigen 10.Klässler. Von Rechenwegen keine Spur. Obwohl ich das immer auch auf das Aufgabenblatt schreibe.
    Ich gebe immer 1Punkt auf die Lösung, das wars. Kein Rechenweg also auch nicht die Punkte dafür.
    Ich rede mir bei dem den Mund fransig. Aber er und seine Eltern nehmen die schlechten Noten offenbar hin. Es kam nie ein Protest.
    In der Abschlussprüfung 10 ist in Mathe ja ganz genau vorgegeben, wo es welchen Punkt gibt.
    Bisher habe ich mit dieser Praxis noch keinen Ärger gehabt.
    Die rechtliche Grundlage würde mich trotzdem interessieren.

    Da ich ja, wie du auch, nicht mehr in der Lohnsteuerklasse 1 bleiben konnte, musste ich diese ja ändern.
    Das mit dem Familienzuschlag lief dann bei der Besoldungsstelle automatisch. Da habeich nichts beantragt.

    Anja:

    Deinen Link werde ich bei Gelegenheit mal lesen.

    Ich wollte das nur einfach mal wissen, da hier die Diskussion aufkam. Die Antwort, weil weiterführende Schulen das nicht wollen, finde ich etwas eigenartig und keine Begründe für das NIchtschreiben von Diktaten als solche.

    Selbst lasse ich keine Diktate schreiben, weil ich keine Sprache unterichte. Allerdings kann ich nichts schlimmes an Diktaten finden.
    Ich wollte das nur mal wissen.

    Das beantwortet meine Frage aber nicht.

    Die Kollegin, die in meiner 5.Klasse Deutsch unterrichtet schreibt Diktate um die Rechtschreibleistung zu überprüfen. Die Englischkollegin auch.

    Keine Diktate, weil man das an weiterführenden Schulen nicht mehr macht?
    Woanders hieß es, dass man nichts im Hinblick auf die weiterführende Schule machen soll.

    Ich verstehe immer noch nicht, was an Diktaten als Überprüfung der Rechtschreibleistung falsch ist.

    Das hätte ich auch gern mal gewusst.

    Eine mit mir befreundete Grundschullehrerin guckt mich immer entsetzt an, wenn von Diktaten die Rede ist. Sie sagt mir aber nicht warum, außer "Das macht man nicht mehr."

    Warum?

    Hallo, ich lese hier schon eine Weile mit. Nun möchte ich auch mal etwas dazu betragen.
    Ich bin kein Quereinsteiger, sondern habe die "klassische Lehreraubildung" gemacht und bin nun seit 10Jahren im Schuldienst.

    Ich persönlich habe kein Problem mit Quereinsteigern. Da ich nach dem Ref. sofort eine Stelle mit allem drum und dran bekommen habe, befürchte ich auch nicht, dass mir ein Quereinsteiger "etwas wegnimmt".

    An unserer Schule haben wir im Moment 2 Quereinsteiger. Beide sind (soweit ich das feststellen kann) im Kollegium anerkannt. Mit einer bin ich auch nun privat befreundet.
    Die Gründe für ihren Wechsel an die Schule sind verschiedenen, aber sicher nicht weil sie es wanders nicht geschafft haben.
    Es sind nicht alle Kollegien an Schulen negativ Quereinsteigern eingestellt.

    Es hat bei uns bisher einen Quereinsteiger gegeben, der sich selbst unbeliebt gemacht hat (so herum geht es in einigen Fällen aber auch), indem er öfter betont hat, dass "richtige leben" kennt. Sprich: Wir "klassischen Lehrer" haben soch keine Ahnung vom Leben draussen, wie es hier schon mehrfach deutlich wurde oder als "fast traurig" bezeichnet wurde. Mit dieser Haltung machte sich der Kollege keine Freunde. Er hat auch mittlerweile vom Lehrerberuf abstand genommen.
    Ich selbst finde eine solche Aussage ziemlich abwertend, sogar fast schon arrogant.

    In diesem Thread habe ich den Eindruck gewonnen, dass Quereinsteiger wollen, dass ihr Lebensweg akzeptiert wird und, dass sie als Lehrer gleichwertig behandelt werden. Das ist auch ihr gute Recht. Aber, warum wird hier an einigen Stellen ein "klassischer Lehrerlebensweg" als "fast traurig" bezeichnet? Warum wird ein normaler Lehrerlebensweg nicht akzeptiert?
    Da liegt bei mir ein gewaltiger Widerspruch.

    Ansonsten wünsche ich eich viel Freude und Spaß an der neuen Tätigkeit.

    Du weißt doch sicher in welchen Themengebieten du geprüft wirst und von welchen Profs.
    Bei mir war das jedenfalls so. Ich habe mir einen Prof pro Prüfung ausgesucht und mit diesen dann mehrere Prüfungsthemen abgesprochen. Dann war klar, was gelernt werden musste.
    Die anderen Prüfer im mündlichen und der 2.Korrekteur beim schriftlichen waren dann unbekannte.

    Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber meines Wissens dürfen HA nicht benotet werden (jedenfalls ist das in der Sek1 so). Also dürfen auch nicht gemachte keine 6 kriegen. Ist jedenfalls in NRW so.

    Ich mache mir darüber aber Aufzeichnungen. Indirekt fließt ja doch irgendwie ein.

    Ich arbeite zwar nicht im Grundschulbereich, aber ich klinke mich trotzdem mal ein.

    Anja: Von Super-Acht habe ich bisher nichts gehört und bin gerade darauf gestoßen. Ich finde das sehr interessant. Ich denke, dass das auch noch 5.Klässler machen? Ich probiere das mit eigenen Aufgaben mal aus. Schöne Idee.

    Wir haben für die Babyschale udn den nachfolgeden Sitz (mien Sohn ist jetzt 2 Jahre alt) jeweils einen von Römer gekauft.
    Der Grund: Römer ist bisher immer Testsiegen beim gemeinsamen Test von ADAC und Stiftung Warentest gewesen. Zudem hat die Römerbabyschale einen 5Punkt-Gurt und der Maxicosi nur einen 3Punkt-Gurt, da kann das Kind beim Seitenaufprall schon mal verrutschen (wie bei einer Bekannten, die einen Seitenaufprall auf der "Babyseite" hatte).
    Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und die aus meinem Bekanntenkreis.

    Ich habe den Termin selbst vereinbart. Dann ging es viel schneller.
    Zudem Termin habe ich dann Kopien der Untersuchungsergebnisse meiner Frauenärztin mitgenommen.
    Die Ärztin vom BAD hat sich diese anschaut und nach ca. 20min war ich wieder draussen. Die Ärztin hat keine eigenen Untersuchungen mehr gemacht.
    Eine Kollegin, die ihren Termin nciht selbst vereinbart hat, musste 3 Wochen auf einen Termin warten und durfte solange nciht unterrichten. Bei mir ging fast von heute auf morgen. Ich habe angerufen und einen Termin für den übernächsten Tag bekommen.
    Danach habe ich dann ganz normal bis zum Mutterschutz gearbeitet.

    Eine Patentlösung kann ich dir auch nicht bieten.
    Wenn du nichts schriftliches von den Schülern hast, kannst du ja nur auf das mündliche zurückgreifen. Ich gehe davon aus, dass du da gute Aufzeichnungen hast. Hast du die Hefte auch angesehen? Dann hättest du einen weiteren Punkt, den du mit einbeziehen kannst.
    Ich hatte mal ein ähnliches Problem; allerdings nur bei der Bewertung einzelner Schüler, die häufiger (entschuldigt) fehlten. Da die Relistunden (ich das Fach mal 2Jahre lang unterrichtet) damals an nur einem Tag in der Woche lagen, habe ich auf das mündliche und die Hefte udn Hausaufgabenverhalten zurückgegriffen.

    Ein Problem ist da allerdings noch: Es gibt sicher auch bei dir einige liebe stille Schüler/innen,die mündlich schwach aber schriftlich gut sind. Wenn du nun die eigentlich vorgeschriebene schriftliche Leistungskontrolle nicht gemacht hast, kann das bei diesen Schülern von Nachteil sein.
    Da können sich Eltern beschweren, da ihre Kinder die schriftliche Chance ihre Note so zu verbessern nicht hatten.

    Wann müssen denn die Noten stehen? Nach den Weihnachtsferien ist doch auch noch Zeit? Wir haben nach Weihnachten noch 3 Wochen Unterricht vor Notenschluss, da schriebe ich auch noch Klassenarbeiten.

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