Mit Gleichstellung (vielleicht ist es auch der falsche Ausdruck, mir fiel kein anderer ein) meine ich, dass du nicht benachteiligt werden solltest, weil du schwanger bist.
Weder ich noch alle Bekannte, die in NRW Lehrer sind, mussten nach der Probezeit noch mal zum Amtsarzt. Warum sollen die das mit dir machen, weil du schwanger bist bzw. dann warst.
Du dürftest also nicht anders als "Nichtschangergewesene" behandelt werden. Das wäre dann ja nicht im Sinne von Gleichstellung, wenn du den ganzen Heckmeck wegen einer Schwangerschaft noch mal durchmachen müsstest.
Klingt jetzt extrem kompliziert, aber ich hoffe es ist rübergekommen was ich meine.
Ich kenne die Situation aus eigener erfahrung. Allerdings habe ich das Gutachten wegen einer anderen Sache nicht bekommen und habe 2Jahre dafür gekämpft. Ich musste nach der einjährigen Mindestprobezeit nicht noch mal zum Amtsarzt. Allerdings bin ich erst mehrere Jahre nach der Lebenszeitverbeamtung schwanger geworden.
Edit: Frag sonst mal beim Prsonalrat nach. Vielleicht könne die dir weiterhelfen.